Pflege-Praktikant filmt Seniorin am WC
Vor Gericht beteuerte der 20-Jährige, er habe die Frau mit dem Internetfilmchen nicht bloßstellen wollen.
DÜSSELDORF Eine hilflose, pflegebedürftige Seniorin hat ein Pflege-Praktikant (20) während ihres Toilettengangs in einem Heim gefilmt und das Video Anfang des Jahres via Twitter verbreitet. Das gab er am Dienstag vor einer Jugendrichterin zu. Er habe, als er angeblich sich und seine Arbeit in dem geschlossenen Raum filmte, „nicht darauf geachtet“, dass im Hintergrund die Pflege-Patientin „gerade dabei war, sich hinzusetzen“.
Das bezweifelte ein Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe (JGH). Der Angeklagte habe sich mit diesemVideo eine „richtige Sauerei“geleistet, sagte er – „und du wolltest dich damit produzieren“. Das sah die Amtsrichterin ähnlich. Im Urteil blieb sie aber milde.
„Ich schäme mich sehr! Es war dumm von mir, aber nicht meine Absicht, die alte Dame bloßzustellen“, kam es leise von der Anklagebank. Genau das aber hatte der 20-Jährige, der in der Ausbildung zum Altenpfleger steckt, mit dem Video getan: Eine pflegebedürftige Heimbewohnerin, für die er zu sorgen hatte, buchstäblich bloß zu stellen – und dafür im Internet reichlich Clicks zu erhalten. Gedanken habe er sich erst später gemacht – und beteuerte nun seine Reue und Einsicht.
Sein schärfster Kritiker im Prozesssaal war der JGH-Mitarbeiter: „Wenn das meine Oma gewesen wäre, hätte ich dich auch angezeigt!“Der Angeklagte habe nur daran gedacht, seine Follower im Internet „zu bedienen mit etwas Lustigem“– auf Kosten der wehrlosen Seniorin. Immerhin hat aber einer der Betrachter die Landesklinik informiert, die den Angeklagten bis dahin als Praktikanten eingesetzt hatte.
In der Klinik bekam der 20-Jährige sofort Geländeverbot. Seiner Ausbildung geschadet hat der Vorfall, den die Richterin „unverzeihlich“nannte, aber nicht. Der 20-Jährige durfte nach einer Woche Freistellung und einer Abmahnung seine Lehre fortsetzen und sich jetzt auch Hoffnung machen auf eine Übernahme als hauptberuflicher Altenpfleger.
Vorher muss er 1000 Euro Buße an eine Ärzte-Organisation zahlen. Der Schuldspruch erging wegen „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Filmaufnahmen“– und wegen eines Ladendiebstahls. Als „Mutprobe“hatte er nach einer verlorenen Wette in einem Supermarkt unter anderem künstliche Wimpern gestohlen. Für beide Taten wurde der 20-Jährige nun verwarnt.