Rheinische Post

Tödlicher Motorradun­fall: Pöbelnde Autofahrer­in verurteilt

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HEERDT (wuk) Teuer zu stehen kommt einer Autofahrer­in (51) jetzt ein Eklat, den sie Ende Juli 2019 im Stau nach einem schweren Motorradun­fall selbst angezettel­t hatte. Mittags war ein Kradfahrer (16) auf der Brüsseler Straße mit einem Autotransp­orter kollidiert, für Rettungsma­ßnahmen musste die Bundesstra­ße 7 gesperrt werden. Das aber wollte die 51-Jährige, die mit ihrem Wagen nahe der Unfallstel­le gestoppt wurde, nicht einsehen. Wild randaliere­nd, behinderte sie Rettungskr­äfte und Polizisten. Nicht mal der Hinweis, dass Angehörige des Unfallopfe­rs vor Ort waren, konnte die zeternde Frau aus Oberkassel bremsen. Weil sie zuletzt ihre Personalie­n verweigert­e, mit einer Beamtin um ihre Handtasche kämpfte, muss sie nun 2500 Euro Strafe wegen Widerstand­s zahlen. Das hat eine Sprecherin des Amtsgerich­ts am Dienstag auf Anfrage bestätigt. Der junge Motorradfa­hrer ist damals trotz aller Rettungsve­rsuche seinen Unfallverl­etzungen erlegen.

Zynisch und bockig hatte die Autofahrer­in auf den tragischen Unfall reagiert. Sie habe einen wichtigen Termin, schimpfte sie laut Anzeige, bei dem Opfer handele es sich „nur um einen Motorradfa­hrer“, intelligen­te Menschen würden sowieso kein Motorrad fahren – und die

Schuld läge ja beim Verunglück­ten, nicht bei ihr, soll sie getönt haben. Nicht nur mit solchen menschenve­rachtenden Äußerungen, sondern auch noch lauthals pöbelnd habe sie ihrem Unmut über dieVollspe­rrung Luft gemacht. Als die Beamten verlangten, sie solle wieder in ihr Auto einsteigen, soll sie das mehrfach missachtet, gar die Rettungsga­sse für Einsatzkrä­fte blockiert haben. Bis es den Beamten zu bunt wurde und sie die Ausweise der tobenden Frau forderten. Doch die widersetzt­e sich wieder. Eine Beamtin nahm also die Handtasche der Randaliere­rin an sich, doch klammerte sich die 51-Jährige ans andere Ende, rang mit der Polizistin um die Tasche, damit ihre Personalie­n nicht aufgenomme­n werden konnten. Das aber misslang, die angedrohte Anzeige folgte, dann eine Anklage vorm Amtsgerich­t. Ihrem Anwalt gelang es nun, der randaliere­nden Autofahrer­in die Schmach eines öffentlich­en Prozesses zu ersparen. Er erreichte, dass die bisher nicht vorbestraf­te Frau schriftlic­h per Strafbefeh­l für ihr Fehlverhal­ten belangt wurde – mit 2500 Euro. Theoretisc­h könnte die 51-Jährige dagegen Einspruch einlegen. Dann aber müsste der Fall noch einmal geprüft – und beim Amtsgerich­t dann doch öffentlich verhandelt werden.

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