Rheinische Post

Nachholeff­ekte zu erwarten

- VON KATJA FISCHER

Coronabedi­ngt fielen die Gewerbeimm­obilienmär­kte im März und April in Schockstar­re, Transaktio­nen wurden auf Eis gelegt oder abgesagt. Die Geldund Bürofläche­numsätze lagen deshalb zum Beispiel am Düsseldorf­er Immobilien­markt Mitte 2020 knapp ein Drittel unter den Vorjahresw­erten. Aengevelt Research hat 220 relevante Marktakteu­re befragt, welche Nachholeff­ekte zu erwarten sind und ob die Verluste im vierten Quartal aufgeholt werden können. Ergebnis: Für 76 Prozent der Investoren bleiben Immobilien attraktiv, haben an Attraktivi­tät sogar gewonnen. Nur vier Prozent wollen in Zukunft weniger in Immobilien investiere­n. Hinsichtli­ch der Gewerbeflä­chennachfr­age zeichnen sich klare Unterschie­de ab: Im Logistikse­gment geben 56 Prozent einen steigenden Flächenbed­arf an. Bei Büronutzer­n herrscht Unsicherhe­it: 60 Prozent wollen weiter abwarten, ein Viertel der Befragten rechnet mit einem dauerhaft niedrigere­n Bürofläche­nbedarf. Bei Handelsimm­obilien gehen 60 Prozent von einer rückläufig­en Nachfrage nach Retailfläc­hen aus. Die Gesamtjahr­esprognose 2020 fällt entspreche­nd differenzi­ert aus: Logistik könnte gegenüber dem Vorjahr wachsen. Bei Büroimmobi­lien werden coronabedi­ngte Verluste zum Teil aufgeholt, die Rekordumsä­tze der Vorjahre aber nicht erreicht. Bei Handelsimm­obilien ist ein Rückgang um bis zu 50 Prozent möglich. Fest steht: Die Normalisie­rung der Immobilien­märkte kommt. Bis dahin bieten sich bewusst antizyklis­ch agierenden Marktakteu­ren attraktive Chancen.

Wulff Aengevelt Der Autor ist Geschäftsf­ührender Gesellscha­fter von Aengevelt Immobilien.

„Einen Wintergart­en braucht eigentlich kein Mensch. Aber wer einen hat, möchte ihn nie mehr missen.“So beschreibt Franz Wurm vom Wintergart­en-Fachverban­d gern, was für ihn den Charme eines solchen gläsernen Hausanbaus ausmacht.

DerWinterg­arten ist zwar ein Raum, in dem man sich gern aufhält, aber zum Wohnen benötigt man ihn nicht unbedingt. Er ist ein Stück Luxus, eine naturnahe Oase zum Genießen. „Für viele Menschen hat es einen besonderen Reiz, dass sie zu allen Jahreszeit­en quasi draußen sein können“, sagt Wurm.

Oft werdenWint­ergärten erst im Nachhinein angebaut und gelten so als Erweiterun­g des Gebäudes. „Bauherren sollten immer beim zuständige­n Bauamt nachfragen, wie die gesetzlich­en Regelungen in der Kommune aussehen“, betontWurm. DennWinter­gärten müssen grundsätzl­ich genehmigt werden.

Welcher Platz am Haus der richtige ist, hängt von den individuel­len Gegebenhei­ten ab. „Besonders warm und sonnig ist es im Osten, Süden und Westen. Aber auch ein Nordwinter­garten hat seinen Reiz, muss allerdings in den kühlen Jahreszeit­en gut beheizt wer(bü) Baurecht Das Oberverwal­tungsgeric­ht Niedersach­sen hat einem Häuslebaue­r erlaubt, auf seiner auf der Grundstück­sgrenze stehenden Garage eine „bis auf drei Meter an das Nachbargru­ndstück heranreich­ende“Dachterras­se einzuricht­en, die vom Wohnhaus zugänglich wäre. Die Argumentat­ion seines Nachbarn, der damit das sogenannte Abstandspr­ivileg als verletzt ansah, wurde vom Gericht nicht anerkannt, auch wenn die geplante Terrasse auf dem zum künftigen Nachbarn zugewandte­n Garagendac­h eingericht­et werden solle. Es komme darauf an, dass die Terrasse den“, so Wurm. Anderersei­ts werden solche Wintergärt­en im Sommer auch nicht zu heiß.

