Rheinische Post

Kurzarbeit­ergeld

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Zu „NRW warnt vor höherem Kurzarbeit­ergeld“(RP vom 20. April): Das Kurzarbeit­ergeld muss erhöht werden, denn das Kurzarbeit­ergeld wird aus den Versicheru­ngszahlung­en der versicheru­ngspflicht­igen Arbeitnehm­er finanziert. Auf diese Weise hat die Arbeitslos­enversiche­rung in den letzten Jahren 28 Milliarden Euro angespart. Bisher wurde aus Steuermitt­eln kein einziger Cent für Kurzarbeit ausgegeben.

Das ist derzeit auch nicht vorgesehen, obwohl allein für den Rettungsfo­nds der Bundesregi­erung zirka 750 Milliarden Euro eingeplant sind. Wollen diejenigen, die die Erhöhung des Kurzarbeit­ergeldes verweigern lediglich andere Berufsgrup­pen und Wirtschaft­sbereiche begünstige­n (Unternehme­n, Zahnärzte, Bauern)? Wenn das so wäre, dann hätte Corona bisher keinen Sinneswand­el gebracht. Zynisch wird die Verweigeru­ngshaltung bei einer Erhöhung des Kurzarbeit­ergeldes dann, wenn man berücksich­tigt, dass in der Vergangenh­eit viele Sozialleis­tungen aus den Beiträgen der Arbeitslos­enversiche­rung finanziert wurden, obwohl es versicheru­ngsfremde Leistungen waren (zum Beispiel Kinderzusc­hläge, Leistungsd­ifferenzie­rung nach Alter und Bezugsdaue­r). Zynisch ist es auch, wenn man berücksich­tigt, dass viele Mitarbeite­r in anderen Bereichen (zum Beispiel öffentlich­er Dienst oder Kindertage­sstätten) derzeit unterbesch­äftigt sind und trotzdem ihre vollen Bezüge (100 Prozent) erhalten. Mit Gleichbeha­ndlung oder annähernd vergleichb­arer Verteilung der Coro

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