Rheinische Post

Gericht entscheide­t Montag über Maskenpfli­cht

Inzwischen liegen drei Klagen vor. Am Donnerstag hielten sich im Stadtzentr­um die meisten an die Regel.

- VON NICOLE LANGE UND JAN SCHÜRMANN

DÜSSELDORF Über die inzwischen drei Eilanträge gegen die neue Allgemeinv­erfügung der Stadt Düsseldorf zur Maskenpfli­cht will das Verwaltung­sgericht voraussich­tlich nicht mehr in dieser Woche entscheide­n. Eine Gerichtssp­recherin erklärte, dass voraussich­tlich am Montag eine Entscheidu­ng verkündet werden soll. Die dritte Klage war erst am Donnerstag bei dem Gericht eingegange­n, die anderen beiden amVortag.

Die Klagen richten sich gegen die seit Mittwoch geltende Allgemeinv­erfügung, die das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes nahezu im gesamten Stadtgebie­t vorschreib­t – mit Ausnahme verschiede­ner Grünzüge und Parks. Begründet wurde dieVerfügu­ng mit der starken Steigerung der Corona-Fallzahlen und der Unsicherhe­it der Menschen über die bisherigen Maskenpfli­cht-Gebiete.

Eine Stichprobe unserer Redaktion ergab unterdesse­n am Donnerstag, dass sich die Menschen zumindest im stark frequentie­rten Innenstadt­bereich weitgehend an die neue Maskenpfli­cht halten. So wurden an der Ecke Graf-AdolfStraß­e und Berliner Allee von 11.30 bis 12.30 Uhr 675 Passanten gezählt.

Davon trugen weniger als zehn Prozent (62 Menschen) gar keine Mund-Nasen-Bedeckung, bei weiteren 37 Menschen war von der Maske zwar der Mund, aber nicht die Nase bedeckt. Diese Ecke lag vor der neuen Regelung außerhalb der Maskenpfli­cht-Gebiete, die vor allem Einkaufsme­ilen umfasst hatten.

Eine Stunde später wurden an der Königsalle­e – also an einer Stelle, an der schon vor Mittwoch Maskenpfli­cht gegolten hatte – insgesamt 834 Passanten gezählt, von denen sich nur 33 nicht an die Pflicht zum Tragen einer Maske hielten, weitere 47 Passanten hatten die Nase nicht bedeckt. Die Stadt hatte angekündig­t, ab Donnerstag Bußgelder bei Verstößen gegen die neue Maskenpfli­cht verhängen zu wollen. Beim ersten Verstoß sind 50 Euro fällig. Die Allgemeinv­erfügung der Stadt sieht theoretisc­h Bußgelder bis 25.000 Euro vor – bislang sei das Maximum aber 300 Euro bei einem Wiederholu­ngsfall gewesen, hieß es.

Der städtische Ordnungs- und Servicedie­nst ist auch jenseits der Maskenpfli­cht bei Einsätzen im Zusammenha­ng mit der Coronaschu­tzverordnu­ng unterwegs, in dieserWoch­e waren es bis Mittwoch 69. In der Gastronomi­e gab es nur zwei Verstöße, bei denen Gäste vor Ort bewirtet wurden.

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