Kurzarbeitergeld
Zu „NRW warnt vor höherem Kurzarbeitergeld“(RP vom 20. April): Das Kurzarbeitergeld muss erhöht werden, denn das Kurzarbeitergeld wird aus den Versicherungszahlungen der versicherungspflichtigen Arbeitnehmer finanziert. Auf diese Weise hat die Arbeitslosenversicherung in den letzten Jahren 28 Milliarden Euro angespart. Bisher wurde aus Steuermitteln kein einziger Cent für Kurzarbeit ausgegeben.
Das ist derzeit auch nicht vorgesehen, obwohl allein für den Rettungsfonds der Bundesregierung zirka 750 Milliarden Euro eingeplant sind. Wollen diejenigen, die die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes verweigern lediglich andere Berufsgruppen und Wirtschaftsbereiche begünstigen (Unternehmen, Zahnärzte, Bauern)? Wenn das so wäre, dann hätte Corona bisher keinen Sinneswandel gebracht. Zynisch wird die Verweigerungshaltung bei einer Erhöhung des Kurzarbeitergeldes dann, wenn man berücksichtigt, dass in der Vergangenheit viele Sozialleistungen aus den Beiträgen der Arbeitslosenversicherung finanziert wurden, obwohl es versicherungsfremde Leistungen waren (zum Beispiel Kinderzuschläge, Leistungsdifferenzierung nach Alter und Bezugsdauer). Zynisch ist es auch, wenn man berücksichtigt, dass viele Mitarbeiter in anderen Bereichen (zum Beispiel öffentlicher Dienst oder Kindertagesstätten) derzeit unterbeschäftigt sind und trotzdem ihre vollen Bezüge (100 Prozent) erhalten. Mit Gleichbehandlung oder annähernd vergleichbarer Verteilung der Coro