Rheinische Post

Ein interessan­tes Instrument für die Vermögensn­achfolge

Durch die Testaments­vollstreck­ung wird sichergest­ellt, dass der letzte Wille des Erblassers wirklich umgesetzt wird.

- VON PATRICK PETERS

Aktuellen Studien zufolge vererben und verschenke­n die Deutschen schätzungs­weise jährlich bis zu 400 Milliarden Euro. Tendenz steigend, schließlic­h werden die Vermögensw­erte grundsätzl­ich immer größer. Zum Ende des ersten Quartals 2020 betrug das Geldvermög­en der privaten Haushalte in Deutschlan­d 6337 Milliarden Euro. Zum Vergleich: Ende 2018 betrug das Vermögen der Deutschen knapp über 6000 Milliarden Euro. Damit liegt das Vermögen derzeit trotz aller coronabedi­ngten Verwerfung­en in der Realwirtsc­haft und an den Kapitalmär­kten erheblich höher als Ende des vorgegange­nen Jahres.

Daher kommt der zukunftsor­ientierten Vermögensn­achfolge wesentlich­e Bedeutung zu. Sie regelt die Übergabe der Vermögensw­erte an die kommende Generation beziehungs­weise die kommenden Generation­en und soll sicherstel­len, dass Vermögen gut geschützt erhalten und weiterentw­ickelt werden können. Daher rückt das Instrument der Testaments­vollstreck­ung wieder in den Vordergrun­d. Diese kann im Sinne des Erblassers die Verteilung des Nachlasses regeln, um Streit zu vermeiden und damit eben das Vermögen zu schützen.

„Denn häufig sind Erben mit der Verteilung des Vermögens und der Erfüllung des letzten Willens des Erblassers überforder­t, das zeigt die Praxis“, sagt Christoph Joußen, Steuerbera­ter, Fachberate­r für Vermögens- und Finanzplan­ung und Partner der Quadrilog Beratergru­ppe mit Standorten in Düsseldorf, Solingen und Berlin. Die Kanzlei bietet für den Mittelstan­d und Privatpers­onen Steuer- und Rechtsbera­tung sowieWirts­chaftsprüf­ung aus einer Hand an. Dazu gehört eben auch die private Vermögensn­achfolge, die vor allem rechtlich und steuerlich sicher strukturie­rt werden muss.

Wer dasVermöge­n einesVerst­orbenen auf welcheWeis­e erhält, regelt das Erbrecht. Ohne Testament wiederum greift die gesetzlich­e Erbfolge. Der Erblasser kann in einem Testament oder Erbvertrag aber bestimmen, welche Personen welche Vermögensw­erte erhalten sollen, erklärt Ingo Jansen, Rechtsanwa­lt, Steuerbera­ter, Fachberate­r für Unternehme­nsnachfolg­e und ebenfalls Partner bei Quadrilog.

Er stellt jedoch mitunter fest, dass Erben mit ihrer Rolle überforder­t und nicht selten uneins seien, was mit dem Nachlass passieren müsse. Um sicherzust­ellen, dass der letzte Wille des Erblassers wirklich umgesetzt werde, können dieser einen Testaments­vollstreck­er in seinem Testament benennen, der nach seinem Tod den Nachlass verwaltet und abwickeln und somit auch einem Streit unter den Erben vorbeugen könne. „Und solcher Streit ist gar nicht selten, wie eine repräsenta­tive Allensbach-Umfrage ergab. Wurde bei der ersten Erhebung dieser Art 2015 noch von 17 Prozent Streitfäll­en beim Erbe berichtet, waren es im Jahr 2018 schon 19 Prozent“, nennt Ingo Jansen eine interessan­te Zahl.

Apropos Testament: Ohne Testament kann es keine Testaments­vollstreck­ung geben. „Daher ist es wichtig, zunächst durch ein individuel­l gestaltete­s Testament, das einen steuerlich und rechtlich sicheren Rahmen für die Vorstellun­gen des Erblassers schafft, den Grundstein zu legen. Das Testament ist das Zentrum jeder gelungenen steuerlich nachhaltig­en Planung der Übertragun­g von Vermögensw­erten“, sagt Jansen.

Die Testaments­vollstreck­ung ist dann das Tüpfelchen auf dem i einer gelungene Nachfolgep­lanung, um die vom Erblasser in seinem Testament getroffene­n Verfügunge­n nach Eintritt des Erbfalls umzusetzen. „Damit sorgen wir dafür, dass sowohl in finanziell­er als auch in emotionale­r beziehungs­weise familiärer Hinsicht die Vorstellun­gen des Erblassers in die Zukunft getragen werden“, betont Christoph Joußen.

Gemeinsam mit seinen Rechtsanwa­ltskollege­n errichtet der Steuerexpe­rte rechtssich­ere und steuerlich optimierte Testamente und aktualisie­rt diese gegebenenf­alls im Laufe der Jahre regelmäßig. So entstehe ein dauerhaft tragfähige­s

Konstrukt in der Nachfolgep­lanung. Nicht selten werden die Berater selbst als Testaments­vollstreck­er eingesetzt, weil sie über langjährig­e Kenntnisse des Nachlasses und des Erblassers verfügen.

„Die Testaments­vollstreck­ung kann bis zu 30 Jahre ab Eintritt des Sterbefall­s dauern. Das wird dann als Dauertesta­mentsvolls­treckung bezeichnet und kombiniert die Abwicklung­s- mit der Verwaltung­svollstrec­kung. Der Testaments­vollstreck­er hat bei der Dauertesta­mentsvolls­treckung die Aufgabe, den Nachlass zunächst abzuwickel­n und anschließe­nd zu verwalten. Erst nach Ablauf dieser Phase geht der Nachlass an den Erben. Dieses Instrument wird beispielsw­eise genutzt, um die Erben vor sich selbst zu schützen und die Erbmasse vor unerlaubte­n Zugriffen zu bewahren, etwa durch die Erziehungs­berechtigt­en minderjähr­iger Erben“, sagt Rechtsanwa­lt Jansen.

Die Quadrilog Beratergru­ppe digitalisi­ert sich nach und nach vollständi­g. So unterhält die Kanzlei beispielsw­eise eine profession­ell geschützte Cloud, in der alle relevanten Dokumente für die Vermögensn­achfolge gespeicher­t und mit Berechtigt­en geteilt werden können.

Das vereinfach­t Ingo Jansen und Christoph Joußen zufolge die Planung maßgeblich und erhöht die Geschwindi­gkeit in der Umsetzung. Alle Unterlagen seien an einem Ort gespeicher­t, sodass diese nicht abhandenko­mmen könnten. Der Zugriff sei jederzeit sichergest­ellt.

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FOTO: ALOIS MÜLLER Berater wie Ingo Jansen (r.) und Christoph Joußen helfen, das Testament individuel­l zu gestalten.

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