Recht auf Mai-Demo vor Gericht eingeklagt
DÜSSELDORF Die Polizei verbrachte einen entspannten Maifeiertag. Wo normalerweise Großkundgebungen zum„internationalen Kampftag der Arbeiterklasse“begleitet werden müssen, versammelten sich am 1. Mai nur einige wenige Menschen auf den Straßen und Plätzen. Böse Zungen behaupten, dass in einer Sennhütte mitten im Winter mehr los ist als zum Tag der Arbeit 2020 in Düsseldorf. „Gefühlt haben wir in den letzten 50 Jahren keinen so ruhigen Maifeiertag erlebt“, urteilte Dirk Seegers aus der Einsatzleitstelle der Polizei.
Normalerweise werden die Mai-Demonstrationen vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) organisiert. Doch der DGB protestierte aufgrund der Corona-Pandemie ausschließlich im Internet. Das aber war dem „Bündnis 1. Mai 2020 Düsseldorf“, einer Vereinigung meist linksgerichteter Organisationen (u.a. Studierendenverband, Die Linke), zu wenig. So beantragte der ehemalige Die Linke-Oberbürgermeister-Kandidat Helmut Born eine Veranstaltung mit 100 Leuten vor dem Landtag. Die wurde zunächst von den Behörden nicht genehmigt. Maximal 25 Personen sollten sich versammeln dürfen. Auch das war dem Bündnis zu wenig. Sie gingen vors Verwaltungsgericht und bekamen Recht. Unter strengen, Auflagen (u.a. Sicherheitsabstand einhalten, Mund-Nase-Masken tragen) durfte demonstriert werden. „Unser Pandemie-Sicherheitskonzept hat überzeugt“, freute sich Born. Und wir wollen auch zeigen, dass es auch in Corona-Zeiten möglich ist das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit wahrzunehmen.“So waren der Eingang zum Demonstrationsplatz, der Ausgang, Laufwege und Aufenthaltszonen mit Kreide auf der Landtagswiese eingezeichnet, neben den Transparenten mit den üblichen politischen Forderungen gab es auch Plakate mit der Aufschrift„Abstand Halten“und Mitarbeiter des Ordnungsamtes und der Polizei hatten ein waches Auge auf die Einhaltung der gerichtlich fixierten Auflagen.