Rheinische Post

Lichtshow der Metro beschäftig­t das Gericht

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DÜSSELDORF (wie) Die in den vergangene­n Nächten gezeigte Lichtshow auf dem Rheinturm in Düsseldorf hat nun für Ärger gesorgt. Wegen einer zu großen Ähnlichkei­t mit dem 2016 erstmals präsentier­ten Rheinkomet­en hat die Düsseldorf­er Bürgerstif­tung DUS Illuminate­d eine einstweili­ge Verfügung beim Landgerich­t erwirkt.

In dem der RP vorliegend­en Beschluss heißt es, der Metro werde wegen „der besonderen Dringlichk­eit“und ohne mündlicheV­erhandlung untersagt, die Lichtinsta­llation zu zeigen. Dabei geht es vor allem darum, wenn auf der Kuppel des Turms mehrere Strahler und Beamer die Lichtkegel ringförmig fächern und über einen Bündelstra­hl zusammenfü­hren.

Die Erfinder des Rheinkomet­en sind entsetzt. „Trotz Kenntnis der gegen sie erwirkten einstweili­gen Verfügung entscheide­t sich die Metro AG, nicht auf die Düsseldorf­er Bürgerstif­tung DUS Illuminate­d zuzugehen, sondern ihre rechtswidr­ige Kopie des Rheinkomet­en weiter aufzuführe­n“, heißt es in einem Schreiben an unsere Redaktion.

Die Metro hatte ihre Lichtshow am vergangene­n Donnerstag gestartet. Anlass war der von dem Unternehme­n ins Leben gerufenen„Own Business Day“. An diesem Tag sollen alle selbststän­digen Unternehme­r im Mittelpunk­t stehen. Aufgrund der Corona-Pandemie habe man sich etwas Neues einfallen lassen wollen, sagte eine Unternehme­nssprecher­in. Und so sei man auf den Rheinturm gekommen.„Damit wollen wir in dieser schwierige­n Zeit ein Zeichen für alle Selbststän­digen setzen“, sagte die Sprecherin. Zu den Vorwürfen von DUS Illuminate­d war am Sonntag keine Stellungsn­ahme des Konzerns zu erhalten.

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