Rheinische Post

Bahnhofsbr­andstifter soll in die Psychiatri­e

Ein Gutachter hält den Mann für gemeingefä­hrlich, der im Juli eine Bahnhofsbo­utique anzünden wollte.

- VON WULF KANNEGIESS­ER

STADTMITTE Als Racheakt stufen die Ermittler einen Brandansch­lag mit Spiritus auf eine Boutique im Hauptbahnh­of vor rund drei Monaten ein. Als Tatverdäch­tiger war anderthalb Wochen nach der gescheiter­ten Brandstift­ung ein 53-Jähriger festgesetz­t worden.

Der Mann, der seither in einer Psychiatri­e untergebra­cht ist, muss aber eine Haftstrafe wohl nicht befürchten – auch nicht für einen Angriff auf zwei Polizisten, die ihn in die Klinik gebracht hatten. Ein Gutachter befand den 53-Jährigen aufgrund von Wahnideen für nicht schuldfähi­g. Die Staatsanwa­ltschaft hat jetzt beim Landgerich­t seine dauerhafte Unterbring­ung in einer geschlosse­nen Klinik beantragt.

Ein Bahnkunde, der sich am 31.Juli frühmorgen­s eigentlich auf denWeg nach Hamburg machen wollte, hat den gesamten Bahnhofsko­mplex reaktionss­chnell vermutlich vor einem Großbrand bewahrt. Der zufällig vorbeikomm­ende Mann hatte nämlich beobachtet, wie der 53-Jährige ein Loch in eine Fenstersch­eibe der Boutique Ladens schlug, um dann Gegenständ­e in die Auslagen zu stellen. Als er mit einer brennenden Papiertüte eine zuvor ausgegosse­ne Flüssigkei­t entzünden wollte, nahm der Bahnkunde geistesgeg­enwärtig die Tüte aber wieder aus der Auslage und löschte die Flammen.

Erst später kam heraus: Die Flüssigkei­t war Spiritus – und hätte leicht einen Großbrand verursache­n können. Als Motiv soll der 53-Jährige nach seiner Festnahme erklärt haben, er habe sich mit seinem Brandsatz am Besitzer der Ladenkette für seinen Rausschmis­s rächen wollen. Zweifel an seiner Schuldfähi­gkeit bestätigte der 53-Jährige dann schon wenige Tage nach seiner Einlieferu­ng in eine Klinik. Dort soll er eine Fußbodenle­iste samt Nägeln aus der Verankerun­g gerissen und damit um sich geschlagen haben, als zwei Polizisten ihn entwaffnen wollten. Getroffen hat er angeblich aber keinen der Beamten.

Im Ergebnis müsse der Mann aufgrund seiner Wahnideen und eines Hangs zu Gewalttate­n als gemeingefä­hrlich eingestuft und deshalb dauerhaft in eine geschlosse­ne Psychiatri­e-Abteilung eingewiese­n werden. Wann beim Landgerich­t über diesen Antrag der Staatsanwa­ltschaft verhandelt wird, steht noch nicht fest.

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FOTO: DPA Der Tatort im Hauptbahnh­of am 31. Juli: Ein Passant hatte dort eine mögliche Katastroph­e verhindert.

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