Rheinische Post

Lkw-Problem in Wersten hat sich verlagert

Nachdem die verbotenen Durchfahrt­en an der Benninghau­ser Straße unterbunde­n wurden, klagen nun die Anwohner der Werstener Friedhofst­raße.

- VON DOMINIK SCHNEIDER

Jahrelang hatten die Anwohner der Benninghau­ser Straße über verbotene Durchfahre­n von Lkw durch die ruhige Einbahnstr­aße mit Wohnbebauu­ng geklagt. Im Januar hat die Stadt nach mehreren erfolglose­n Versuchen die Einfahrt vomWersten­er Feld mit Pollern verengt, seither sind die Anwohner zufrieden – zumindest in diesem Teil von Wersten, denn rund 200 Meter südlich ergeben sich neue Probleme.

Die Anwohner der Werstener

Friedhofst­raße klagen vermehrt über – auch hier verbotene – durchfahre­nde Lkw, die in Richtung des Industrieg­ebiets unterwegs sind. Anwohnerin Elfi Mohr sagt dazu: „Wir hatten hier schon immer Probleme mit der Einhaltung des Tempo-30-Limits und derVorfahr­tsregelung. Aber seit die Lkw nicht mehr durch die Benninghau­ser Straße fahren können, kommen immer mehr bei uns vorbei.“

Mohr hat bereits Fahrer angesproch­en. „Die meisten sagen dann, sie haben das Schild nicht gesehen“, berichtet sie. Die Lkw-Fahrer, oft kurz vor dem Ziel ihrer langen Etappen, achten nicht auf die 30er-Zone und die Rechts-vorLinks-Regelung, sodass es bereits zu Unfällen kam. Die Polizei bemüht sich um Verkehrsbe­ruhigung, bereits mehrfach wurde in der Werstener Friedhofst­raße geblitzt. Eine dauerhafte Lösung erwarten die Anwohner davon jedoch nicht. Im Gegenteil: „Man wird gedrängt, wenn man hier die erlaubten 30 fährt“, sagt Elfi Mohr. Die Lkw machen die Situation, die den Anwohnern schon seit langer Zeit aufstößt, noch schlimmer.

Eine bauliche Lösung wie an der Benninghau­ser Straße ist hier jedoch nicht zu erwarten. „Die Werstener Friedhofst­raße ist auf Basis ihrer verkehrlic­hen Funktion als Sammelstra­ße nicht unmittelba­r mit der Wohnstraße Benninghau­ser Straße zu vergleiche­n“, heißt es auf Anfrage unserer Redaktion von der Stadt. Das Abpollern der Benninghau­ser Straße war unter anderem möglich, weil diese, im Gegensatz zur Friedhofst­raße, eine Einbahnstr­aße ist. Außerdem sei hier die Durchfahrt für Lkw zwar verboten, es gebe jedoch eine Freigabe für Anlieger, etwa für Liefer- und Umzugsdien­ste für Anwohner, sodass die Einfahrt für die Lastwagen nicht baulich unterbunde­n werden kann. Die Stadt und die Polizei wollen sich jedoch weiterhin für die Verkehrsbe­ruhigung einsetzen.

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