Rheinische Post

Kein Getränk im Flieger – Klage eingereich­t

Die Fluggesell­schaft wollte keine kostenfrei­e Getränke mehr ausgeben. Anwalt wehrt sich.

- VON WULF KANNEGIESS­ER

DÜSSELDORF Ein Snack und ein Drink müssen beim Flug im Preis enthalten sein – so, wie es vorher gebucht wurde. Zu diesem Ergebnis vor dem Landgerich­t kam jetzt eine Verbrauche­rzentrale im Zivilstrei­t mit der Düsseldorf­er Fluggesell­schaft Eurowings.

Die Airline hatte einem Fluggast im September 2019 diese Gratis-Verköstigu­ng gestrichen – und für die Leistung plötzlich zusätzlich­e Bezahlung verlangt. Dafür verklagt von der Verbrauche­rzentrale Hamburg, gab Eurowings nun aber klein bei, hat den Klage-Anspruch kurz vor Prozesster­min anerkannt. Bei einem Mallorca-Flug hatte die Crew dem Fluggast das Gratis-Mahl noch strikt verweigert. Statt der erhofften (und mit dem Tarif SMART schon im März 2019 gebuchten) Reise-Kost bekam der Fluggast ein Merkblatt. Darin sei er darauf hingewiese­n worden, dass sich inzwischen (nämlich im Juni 2019) die Eurowings-Bedingunge­n für den SMART-Tarif geändert hätten – und dass der Fluggast für Snack und Getränk nun zahlen müsse. Die Verbrauche­rzentrale geißelte das als eine „unwahre“und nicht den Tatsachen entspreche­nde Angabe und forderte per Klage, dass Eurowings diese Praxis als „unlautere Handlung nach dem Wettbewerb­srecht zu unterlasse­n“habe, so das Landgerich­t. Doch bevor ein Airline-Anwalt am Mittwoch im Prozesster­min dazu Stellung nehmen konnte, gab die Fluggesell­schaft am Tag vor der Verhandlun­g ihre ablehnende Haltung gegen die Forderunge­n der Verbrauche­rzentrale auf, hat die Ansprüche der Verbrauche­rzentrale in vollem Umfang anerkannt. Ohne weitere Prüfung erging also ein Urteil zu Gunsten der Verbrauche­rzentrale. Der Streitwert des Snack&Drink-Prozesses wurde mit 30.000 Euro beziffert.

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