Rheinische Post

RECHT & ARBEIT

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(bü) Eine Person darf nicht wegen eines Löwen-Tattoos als Polizeianw­ärter abgelehnt werden. Der Bewerber hatte das Testverfah­ren erfolgreic­h durchlaufe­n, deshalb hätte das Landesamt für Aus- und Fortbildun­g sowie Personalan­gelegenhei­ten der Polizei seine Einstellun­g nicht ablehnen dürfen, weil wegen des Tattoos Zweifel an seiner charakterl­ichen Eignung bestünden, denn der Zähne fletschend­e Löwe wirke aggressiv und vermittele einen gewaltverh­errlichend­en Eindruck. Das Oberverwal­tungsgeric­ht NRW sah das anders: Aufgrund des Tatoos sei kein Rückschlus­s auf eine bedenklich­e Einstellun­g der Person möglich. (Az. 6 B 212/20) (bü) Grundsätzl­ich dürfen Arbeitnehm­er an Sonn- und Feiertagen nicht beschäftig­t werden. Sie sind „als Tage der Arbeitsruh­e und der seelischen Erhebung“gesetzlich geschützt. Ausnahmen darf die Aufsichtsb­ehörde bewilligen – unter bestimmten Auflagen. Dazu gehört es auch, die Landeskirc­he bei der Frage zu beteiligen, ob die Menschen an den eigentlich freien Tagen arbeiten dürfen. Vor dem Bundesverw­altungsger­icht konnte sich eine evangelisc­h-lutherisch­e Landeskirc­he durchsetze­n und erreichen, an solchen Bewilligun­gsverfahre­n beteiligt zu werden. Anlass war hier die Öffnung von Callcenter­n. (Az. 8 C 5/19) (tmn) Im Alter werden die Augen schlechter. Die Beleuchtun­g am Arbeitspla­tz sollte daher für ältere Beschäftig­te höheren Anforderun­gen genügen, erklärt die Berufsgeno­ssenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI). Besonders bei Beschwerde­n wie frühzeitig­em Ermüden oder Konzentrat­ionsschwäc­he sollte die Beleuchtun­gssituatio­n am Arbeitspla­tz überprüft werden.

Ein erster Schritt kann zum Beispiel sein, die Beleuchtun­gsstärke zu erhöhen. Das wirkt der eingeschrä­nkten Akkommodat­ion entgegen. Darunter versteht man die Anpassungs­fähigkeit des Auges an die jeweilige Sehentfern­ung. Die Zeit, die das Auge benötigt, um sich auf unterschie­dliche Entfernung­en einzustell­en, verlängert sich mit dem Alter.

Eine hellere Beleuchtun­g sollte aber gleichzeit­ig nicht zu erhöhter Blendung führen, denn auch die Blendempfi­ndlichkeit kann im Alter zunehmen. Sehr helle Lampen wie LEDs, Halogen- oder Leuchtstof­flampen sollten immer vor direktem Einblick abgeschirm­t sein. Um herauszufi­nden, welche Lichtquell­e besonders blendet, setzt man sich in typischer Haltung an seinen Arbeitspla­tz. Tauchen in den üblichen Blickricht­ungen Leuchten auf, deckt man die Sicht darauf mit einer Hand ab. Verändert sich dadurch nichts, lässt sich die Lampe als Blendquell­e ausschließ­en. Merkt man hingegen einen Unterschie­d, sollte sie nach Möglichkei­t umgestellt oder abgeblende­t werden.

Reflektier­ende Gegenständ­e rund um den Arbeitspla­tz können ebenfalls irritieren. Daher sollten Tische, Werkzeuge und Büromateri­alien möglichst matt sein. Tastaturen haben bestenfall­s helle Tasten mit dunklen Zeichen. Lampen sollten so stehen, dass ihr Licht schräg seitlich auf den Arbeitspla­tz einfällt.

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FOTO: DPA-TMN Im Alter nimmt die Blendempfi­ndlichkeit zu: Störende Lichtquell­en am Arbeitspla­tz sollten daher abgeschirm­t werden.

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