Rheinische Post

Zurück aufs Land!

- VON ANDREA ABRELL

Der Trend zum Wohnen in der Stadt ist nicht neu, jetzt jedoch hat er einen neuen historisch­en Höchststan­d erreicht, wie eine aktuelle Studie des renommiert­en ifo-Instituts zeigt. In Relation zur Gesamtbevö­lkerung haben noch nie so wenige Menschen auf dem Land gelebt wie heute. Deutschlan­ds Städte wirken wie Magneten, mehr als drei Viertel der Menschen wohnen dort. Das Landleben hingegen verliert an Bindekraft. „Die steigende räumliche Unwucht in der Einwohnerv­erteilung erschwert die flächendec­kende Versorgung mit öffentlich­en Leistungen wie Gesundheit, Pflege und Verkehr-infrastruk­tur“, soweit die Fakten der wissenscha­ftlichen Studie. Doch sind dieser Urbanisier­ungstrend und dessen Folgen wirklich unumstößli­ch? Sicher nicht. Das Wohnen auf dem Land, zum Beispiel am schönen Niederrhei­n, hat viele Vorzüge (freier, ruhiger, grüner, weitläufig­er, familienfr­eundlicher, solidarisc­her, entspannte­r, bezahlbare­r Wohnraum). Hier entwickeln sich schnell ein gesundes Heimatgefü­hl und Geborgenhe­it – man spürt, dass man angekommen ist. Die Corona-Krise sollte Anlass für weitere staatliche Maßnahmen zur Stärkung gerade der ländlichen Regionen sein. Das Stichwort im Koalitions­vertrag von CDU/ CSU und SPD hierzu lautet: Schaffung von gleichwert­igen Lebensverh­ältnissen in städtische­n und ländlichen Räumen. Ich bin mir sicher: Dann wird das Wohnen auf dem Land in weiten Kreisen der Bevölkerun­g eine echte Renaissanc­e erleben und die Lebensqual­ität erhöhen.

Udo Grondowski Der Autor ist Vorstand der VOBA Immobilien eG

Fürs Online-Shopping muss man nicht raus in einen vollen Laden. Ein großer Vorteil in Corona-Zeiten. Bislang kauft man im Internet aber eher Bücher, Mode und immer mehr auch für Lebensmitt­el. Möbel sind online noch eher weniger gefragt. Denn die Nachteile der Auswahl überwiegen oft: Ein Sofa möchte man Probe sitzen, auf einer Matratze liegen und einen Tisch anfassen.

„Mode ist kurzlebig. Wenn mir ein Stück nicht gefällt, kann ich es unkomplizi­ert wieder zurückgebe­n“, sagt Produktexp­ertin Christine Lacroix. „Das ist bei einem Möbelstück schon komplizier­ter: Zum einen, weil ich von den Stücken jahrelang etwas haben möchte. Zum anderen, weil die Rücknahme mindestens mit hohem organisato­rischem Aufwand verbunden ist.“Lacroix kümmert sich bei der Aktion Plagiarius primär um Markenpira­terie, kennt aber auch die Fallen beim Online-Kauf.

Für einige Möbel, dazu gehört zum Beispiel das Sofa, plädiert Lacroix deshalb auch für die Auswahl im stationäre­n Handel:„Nur da kann man probesitze­n und ausprobier­en, ob das Sofa auch rückenfreu­ndlich ist.“

Prinzipiel­l haben Kunden zwar die Möglichkei­t, bestellte Möbel auch zu Hause zu testen und gegebenenf­alls zu(bü) Mietrecht Hat einVermiet­er mit einer Wohngemein­schaft einen Mietvertra­g geschlosse­n, so haben die Mieter Anspruch darauf, auch einzelne Mieter auszutausc­hen. Das Landgerich­t Darmstadt hat entschiede­n, dass der Vermieter dem nur wiederspre­chen dürfte, wenn er triftige Gründe dafür hat. In dem konkreten Fall hatten drei Freundinne­n eine Wohnung gemietet. Schließlic­h wollte eine der Studentinn­en aus dem Mietvertra­g ausscheide­n, ein potenziell­er Nachmieter war schon gefunden. Der Vermieter verweigert­e diesen Austausch. Das durfte er aber nicht. Bei rückzuschi­cken, erklärt Julia Rehberg von der Verbrauche­rzentrale Hamburg. Allerdings sollten sie beachten: Die Kosten für die Rücksendun­g müssen sie eventuell selbst tragen - das kann der Händler in den Geschäftsb­edingungen (AGB) so festlegen. Die Kosten für die Anlieferun­g, die man als Käufer möglicherw­eise zahlen musste, muss einem der Händler dagegen erstatten, so die Expertin.

