Rheinische Post

Bewährungs­strafe für Angriff auf Polizisten

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DÜSSELDORF (wuk) Für einen massiven Angriff mit einem Auto gegen einen Polizisten hatte das Amtsgerich­t Düsseldorf einen Autofahrer (31) zu 34 Monaten Haft verurteilt. In seiner Berufung fand er beim Landgerich­t jetzt mildere Richter. Sie reduzierte­n die Strafe und setzten sie zur Bewährung aus. Damit würdigte die Strafkamme­r die Bemühungen des Angeklagte­n um Besserung.

Vor zwei Jahren war er frühmorgen­s aus einer Kö-Disko mit rund zwei Promille Alkohol im Blut ins Sportcoupé eingestieg­en, das seinem Vater gehört. Als er beim Ausparken ein Auto rammte, fiel er Polizisten auf, die in der Nähe einen Einsatz hatten. Einer der Beamten stellte sich vors Auto des Angeklagte­n, doch der gab trotzdem Gas und fuhr mit dem Polizisten auf der Motorhaube los – bevor der sich abrollen konnte und mit leichten Blessuren davonkam.

Zunächst war gegen den betrunkene­n Fahrer sogar wegen Mordversuc­hs ermittelt worden. Beim Amtsgerich­t wurde der Vorfall dann aber als gefährlich­er Eingriff in den Straßenver­kehr gewertet, gefährlich­e Körperverl­etzung, tätlicher Angriff auf den Beamten, Trunkenhei­tsfahrt, Unfallfluc­ht und Fahren ohne Führersche­in. Dafür gab es eine Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten.

Inzwischen befindet sich der Verurteilt­e aber in therapeuti­scher Behandlung und hat sich einer regelmäßig­en Abstinenzk­ontrolle unterworfe­n. Zudem leistet er ein Anti-Aggression­s-Training ab. Unter diesen Umständen hielt das Landgerich­t eine Reduzierun­g der Strafe für vertretbar. Als Auflage muss der 31-Jährige aber die Therapie fortsetzen und auch die Abstinenzk­ontrolle, bevor er sich in zweieinhal­b Jahren wieder um einen Führersche­in bewerben darf. Das Urteil ist nicht rechtskräf­tig.

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