Kein Getränk im Flieger – Klage eingereicht
Die Fluggesellschaft wollte keine kostenfreie Getränke mehr ausgeben. Anwalt wehrt sich.
DÜSSELDORF Ein Snack und ein Drink müssen beim Flug im Preis enthalten sein – so, wie es vorher gebucht wurde. Zu diesem Ergebnis vor dem Landgericht kam jetzt eine Verbraucherzentrale im Zivilstreit mit der Düsseldorfer Fluggesellschaft Eurowings.
Die Airline hatte einem Fluggast im September 2019 diese Gratis-Verköstigung gestrichen – und für die Leistung plötzlich zusätzliche Bezahlung verlangt. Dafür verklagt von der Verbraucherzentrale Hamburg, gab Eurowings nun aber klein bei, hat den Klage-Anspruch kurz vor Prozesstermin anerkannt. Bei einem Mallorca-Flug hatte die Crew dem Fluggast das Gratis-Mahl noch strikt verweigert. Statt der erhofften (und mit dem Tarif SMART schon im März 2019 gebuchten) Reise-Kost bekam der Fluggast ein Merkblatt. Darin sei er darauf hingewiesen worden, dass sich inzwischen (nämlich im Juni 2019) die Eurowings-Bedingungen für den SMART-Tarif geändert hätten – und dass der Fluggast für Snack und Getränk nun zahlen müsse. Die Verbraucherzentrale geißelte das als eine „unwahre“und nicht den Tatsachen entsprechende Angabe und forderte per Klage, dass Eurowings diese Praxis als „unlautere Handlung nach dem Wettbewerbsrecht zu unterlassen“habe, so das Landgericht. Doch bevor ein Airline-Anwalt am Mittwoch im Prozesstermin dazu Stellung nehmen konnte, gab die Fluggesellschaft am Tag vor der Verhandlung ihre ablehnende Haltung gegen die Forderungen der Verbraucherzentrale auf, hat die Ansprüche der Verbraucherzentrale in vollem Umfang anerkannt. Ohne weitere Prüfung erging also ein Urteil zu Gunsten der Verbraucherzentrale. Der Streitwert des Snack&Drink-Prozesses wurde mit 30.000 Euro beziffert.