Mäusekot und Schimmel – Gastronom will Strafe nicht zahlen
Äußerst ekelige Zustände in einem Restaurant in Friedrichstadt hat das Ordnungsamt vorgefunden. Der Besitzer wehrt sich jetzt gegen eine Strafe.
Staatsanwalt ist ganz sicher: Hätten die Gäste eines Restaurants in Friedrichstadt auch bloß geahnt, wie es dort im Mai 2019 in der Küche aussah, dann hätte das bei ihnen großen Ekel hervorrufen können. Lang war die Liste der angeblich „gravierenden hygienischen Mängel“in jenem Lokal, die am Freitag beim Amtsgericht verlesen wurde.
Dort protestierte der Geschäftsführer, ein 55-jähriger Großgastronom, gegen eine Geldstrafe von 7200 Euro. Er habe nämlich den Betriebsleiter des inzwischen geschlossenen Lokals per Arbeitsvertrag ausdrücklich verpflichtet, für Reinlichkeit zu sorgen. Ein Urteil steht noch aus. Was die damalige Küchenkontrolle des Ordnungsamts ergab, war nichts für schwache Nerven. Mäusekot, der angeblich überall herumgelegen habe, sei noch das geringste Übel gewesen, so der Bericht.
Die Küchendecke sei mit Insektenkot gesprenkelt gewesen, Lebensmittel sollen teils unverpackt gelagert worden sein, die„Kontaminationsgefahr“sei erheblich gewesen, wenn man vom Küchenboden die Behältnisse mit solchen Speisen auf die Arbeitsfläche gehoben hätte.
Auch habe es schimmelähnliche Anhaftungen in der Küche gegeben, bei manchen Speisen soll das Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen gewesen sein – und außerdem wurden bei der Kontrolle angeblich Silberfische entdeckt, die sich im Lokal tummelten.
Über seinen Anwalt ließ der Großgastronom vortragen, er sei formell zwar der Chef auch dieses Lokals gewesen, sei aber wegen der Vielzahl seiner Lokale „nicht in der Lage, jedes einzelne tagtäglich zu pflegen und zu kontrollieren“.
Er habe auch die Einhaltung von Lebensmittel- und Hygiene-Vorschriften an einen „eigenverantwortlichen Betriebsleiter“delegiert. Also, so der Verteidiger weiter, könne der Großgastronom für die damaligen Zustände in dem Restaurant jetzt nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Ziel sei jetzt ein Freispruch oder eine Einstellung des Verfahrens.
Bevor sich der Richter aber dazu äußert, soll erst noch der damalige Betriebsleiter als Zeuge vernommen werden. Einen Termin dafür gibt es derzeit noch nicht.