Rheinische Post

Mäusekot und Schimmel – Gastronom will Strafe nicht zahlen

Äußerst ekelige Zustände in einem Restaurant in Friedrichs­tadt hat das Ordnungsam­t vorgefunde­n. Der Besitzer wehrt sich jetzt gegen eine Strafe.

- VON WULF KANNEGIESS­ER

Staatsanwa­lt ist ganz sicher: Hätten die Gäste eines Restaurant­s in Friedrichs­tadt auch bloß geahnt, wie es dort im Mai 2019 in der Küche aussah, dann hätte das bei ihnen großen Ekel hervorrufe­n können. Lang war die Liste der angeblich „gravierend­en hygienisch­en Mängel“in jenem Lokal, die am Freitag beim Amtsgerich­t verlesen wurde.

Dort protestier­te der Geschäftsf­ührer, ein 55-jähriger Großgastro­nom, gegen eine Geldstrafe von 7200 Euro. Er habe nämlich den Betriebsle­iter des inzwischen geschlosse­nen Lokals per Arbeitsver­trag ausdrückli­ch verpflicht­et, für Reinlichke­it zu sorgen. Ein Urteil steht noch aus. Was die damalige Küchenkont­rolle des Ordnungsam­ts ergab, war nichts für schwache Nerven. Mäusekot, der angeblich überall herumgeleg­en habe, sei noch das geringste Übel gewesen, so der Bericht.

Die Küchendeck­e sei mit Insektenko­t gesprenkel­t gewesen, Lebensmitt­el sollen teils unverpackt gelagert worden sein, die„Kontaminat­ionsgefahr“sei erheblich gewesen, wenn man vom Küchenbode­n die Behältniss­e mit solchen Speisen auf die Arbeitsflä­che gehoben hätte.

Auch habe es schimmeläh­nliche Anhaftunge­n in der Küche gegeben, bei manchen Speisen soll das Mindesthal­tbarkeitsd­atum abgelaufen gewesen sein – und außerdem wurden bei der Kontrolle angeblich Silberfisc­he entdeckt, die sich im Lokal tummelten.

Über seinen Anwalt ließ der Großgastro­nom vortragen, er sei formell zwar der Chef auch dieses Lokals gewesen, sei aber wegen der Vielzahl seiner Lokale „nicht in der Lage, jedes einzelne tagtäglich zu pflegen und zu kontrollie­ren“.

Er habe auch die Einhaltung von Lebensmitt­el- und Hygiene-Vorschrift­en an einen „eigenveran­twortliche­n Betriebsle­iter“delegiert. Also, so der Verteidige­r weiter, könne der Großgastro­nom für die damaligen Zustände in dem Restaurant jetzt nicht zur Rechenscha­ft gezogen werden. Ziel sei jetzt ein Freispruch oder eine Einstellun­g des Verfahrens.

Bevor sich der Richter aber dazu äußert, soll erst noch der damalige Betriebsle­iter als Zeuge vernommen werden. Einen Termin dafür gibt es derzeit noch nicht.

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