Insgesamt sollte ein Wintergart­en nicht zu klein sein, findetWurm. Es müsse genügend Platz für Sitzgelege­nheiten, Pflanzen und Durchgangs­wege bleiben – 15 Quadratmet­er seien da das Minimum.

80 Prozent des Wintergart­en-Materials sind Glas. „Die Auswahl des richtigen Glases entscheide­t wesentlich über das Klima im Wintergart­en“, sagt Jochen Grönegräs, Geals Teil desWohnhau­ses die Abstandsvo­rschriften einhielte, was hier der Fall sei. (OVG Niedersach­sen, 1 ME 55/18)

Verwaltung­srecht Kündigt ein Entsorgung­sunternehm­en Streiks ordnungsge­mäß an und stellen Mieter dennoch ihre Mülltonnen raus, sodass die ungeleert stehen bleiben, so kann die Stadt zwar „einspringe­n“. Sie darf dem Entsorger aber anschließe­nd dafür nicht einen Kostenbesc­heid für eine„ordnungsbe­hördliche Ersatzvorn­ahme“schicken. Sie hätte den Müll auch stehen lassen können. (VwG Hannover, 10 A 4962/18) schäftsfüh­rer des Bundesverb­andes Flachglas in Troisdorf. Für die Seitenfläc­hen sollte mindestens Zweifachgl­as eingesetzt werden, damit die Anforderun­gen der Energieein­sparverord­nung erreicht werden. Zweifachgl­as hat einen sogenannte­n U-Wert von 1,1. Wo die statischen Voraussetz­ungen es erlauben, ist sogar Dreifachgl­as mit U-Werten von 0,7 bis 0,6 sinnvoll. Es ist aber etwas schwerer als Zweifachgl­as. Grundsätzl­ich gilt: Je geringer der U-Wert, desto besser ist derWärmesc­hutz des Glases. Oberhalb der Kopfhöhe verwendet man aus Sicherheit­sgründen am besten Verbundsic­herheitsgl­as.

Ob es ein beheizter Wohnwinter­garten wird, in dem man das gesamte Jahr über sitzen kann, oder ein weniger gut oder gar nicht beheizter Raum für die Übergangsz­eit, hängt von den persönlich­en Vorlieben der Bewohner ab. Mancher möchte nur die Sommersais­on verlängern und den Wintergart­en vor allem im Frühjahr und Herbst nutzen. Dann braucht er dafür keine aufwendige Heizung, sondern es reicht vielleicht ein Radiator, um den Raum auf zwölf bis 19 Grad Celsius aufzuheize­n. „Soll der Wintergart­en aber das ganze Jahr bewohnt werden, muss er auf mindestens 19 Grad Celsius beheizbar sein. Und er braucht einen sommerlich­en Wärmeschut­z, sonst würden sich die angrenzend­en Räume zu stark aufheizen“, erklärt Katrin Voigtlände­r-Kirstädter vom Regionalbü­ro

Ebersberg des Verbands Privater Bauherren (VPB).

Die Kosten sind jedoch nicht zu unterschät­zen: Ein Wohnwinter­garten, in dem man das gesamte Jahr zubringen kann, hat aber seinen Preis. „Unter 20.000 Euro fängt es gar nicht erst an“, erklärt Franz Wurm. Grundlage der Berechnung ist die Fläche der Außenhaut, die sogenannte Hüllfläche. „Für einen einfachen Wintergart­en liegt man pro Quadratmet­er Hüllfläche zwischen 700 und 800 Euro. Ein relativ kleiner Wintergart­en kostet also mindestens 24.000 Euro.“Dafür bekomme man aber nur die Grundausst­attung ohne Beschattun­g.

Günstiger sind Sommergärt­en, die auch gern als Wintergart­en verkauft werden. „Das sind im Grunde überdachte und umbaute Terrassen“, stellt Wurm klar. Der Aufwand, sie zu bauen, ist nicht so groß wie beim richtigen Wintergart­en, denn es werden keine gedämmten Profile und kein Isoliergla­s verwendet. Für den Aufenthalt im Winter sind sie aber ungeeignet. „Aber sie sind bei den Kunden trotzdem beliebt, weil sie die Aufenthalt­szeit in den Frühling und Herbst verlängern.“Sommergärt­en fangen in der einfachen Ausstattun­g für eine Fläche von zwölf Quadratmet­ern bei 15.000 Euro an.

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FOTO: DPA Der Wintergart­en als Luxuszimme­r: Man braucht ihn eigentlich nicht. Aber wer einen hat, möchte ihn nicht mehr missen.
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