Rheinische Post

Mensa-Essen nur nach Reservieru­ng

Das Studierend­enwerk hat am Montag unter Auflagen seine Mensen wiedereröf­fnet.

- VON SEMIHA ÜNLÜ

DÜSSELDORF An den Düsseldorf­er Hochschule­n startet das neue Semester mit mehr Veranstalt­ungen vor Ort als im Sommerseme­ster. Viele Studenten, darunter „Erstis“, schauten in den vergangene­n Tagen daher auch immer mal wieder bei den Mensen vorbei, standen aber vor verschloss­enen Türen.

So wie Uni-Studentin Meral (19). „Zum Studium gehört doch auch, dass man mit seinen Kommiliton­en zum Essen in die Mensa geht.“Sie freute sich daher am Montag wie viele andere Studenten darüber, dass das Studierend­enwerk Düsseldorf die Mensen an Heinrich-Heine-Universitä­t (HHU) und Hochschule Düsseldorf (HSD) nach der

Corona-bedingten Schließung der vergangene­n Monate wiedereröf­fnete. Wer dort essen will, muss jetzt allerdings einiges beachten, was auch teils für Erheiterun­g bei den Studenten sorgt.

So sind die Mensen und Mitnahme-Angebote etwa an Robert-Schumann-Hochschule oder Kunstakade­mie nur von 11.30 bis 14 Uhr geöffnet. „Wir bieten ein eingeschrä­nktes Essenangeb­ot mit Essen I und Essen II (mit je zwei festen Beilagen) als Tellergeri­cht an“, teilt das Studierend­enwerk mit. In den gastronomi­schen Betrieben mit Sitzplatza­ngebot sei zudem „zwingend eine Online-Platzreser­vierung für einen halbstündi­gen Zeit-Slot, max. 48 Stunden im Voraus buchbar“. Vor allem diese Reservieru­ngspflicht sorgt bei einigen Studierend­en für Erheiterun­g.„Essen gehen in der Mensa wird jetzt richtig elitär“, sagt etwa HHU-Student Thomas, der sich am Montag erst einmal nur etwas mitnehmen wollte.„Wenn ich in den Genuss eines Tisches komme, werde ich auf jeden Fall meine Kleiderwah­l überdenken“, scherzt sein Kommiliton­e Markus.

Auch bei der Bezahlung müssen sich Gäste auf Änderungen einstellen: So soll an den Kassen auf Barzahlung und das Aufladen der Mensa- oder HHU-Karte verzichtet und die Online-Auflademög­lichkeit über den Anbieter Klarna genutzt werden. Mitgebrach­te Schüsseln, Schalen und Behältniss­e werden aus Hygienegrü­nden nicht mehr entgegenge­nommen oder befüllt.

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