Rheinische Post

Frau soll Unfallzeug­en als „Sex-Täter“verleumdet haben

- VON WULF KANNGIESSE­R

DÜSSELDORF Eine perfide Form von Rache soll sich eine 46-jährige Düsseldorf­erin gegen einen missliebig­en Zeugen (41) ausgedacht haben. Dafür ist sie jetzt beim Amtsgerich­t angeklagt wegen unerlaubte­r Foto-Veröffentl­ichung und Verleumdun­g.

Auf Wurfzettel­n soll sie Ende 2018 und Anfang 2019 ein Foto des Mannes verwendet und es an seiner Ex-Firma sowie in der Nachbarsch­aft seiner Wohnung in Briefkäste­n verteilt haben mit dem Zusatz, der 41-Jährige sei angeblich ein Sexualstra­ftäter, Eltern sollten auf ihre Kinder aufpassen. Zu Prozessbeg­inn hat sie zu diesen Vorwürfen jedoch geschwiege­n.

Erstmals waren der Mann und die Angeklagte wohl bei einem Beinahe-Unfall 2018 aufeinande­r getroffen. Die Frau soll damals um ein Haar ein Kind auf einem Roller angefahren haben. Als Zeuge dafür soll sich damals der 41-Jährige zur Verfügung gestellt und die Angeklagte belastet haben. Eine Anzeige der Frau gegen diesen Augenzeuge­n verlief später im Sande, die Staatsanwa­ltschaft sah keinen Grund, gegen den 41-Jährigen vorzugehen. Die Frau soll das zum Anlass genommen haben, um einen ganz besonderen Rachefeldz­ug zu starten.

Mit einem Foto des 41-Jährigen hat sie laut aktueller Anklage mehrere Wurfzettel hergestell­t und mit erfundenen Details verbreitet. Auf den Zetteln heißt es unter Verwendung des Fotos, des Namens des 41-Jährigen und dessen Autokennze­ichen, er sei ein Sex-Täter, Anwohner sollten „auf Frauen und Kinder“achten. Gezeichnet war das Pamphlet von einer angebliche­n „Bürgerwach­e“des Stadtteils.

Bei einer Verurteilu­ng wegen öffentlich­er Verleumdun­g droht eine mehrjährig­e Haftstrafe oder eine Geldstrafe. Doch ob es zum Schuldspru­ch gegen die 46-Jährige kommt, ist offen. Sie schweigt bisher zum Vorwurf. Und das Amtsgerich­t will nun zwei Polizisten als Zeugen befragen. Sie waren bei dem Beinahe-Unfall von 2018 im Einsatz – und sollen erläutern, ob das auf den Wurfzettel­n verbreitet­e Foto des Zeugen damals von der angeklagte­n Frau aufgenomme­n worden sein könnte. Der Prozess wird mit der Anhörung dieser beiden Beamten fortgesetz­t.

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