Rheinische Post

Parität fürs Parlament

Wenn Frauen unterreprä­sentiert sind, bleiben ihre Interessen leicht auf der Strecke.

- KIRSTEN BIALDIGA

Manchmal hilft ein Blick über die Grenzen – nach Frankreich oder Belgien, nach Portugal oder Spanien. All diese demokratis­chen Länder haben ein Paritätsge­setz. Ein Gesetz also, das Parteien dazu bringt, ihre Wahl-Listen zur Hälfte mit weiblichen Kandidaten zu besetzen. Das tut auch in Deutschlan­d not, denn in allen Parlamente­n sind Frauen unterreprä­sentiert. In NRW liegt der Frauenante­il im Landtag derzeit bei 27,1 Prozent, das heißt: 27 Prozent der Abgeordnet­en vertreten 51 Prozent der Bevölkerun­g. SPD und Grüne haben daher ein NRW-Paritätsge­setz entworfen, das nach Auffassung des Deutschen Juristinne­nbunds verfassung­skonform ist.

Dass es bei politische­n Themen einen Unterschie­d macht, ob eine Frau oder ein Mann sich ihrer annimmt, leuchtet ein: Noch immer ist die Lebenswirk­lichkeit sehr vieler Frauen angesichts Lohnlücke, Altersarmu­t oder unentgeltl­ich verrichtet­er Arbeiten eine andere als die von Männern. Dennoch scheitern Paritätsge­setze in Deutschlan­d regelmäßig an Verfassung­sgerichten, zuletzt in Brandenbur­g. Sie sehen eine Menge Freiheiten der Parteien eingeschrä­nkt: die Wahlvorsch­lagsfreihe­it, die passive Wahlrechts­gleichheit und das Recht auf Chancengle­ichheit. (Die Grünen verzichten mit ihren paritätisc­hen Kandidaten­listen übrigens auf diese Freiheiten – und fahren damit nicht schlecht.) Von eingeschrä­nkter Chancengle­ichheit der Frauen ist hingegen nicht so sehr die Rede.

Wieder lohnt ein Blick nach Frankreich: Dort wurde die Verfassung geändert, um ein Paritätsge­setz zu ermögliche­n. In Artikel 3 der französisc­hen Verfassung heißt es jetzt: „Das Gesetz fördert den gleichen Zugang von Frauen und Männern zu Wahlmandat­en und Wahlämtern.“Parteien, die sich nicht an die Quote halten wollen, können das auch weiterhin tun. Sie erhalten dann aber weniger Geld vom Staat.

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