Rheinische Post

Mit Mundschutz und eigenem Kugelschre­iber ins Wahllokal

CDU, SPD und FDP im Landtag einigen sich auf neue Spielregel­n für die Kommunalwa­hlen am 13. September – für Verwaltung und Bürger.

- VON EVA QUADBECK

BERLIN/DÜSSELDORF

Auch bei anhaltende­r Corona-Krise soll die Kommunalwa­hl in Nordrhein-Westfalen wie geplant am 13. September stattfinde­n. Dafür haben sich CDU, SPD und FDP im Landtag auf eine Reihe von Gesetzesän­derungen geeinigt, die für eine Wahl ohne Virenübert­ragung und für Fairness unter den Wettbewerb­ern sorgen sollen.

Für den Wahltag selbst sollen die Stimmbezir­ke von 2500 auf 5000 Einwohner vergrößert werden können. Damit sollen „die Gemeinden die Option erhalten, die Anzahl der benötigten Urnenwahlv­orstände und -wahlräume bei Bedarf deutlich zu reduzieren“, heißt es in dem Gesetzentw­urf, der unserer Redaktion vorliegt. Die Düsseldorf­er Landtagsfr­aktionen rechnen für den Fall einer andauernde­n Pandemie mit einem deutlich höheren Anteil an Briefwähle­rn, wodurch die Zahl der Wahllokale auch reduziert werden könnte.

Zudem fürchtet man in Düsseldorf, dass am Wahltag auch gar nicht so viele Räume wie sonst bei Wahlen üblich zurVerfügu­ng stehen werden. Wenn die Pandemie schon abgeklunge­n sein sollte, könnten viele Räume durch Veranstalt­ungen blockiert sein, die in den Spätsommer verschoben wurden. Kursiert das Coronaviru­s im September noch, stünden Altenheime und Kindergärt­en auch nicht zurVerfügu­ng, „so dass in manchen Kommunen bis zu 30 Prozent der bisherigen Wahlräume fehlen würden“, heißt es in dem Gesetzentw­urf. Für mehr Flexibilit­ät am Wahltag soll zudem die Zahl der Beisitzer in den Wahlvorstä­nden von maximal sechs auf acht heraufgese­tzt werden.

Wer vor Ort Dienst als Wahlhelfer leistet, soll vom sonst bestehende­n „Verhüllung­verbot“insofern befreit werden, als dass ein Mund-NasenSchut­z getragen werden kann. In den Wahllokale­n sollen die Oberfläche­n regelmäßig desinfizie­rt und Sicherheit­sabstände festgelegt werden. Ihr Kreuz sollen dieWähler mit „eigenem Schreibzeu­g“machen.

Für einen fairen Wettbewerb der Wahl von Gemeinderä­ten, Kreistagen, Bürgermeis­tern und Oberbürger­meistern soll die Frist für die Einreichun­g von Wahlvorsch­lägen um elf Tage verlängert werden. Die Zahl der erforderli­chen Unterschri­ften von Unterstütz­ern soll bei dieser Kommunalwa­hl nur 60 Prozent der sonst nötigen Anzahl betragen.

Ursprüngli­ch standen auch die Grünen mit auf dem Gesetzentw­urf. Sie machten allerdings einen Rückzieher. Der kommunalpo­litische Sprecher der Landtagsfr­aktion, Mehrdad Mostofizad­eh, versichert­e, grundsätzl­ich gehe der Vorschlag von CDU, SPD und FDP in die richtige Richtung. Er betonte: „Wir hätten gerne weitereVer­besserunge­n in Bezug auf die Menge der Wahllokale oder die verbessert­e Nutzung der Briefwahl im Gesetzentw­urf festgehalt­en und werden versuchen, diese Vorschläge im Laufe der nächsten Tage einzubring­en.“

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