Tödlicher Motorradunfall: Pöbelnde Autofahrerin verurteilt
HEERDT (wuk) Teuer zu stehen kommt einer Autofahrerin (51) jetzt ein Eklat, den sie Ende Juli 2019 im Stau nach einem schweren Motorradunfall selbst angezettelt hatte. Mittags war ein Kradfahrer (16) auf der Brüsseler Straße mit einem Autotransporter kollidiert, für Rettungsmaßnahmen musste die Bundesstraße 7 gesperrt werden. Das aber wollte die 51-Jährige, die mit ihrem Wagen nahe der Unfallstelle gestoppt wurde, nicht einsehen. Wild randalierend, behinderte sie Rettungskräfte und Polizisten. Nicht mal der Hinweis, dass Angehörige des Unfallopfers vor Ort waren, konnte die zeternde Frau aus Oberkassel bremsen. Weil sie zuletzt ihre Personalien verweigerte, mit einer Beamtin um ihre Handtasche kämpfte, muss sie nun 2500 Euro Strafe wegen Widerstands zahlen. Das hat eine Sprecherin des Amtsgerichts am Dienstag auf Anfrage bestätigt. Der junge Motorradfahrer ist damals trotz aller Rettungsversuche seinen Unfallverletzungen erlegen.
Zynisch und bockig hatte die Autofahrerin auf den tragischen Unfall reagiert. Sie habe einen wichtigen Termin, schimpfte sie laut Anzeige, bei dem Opfer handele es sich „nur um einen Motorradfahrer“, intelligente Menschen würden sowieso kein Motorrad fahren – und die
Schuld läge ja beim Verunglückten, nicht bei ihr, soll sie getönt haben. Nicht nur mit solchen menschenverachtenden Äußerungen, sondern auch noch lauthals pöbelnd habe sie ihrem Unmut über dieVollsperrung Luft gemacht. Als die Beamten verlangten, sie solle wieder in ihr Auto einsteigen, soll sie das mehrfach missachtet, gar die Rettungsgasse für Einsatzkräfte blockiert haben. Bis es den Beamten zu bunt wurde und sie die Ausweise der tobenden Frau forderten. Doch die widersetzte sich wieder. Eine Beamtin nahm also die Handtasche der Randaliererin an sich, doch klammerte sich die 51-Jährige ans andere Ende, rang mit der Polizistin um die Tasche, damit ihre Personalien nicht aufgenommen werden konnten. Das aber misslang, die angedrohte Anzeige folgte, dann eine Anklage vorm Amtsgericht. Ihrem Anwalt gelang es nun, der randalierenden Autofahrerin die Schmach eines öffentlichen Prozesses zu ersparen. Er erreichte, dass die bisher nicht vorbestrafte Frau schriftlich per Strafbefehl für ihr Fehlverhalten belangt wurde – mit 2500 Euro. Theoretisch könnte die 51-Jährige dagegen Einspruch einlegen. Dann aber müsste der Fall noch einmal geprüft – und beim Amtsgericht dann doch öffentlich verhandelt werden.