Lichtshow der Metro beschäftigt das Gericht
DÜSSELDORF (wie) Die in den vergangenen Nächten gezeigte Lichtshow auf dem Rheinturm in Düsseldorf hat nun für Ärger gesorgt. Wegen einer zu großen Ähnlichkeit mit dem 2016 erstmals präsentierten Rheinkometen hat die Düsseldorfer Bürgerstiftung DUS Illuminated eine einstweilige Verfügung beim Landgericht erwirkt.
In dem der RP vorliegenden Beschluss heißt es, der Metro werde wegen „der besonderen Dringlichkeit“und ohne mündlicheVerhandlung untersagt, die Lichtinstallation zu zeigen. Dabei geht es vor allem darum, wenn auf der Kuppel des Turms mehrere Strahler und Beamer die Lichtkegel ringförmig fächern und über einen Bündelstrahl zusammenführen.
Die Erfinder des Rheinkometen sind entsetzt. „Trotz Kenntnis der gegen sie erwirkten einstweiligen Verfügung entscheidet sich die Metro AG, nicht auf die Düsseldorfer Bürgerstiftung DUS Illuminated zuzugehen, sondern ihre rechtswidrige Kopie des Rheinkometen weiter aufzuführen“, heißt es in einem Schreiben an unsere Redaktion.
Die Metro hatte ihre Lichtshow am vergangenen Donnerstag gestartet. Anlass war der von dem Unternehmen ins Leben gerufenen„Own Business Day“. An diesem Tag sollen alle selbstständigen Unternehmer im Mittelpunkt stehen. Aufgrund der Corona-Pandemie habe man sich etwas Neues einfallen lassen wollen, sagte eine Unternehmenssprecherin. Und so sei man auf den Rheinturm gekommen.„Damit wollen wir in dieser schwierigen Zeit ein Zeichen für alle Selbstständigen setzen“, sagte die Sprecherin. Zu den Vorwürfen von DUS Illuminated war am Sonntag keine Stellungsnahme des Konzerns zu erhalten.