Das Widerrufsr­echt für Möbel beträgt wie bei den meisten Onlinekäuf­en 14 Tage. Bei einer studentisc­hen Wohngemein­schaft habe ein Vermieter grundsätzl­ich damit zu rechnen, dass die Lebensverh­ältnisse der einzelnen Mieter nicht von Dauer seien. (LG Darmstadt, 6 S 21/19)

Gemeindefl­ächen Ein Vermieter hat nicht das Recht, Kosten für die Pflege einer Gemeinscha­ftsgartenf­läche im Rahmen der Nebenkoste­nabrechnun­g auf die Mieter umzulegen, wenn dieser Garten auch für andere Menschen öffentlich zugänglich ist, die in der Anlage gar keine Wohnung gemietet haben. (LG Berlin, 65 S 132/19) individual­isierten Stücken, etwa einem auf Maß angefertig­ten Kleidersch­rank, kann es jedoch ausgeschlo­ssen sein. Darüber muss der Händler den Verbrauche­r aber vor Vertragssc­hluss informiere­n. Hier gilt also: Auch das Kleingedru­ckte lesen und im Zweifel nachfragen. Wer sich nicht sicher ist, sollte sich das Widerrufsr­echt schriftlic­h bestätigen lassen, rät die Verbrauche­rschützeri­n.

Am Ende ist die Frage bei individuel­len Möbelstück­en, wie stark sie auf den Kunden zugeschnit­ten wurden. Gab es einen Stuhl nur in drei Farben, dann sei derWiderru­f kein Problem. „Hat man sich aber ein Sofa mit Liegefläch­e links und in einem ausgefalle­n Ton bestellt, ist das unter Umständen ein anderer Fall“, gibt Rehberg ein Beispiel. Dann könne man schon davon ausgehen, dass dieses Möbel individuel­l für den Kunden gefertigt wurde - und es berechtigt ist, wenn der Händler dann den Widerruf ausschließ­t.

Anders sieht es aus, wenn das Möbelstück beschädigt ist oder etwa in einer falschen

Größe oder Farbe geliefert wurde. Dann muss der Händler kostenlos nachbesser­n und muss dafür auch den Rückversan­d übernehmen. Das gilt generell.

Während die Lieferung bei Mode und anderen kleinen Artikeln prinzipiel­l unkomplizi­ert ist, verhält sich das bei sperrigen Gegenständ­en wie Möbeln bisweilen anders.

Lacroix betont daher: „Hier kommt es nicht nur auf Lieferkost­en an, sondern auch auf Lieferbedi­ngungen. Genauer gesagt: Liefert die Firma zu einem angegebene­n Preis oder kostenfrei bis in die eigenen vier Wände oder nur bis Bordsteink­ante?“Dies sollte man beim Bestellpro­zess auf der Onlineseit­e prüfen.

Grundsätzl­ich sollte man beim Onlinekauf auf Sicherheit bedacht sein, um nicht auf einen Fake-Shop hereinzufa­llen. „Dazu gehört zunächst, dass man sich die Homepage eines Onlinehänd­lers genau anschaut“, rät Felix Nottenstei­ner, Inhaber der Autorisier­ungs-Plattform Authorized by in München. „Fehlt zum Beispiel das Impressum, sollte man von diesem Händler die Finger lassen – ein Impressum ist gesetzlich vorgeschri­eben.“

Und Nottenstei­ner ergänzt: „Man sollte auch unbedingt die dort hinterlegt­en Daten prüfen – ob es an der angegebene­n Adresse die Firma überhaupt gibt und ob die Telefonnum­mer stimmt.“Solche Angaben über Kosten und das Unternehme­n, bei dem man bestellt, sind im Internet nicht nur wichtig, weil sie einen entscheide­nden Unterschie­d zu den schwarzen Schafen der Branche machen.

„Was vielen Konsumente­n nämlich nicht bewusst ist: Wer sich für ein Möbelstück, das beim gewählten Anbieter besonders günstig ist, entscheide­t, läuft im Zweifel Gefahr, sogenannte Grauware oder zum Beispiel Re-Importe von nicht autorisier­ten Händlern zu kaufen“, erläutert Felix Nottenstei­ner.

Dazu müsse man wissen, dass viele große Hersteller für verschiede­ne Länder produziere­n und ihre Preise und Vertriebss­trukturen dem jeweiligen Land und auch den dortigen gesetzlich­en Anforderun­gen anpassen. Daher seien Re-Importe zwar in einigen Fällen günstiger bei gleicher Optik. „In puncto Gewährleis­tung, Garantie und Ansprechpa­rtner im Problemfal­l kann es aber nach dem Kauf problemati­sch werden.“So werde aus vermeintli­ch billig im Zweifel schnell richtig teuer, so Nottenstei­ner.

Wem das alles zu komplizier­t ist, für den hat Christine Lacroix einen Tipp: Auf der sicheren Seite ist man, „wenn man sich für die Website eines Möbelhause­s entscheide­t, das auch offline verkauft“.

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FOTO: DPA Fürs Online-Shopping muss man nicht raus in einen vollen Laden. Selbst große Möbel wie Betten gibt es online zu kaufen. Allerdings sollte man genau hinschauen.
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