Kalbitz freut sich über Rückhalt
Der Brandenburger AfD-Politiker erhält Unterstützung von Alexander Gauland.
(epd/dpa/RP) Drei Tage nach seinem Rauswurf aus der Partei ist der brandenburgische AfD-Politiker Andreas Kalbitz in die Fraktion zurückgekehrt. Die mehr als 20 Parlamentarier wählten den wegen Kontakten ins rechtsextreme Milieu aus der AfD ausgeschlossenen Politiker in die Fraktion zurück. Nach Angaben der AfD-Landtagsfraktion lag die Zustimmung dafür bei mehr als 90 Prozent. Auf den Fraktionsvorsitz will Kalbitz aber bis zur rechtlichen Klärung seines Parteiausschlusses verzichten. Die anderen Parteien reagierten entsetzt und sehen in dem Schritt einen weiteren Beleg für rechtsextreme Tendenzen in der brandenburgischen AfD.
Kalbitz erklärte, er freue sich „über den deutlichen Rückhalt“und auf die Fortsetzung der Arbeit in der AfD-Fraktion. Die kommissarische Leitung der Fraktion übernimmt der Parlamentarische Geschäftsführer Dennis Hohloch. Er nannte den Beschluss des AfD-Bundesvorstandes vom Freitag einen „schwerwiegenden Fehler, der großen Schaden für die AfD verursacht hat“. Deswegen fordere seine Fraktion einen außerordentlichen Bundesparteitag zur Abwahl und Neuwahl des Bundesvorstandes.
Alexander Gauland, politischer Ziehvater von Kalbitz und Fraktionschef im Bundestag, begrüßte die Entscheidung. Das sei Ausdruck einer gewissen Loyalität, „die ich für richtig halte, dass man nicht jemanden wie eine heiße Kartoffel fallen lässt, wenn etwas umstritten ist“, sagte er. Mit Blick auf die Situation der Partei sagte er: „Natürlich kann man dasWort Machtkampf gebrauchen.“Diejenigen, die dies ausgelöst hätten, müssten sich fragen, wie es weitergehe, wenn das Ziel erreicht sei.
Der Rechtsexperte der AfD, Roland Hartwig, hat Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Rauswurfs. Der „Süddeutschen Zeitung“sagte er, die Entscheidung des Parteivorstands würde rechtlich keinen Bestand haben. Der Bundestagsabgeordnete Hartwig leitet die AfD-Arbeitsgruppe, die eine Beobachtung der Partei durch denVerfassungsschutz verhindern soll.