Testamentsspende: Kindern eine Zukunft geben
Die SOS-Kinderdörfer haben es sich zur Aufgabe gemacht, verlassenen Kindern ein neues liebevolles Zuhause zu schenken.
Ohne das große Engagement seiner Förderer wäre der Erfolg der nichtstaatlichen, unabhängigen und überkonfessionellen Organisation SOS-Kinderdörfer weltweit nicht möglich, und aus der einfachen Idee wäre kein weltumspannendes Hilfswerk entstanden. 1949 wurde nach der Idee von Hermann Gmeiner in Tirol das erste Dorf errichtet – um Kindern in der Nachkriegszeit zu helfen.
Heute ist die Organisation in 137 Ländern mit mehr als 570 Kinderdörfern sowie Jugendeinrichtungen, Ausbildungszentren und Schulen aktiv. Die SOS-Kinderdörfer weltweit finanzieren als Förderverein den Hauptteil der Arbeit. Sie geben Spenden, Patenbeiträge, Schenkungen, Erbschaften und andere Fördermittel weiter.
Es gibt gute Gründe, die SOS-Kinderdörfer weltweit im Testament zu bedenken. Schließlich wird mit einer Nachlass-Spende nicht nur Kindern ein Zuhause geschenkt – die Spende begleitet die Kinder, hilft, ihre Zukunft zu gestalten, und diese wiederum geben als Erwachsene die guten Erfahrungen weiter. Um persönliche und rechtliche Angelegenheiten muss sich ein Testamentsspender keine Sorgen machen, wenn er SOS als Erben einsetzt. Auf Wunsch wird von der Bestattung bis zur Wohnungsauflösung alles diskret und respektvoll geregelt. „Die Nachlass-Abwicklung und der damit verbundene Service stellen eines unserer Schwerpunktthemen dar“, erklärt Donat Ebert, der als Justiziar in der Düsseldorfer Nachlassabteilung tätig ist.
Judith Matzke, die Förderer zu großen Spendenvorhaben,
Fördermöglichkeiten über Stiftungen sowie zum gemeinnützigen Vererben berät, ergänzt: „Wir wissen, dass potentielle Erblasser häufig keine guten Erfahrungen haben. Sie kennen Sterbefälle, die Streitigkeiten hervorgerufen haben. Das wollen sie vermeiden und sind vorsichtig. Deshalb werden die vertraulichen Gespräche mit uns sehr geschätzt. Wir versichern, dass letztendlich allein der Wille des Förderers zählt.“Bei den Gesprächen geht es darum, die Lebenssituation kennenzulernen und auch die Wünsche zu erfragen. „Das läuft ganz individuell ab. Wir helfen, den Willen des Nachlassgebers klar zum Ausdruck zu bringen“, ergänzt Donat Ebert.
Wer beispielsweise seine Wohnung oder sein Haus nach dem Tod vererben will, legt vielleicht Wert darauf, dass langjährige Mieter nicht benachteiligt werden: „Wir geben Tipps, wie die Wünsche passend formuliert werden können. Die Nachlassgeber sollen sicher sein, dass ihr Erbe wie gewünscht verwaltet wird. Gleichzeitig sind wir selbstverständlich bemüht, das Maximum für Kinder und Jugendliche in Not zu erreichen – immer unterWahrung des letzten Willens.“
Das Team SOS-Kinderdörfer weiß, dass diese Prozesse ein enormes Vertrauen erfordern. Deshalb rät Judith Matzke, sich rechtzeitig mit dem Thema zu befassen: „Wir wissen alle, dass der Gedanke an den Tod nicht schön ist, das erfordert Mut und Zeit. Aber nur durch eine frühzeitige Regelung können die eigenen Wünsche auch gut berücksichtigt werden. Außerdem ist es leichter, in einer ‚Abstandssituation`, also in guter körperlicher Verfassung, derartige Entscheidungen zu treffen. Das ist viel besser, als es mit negativen Emotionen und unter Druck zu tun.“
Wurden die SOS-Kinderdörfer für eine Unterstützung ausgewählt, wird kostenlos und unverbindlich bei der Testamentsgestaltung weitergeholfen und sichergestellt, dass individuelle Wünsche bei der Nachlass-Abwicklung berücksichtigt werden – von der Bestattung über die Haushaltsauflösung bis hin zur Versorgung von Haustieren.
Die jahrzehntelange Erfahrung sowie die wertschätzende und sensibleVorgehensweise bei der Nachlassabwicklung wird ebenso geschätzt wie die
Tatsache, dass bei kluger Nachlassgestaltung Erbschaftssteuern für Erben verringert werden kann. Der Nachlass an die SOS-Kinderdörfer weltweit ist ohnehin von dieser Steuer befreit. „So kommt jede testamentarische Zuwendung ungeschmälert unserer Arbeit für Kinder in Not zugute,“betont Judith Matzke. Ein Nachlass zugunsten der SOS-Kinderdörfer helfe zudem über mehrere Generationen hinweg.