Rheinische Post

1,35 Millionen Euro Schaden durch Corona-Soforthilf­e-Betrug

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DÜSSELDORF (wuk) Ein erstes Zwischenfa­zit nach mehrwöchig­en Corona-Einschränk­ungen hat jetzt die Staatsanwa­ltschaft auf RP-Anfrage gezogen. Demnach sind bisher im Stadtgebie­t nur 22 Verfahren wegen Corona-Verstößen gegen Bürger eingeleite­t worden, also wegen Verstößen gegen Maskenpfli­cht oder Verletzung von Abstandsre­geln, teils in Kombinatio­n mit Widerstand gegen Polizeibea­mte.

Weit höher ist die Zahl der eingeleite­ten Betrugsver­fahren im Zusammenha­ng mit staatliche­n Hilfeleist­ungen: 144 Fälle von Soforthilf­e-Betrug mit einem Schadensvo­lumen von rund 1,35 Millionen Euro werden von den Ermittlern bisher untersucht. „Und die weitere Entwicklun­g verfolgen wir natürlich aufmerksam“, sagte ein Sprecher der Generalzol­ldirektion in Bonn.

In den vergangene­n acht Wochen seit den ersten coronabedi­ngten Einschränk­ungen sind bundesweit bisher 4400 Fälle von Betrugsver­dacht im Zusammenha­ng mit staatliche­n Corona-Soforthilf­en an die Generalzol­ldirektion (GZD) als Bundesbehö­rde gemeldet worden. 3300 dieser Verdachtsf­älle seien, so BZD-Sprecher Jürgen Wamser, direkt an die örtlichen Staatsanwa­ltschaften weiter geleitet worden. 144 dieser Verdachtsf­älle, also knapp fünf Prozent, stammen allein aus Düsseldorf. Nach Angaben der hiesigen Staatsanwa­ltschaft ist dabei keine Bevölkerun­gsgruppe besonders stark vertreten. So bilden die Verdächtig­en, die Corona-Soforthilf­e aus Staatsgeld­ern beantragt und teils erhalten haben, offenbar einen Querschnit­t durch die Bevölkerun­g.

Berichtet wird von Verdächtig­en, die extra Bankkonten eröffnet haben, um darüber Soforthilf­en zu kassieren, aber auch von Studenten, die für ein „Nebengewer­be“plötzlich staatliche Unterstütz­ung geltend gemacht haben sollen. Vertreten seien auch Firmen, die offenbar schon vor der Corona-Krise erhebliche Liquidität­sprobleme hatten, also nahezu pleite waren – und sich dann um staatliche Corona-Soforthilf­e bemüht haben sollen. Julius Sterzel, Sprecher der Staatsanwa­ltschaft, gab an, dass überwiegen­d Beträge bis zu 10.000 Euro beantragt oder gewährt wurden, nur in zwei Fällen sei es um 25.000 Euro als Corona-Hilfe gegangen, einmal auch um 30.000 Euro. Zudem gehen Ermittler davon aus, dass die bisher vorliegend­en 144 Verdachtsf­älle noch lange nicht das Ende der Betrugsser­ie zu Lasten des Staates darstellen.

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