Parität fürs Parlament
Wenn Frauen unterrepräsentiert sind, bleiben ihre Interessen leicht auf der Strecke.
Manchmal hilft ein Blick über die Grenzen – nach Frankreich oder Belgien, nach Portugal oder Spanien. All diese demokratischen Länder haben ein Paritätsgesetz. Ein Gesetz also, das Parteien dazu bringt, ihre Wahl-Listen zur Hälfte mit weiblichen Kandidaten zu besetzen. Das tut auch in Deutschland not, denn in allen Parlamenten sind Frauen unterrepräsentiert. In NRW liegt der Frauenanteil im Landtag derzeit bei 27,1 Prozent, das heißt: 27 Prozent der Abgeordneten vertreten 51 Prozent der Bevölkerung. SPD und Grüne haben daher ein NRW-Paritätsgesetz entworfen, das nach Auffassung des Deutschen Juristinnenbunds verfassungskonform ist.
Dass es bei politischen Themen einen Unterschied macht, ob eine Frau oder ein Mann sich ihrer annimmt, leuchtet ein: Noch immer ist die Lebenswirklichkeit sehr vieler Frauen angesichts Lohnlücke, Altersarmut oder unentgeltlich verrichteter Arbeiten eine andere als die von Männern. Dennoch scheitern Paritätsgesetze in Deutschland regelmäßig an Verfassungsgerichten, zuletzt in Brandenburg. Sie sehen eine Menge Freiheiten der Parteien eingeschränkt: die Wahlvorschlagsfreiheit, die passive Wahlrechtsgleichheit und das Recht auf Chancengleichheit. (Die Grünen verzichten mit ihren paritätischen Kandidatenlisten übrigens auf diese Freiheiten – und fahren damit nicht schlecht.) Von eingeschränkter Chancengleichheit der Frauen ist hingegen nicht so sehr die Rede.
Wieder lohnt ein Blick nach Frankreich: Dort wurde die Verfassung geändert, um ein Paritätsgesetz zu ermöglichen. In Artikel 3 der französischen Verfassung heißt es jetzt: „Das Gesetz fördert den gleichen Zugang von Frauen und Männern zu Wahlmandaten und Wahlämtern.“Parteien, die sich nicht an die Quote halten wollen, können das auch weiterhin tun. Sie erhalten dann aber weniger Geld vom Staat.