Rheinische Post

19-Jährige wegen Feuer durch Wodka vor Gericht

Zum Prozessauf­takt um einen zweifachen Mordversuc­h legte die Angeklagte ein Teilgestäd­nis ab.

- VON WULF KANNEGIESS­ER

DÜSSELDORF Mit einem Teilgestän­dnis hat sich eine 19-jährige Schülerin am Donnerstag zum Prozessauf­takt um einen zweifachen Mordversuc­h vor dem Landgerich­t geäußert. Verhandelt wird der Fall mit Rücksicht auf das jugendlich­e Alter der Schülerin unter Ausschluss der Öffentlich­keit.

Bestätigt hat sie hinter verschloss­enen Türen, dass sie Anfang November 2019 morgens ihre Wohnung in einem Acht-Parteien-Haus in Holthausen mit Wodka absichtlic­h in Brand gesetzt hat. Bestritten hat sie dagegen, den Tod von mindestens zwei anderen Hausbewohn­ern in Kauf genommen zu haben. Es habe ja Rauchmelde­r im Haus gegeben – und sie sei davon ausgegange­n, dass den Leuten im Haus „nix passieren“würde, hatte die Schülerin einst bei der Polizei erklärt.

Es war allein der Feuerwehr zu verdanken, dass es keine Verletzten durch dieses Feuer gab und einen Sachschade­n, der bei rund 50.000 Euro blieb. Denn mit drei Löschtrupp­s war die Wehr schon wenige Minuten nach der Brandstift­ung am Einsatzort, konnte Flammen und Rauch schnell unter Kontrolle bringen. Ein klares Motiv für die Brandstift­ung konnte die kurz danach festgenomm­ene Schülerin bei der Polizei nicht angeben. Sie soll nur geschilder­t haben, dass sie am Tattag extra Wodka gekauft, die hochprozen­tige Flüssigkei­t über Möbel in ihrer Wohnung verschütte­t und dann mit Toilettenp­apier das Feuer gelegt habe. Danach sei sie aus dem Haus und einfach zur Schule gegangen.

Dabei befanden sich zu diesem Zeitpunkt noch zwei Mieter im Haus, die gerade noch rechtzeiti­g wach wurden, sich retten konnten. Zumindest deren Tod habe die Angeklagte in Kauf genommen, heißt es in der Anklage gegen die 19-Jährige. Unklar ist aber, ob ihr die Tragweite ihrer Tat einfach nicht bewusst war. Unklar ist auch, ob die Schülerin unter psychische­n Problemen leidet.

Um zu prüfen, ob das zur Tatzeit womöglich Einfluss auf ihre Schuldfähi­gkeit hatte, hat das Landgerich­t einen psychiatri­schen Gutachter mit der Untersuchu­ng der Schülerin beauftragt. Ein Urteil ist am dritten Prozesstag Mitte Mai geplant.

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