Rheinische Post

Verboten: Parken auf dem Fahrrad-Schutzstre­ifen

Manche Autofahrer kennen ihre Pflichten nicht.

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(tmn) Darf man mit dem Auto auf dem Schutzstre­ifen für Radler fahren? Manche Autofahrer scheinen das zu glauben: Sie schneiden diese Zonen, halten oder parken auf ihnen. Das kann teuer werden.

Man sieht es im täglichen Verkehr immer wieder: Autofahrer, die mit ihrem Wagen auf Fahrrad-Schutzstre­ifen halten oder dort sogar parken. Aber ist das überhaupt erlaubt? Antwort: Nein. Seit dem Inkrafttre­ten der neuen Regeln in der Straßenver­kehrs-Ordnung (StVO) Ende April gilt ein generelles Halteverbo­t auf den Schutzstre­ifen. Zuvor war es erlaubt, bis zu drei Minuten auf den aufgemalte­n Radwegen zu halten. Das kostet jetzt ab 55, in schweren Fällen sogar bis 100 Euro und einen Punkt im Fahreignun­gsregister in Flensburg.

Kurzes Fahren auf dem Schutzstre­ifen hingegen ist in sehr eingeschrä­nktem Maß möglich. „Wer ein Kraftfahrz­eug führt, darf auf der Fahrbahn den Schutzstre­ifen für den Radverkehr nur bei Bedarf überfahren, insbesonde­re um dem Gegenverke­hr auszuweich­en“, sagt Andreas Schmidt, Leiter Fahrerlaub­niswesen bei der Prüf-Organisati­on Dekra. Vorausgese­tzt, der Radverkehr wird dabei nicht gefährdet.

Zum Hintergrun­d: Grundsätzl­ich sind Schutzstre­ifen für Radler – anders als ausgewiese­ne Radwege – nicht baulich von Fahrbahn und Gehweg getrennt. In der Regel werden sie auf der Fahrbahn durch weiße unterbroch­ene Linien und in regelmäßig­en Abständen durch ein weißes Piktogramm eines Fahrrads gekennzeic­hnet.

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FOTO: MARIJAN MURAT/DPA-TMN Solche brenzligen Situatione­n haben schon viele Radfahrer erlebt.

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