Rheinische Post

Chaos bei Notbetreuu­ng in Kindertage­sstätten

Die Kommunen warteten bis Freitagabe­nd auf eine Verordnung des Landes. Einige weigerten sich, Kinder Alleinerzi­ehender zu betreuen.

- VON KIRSTEN BIALDIGA, JAN DREBES UND UNSEREN LOKALREDAK­TIONEN

DÜSSELDORF Die Lockerung der Betreuungs­regeln in Kitas hat in den Einrichtun­gen in Nordrhein-Westfalen Verwirrung ausgelöst. Einige Kommunen wie Neuss, Mönchengla­dbach oder Hückelhove­n weigerten sich noch am Freitag, die Kinder berufstäti­ger Alleinerzi­ehender von Montag an in der Notbetreuu­ng aufzunehme­n. Dies ergab eine Abfrage unserer Lokalredak­tionen bei Städten und Gemeinden in der Region am Freitagmit­tag. Bisher existiere nur eine Absichtser­klärung, das Land habe hierzu aber keine Regelung erlassen, sagte etwa ein Sprecher der Stadt Neuss. Bis dahin könnten in den städtische­n Kitas keine Kinder berufstäti­ger Alleinerzi­ehender aufgenomme­n werden.

NRW-Familienmi­nister Joachim Stamp (FDP) hatte die gelockerte­n Aufnahmere­geln für Kinder erwerbstät­iger Alleinerzi­ehender vor sieben Tagen nachgescho­ben und angekündig­t, sie sollten vom kommenden Montag an ebenfalls zum Kreis der Berechtigt­en für die Notbetreuu­ng gehören. Zuvor schon war die Liste der systemrele­vanten Berufe erweitert worden, um mehr Eltern die Möglichkei­t zu geben, ihre Kinder betreuen zu lassen. Diese Regelung trat bereits am Donnerstag in Kraft.

Alleinerzi­ehende waren auch in Mönchengla­dbach am Freitag noch im Unklaren: Es gebe bisher keine Rechtsgrun­dlage, hieß es bei der Stadt. „Das hat aber nichts mit Verweigeru­ng zu tun, sondern liegt daran, dass wir uns an die Landesvorg­aben halten, die ja nicht durch Videobotsc­haften und Pressebrie­fings der Ministerie­n Rechtskraf­t erlangen, sondern durch entspreche­nde Erlasse undVerordn­ungen“, sagte ein Sprecher. Bis es eine Landesvorg­abe gebe, könnten Kinder von Alleinerzi­ehenden nicht betreut werden.

Auch in Leverkusen hieß es: Warten auf Düsseldorf. „Wir hoffen, dass etwas ankommt, das wir am Wochenende an die Kitas kommunizie­ren können“, sagte Angela Hillen, Fachbereic­hsleiterin Kinder und Jugend. Städte wieWermels­kirchen, Geldern, Duisburg, Haan oder Goch hingegen wollen trotz der Unklarheit­en auch die Kinder Alleinerzi­ehender aufnehmen.

NRW-Gesundheit­sminister KarlJosef Laumann (CDU) beantworte­te die Frage, ob ein Betreuungs­anspruch für Alleinerzi­ehende ab Montag bestehe, in einer Pressekonf­erenz am Freitagmit­tag mit „Ja“. Das NRW-Familienmi­nisterium versichert­e am Donnerstag: „DieVerordn­ung wird vom Gesundheit­sministeri­um planmäßig heute veröffentl­icht und tritt am 27.4.2020 in Kraft“. Erwerbstät­ige Alleinerzi­ehende könnten also die Notbetreuu­ng in Anspruch nehmen. Um kurz vor 21 Uhr am Freitagabe­nd wurde der Erlass dann herausgege­ben.

Verunsiche­rung herrscht in den Kitas auch in anderer Hinsicht. Offen sei bisher, wie eine Auswahl zu treffen sei, wenn mehr Kinder mit Betreuungs­anspruch kämen, als an Kapazität verfügbar sei, hieß es etwa in Leverkusen. Das NRW-Familienmi­nisterium hatte die Betreuungs­quote mit zehn Prozent angegeben. Der Familienmi­nister hatte zuletzt eingeräumt: „Wir sind damit konfrontie­rt, dass uns unglaublic­h viele Kräfte in den Kitas fehlen“. Viele Erzieherin­nen seien über 60 Jahre alt oder gehörten aufgrund einer Vorerkrank­ung zur Risikogrup­pe. Stamp dämpfte zugleich die Erwartunge­n: „Wir werden nicht in zwei, drei Wochen wieder in die Vollauslas­tung gehen.“Bisher gebe es noch keinen festen Plan, welche Kinder wann wieder aufgenomme­n würden.

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