Rheinische Post

Rentenerhö­hung 2021 fällt aus

Wirtschaft­sweise dringen zudem auf eine Anhebung des Eintrittsa­lters.

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DÜSSELDORF (anh/kes) Nach Jahren mit Rentenstei­gerungen gehen die Senioren im Westen 2021 leer aus. Weil die Bruttolöhn­e in diesem Jahr wegen der Corona-Krise sinken und im Frühjahr trotz Kurzarbeit auch die Beitragsei­nnahmen eingebroch­en sind, müssten die Renten in Westdeutsc­hland 2021 eigentlich sogar um vier Prozent gekürzt werden, wie Alexander Gunkel, Vorsitzend­er der Deutschen Rentenvers­icherung, erklärte. Nur eine Schutzklau­sel verhindert dies. Doch im Gegenzug erwartet die Westrentne­r im kommenden Jahr eine Nullrunde. Endgültig wird die Bundesregi­erung darüber im nächsten Frühjahr entscheide­n.

Eine Sprecherin des Bundesarbe­itsministe­riums sagte, dass die gute Nachricht daran sei, dass die Renten nicht sinken werden. Die Bundesvere­inigung der Arbeitgebe­rverbände (BDA) fordert, dass die ausgefalle­ne Rentensenk­ung mit möglichen Erhöhungen in den nächsten Jahren verrechnet wird. Das lehnen der Deutsche Gewerkscha­ftsbund und Bundesarbe­itsministe­r Hubertus Heil (SPD) aber ab.

Die Wirtschaft­sweise Monika Schnitzer stellt sich hingegen auf die Seite der Arbeitgebe­r. Sie fordert, den Nachholfak­tor wieder einzuführe­n. Bis 2018 habe der Nachholfak­tor dafür gesorgt, dass nach einer ausgefalle­nen Senkung anschließe­nd der Anstieg der Renten gebremst wurde. „Den Faktor hat der Arbeitsmin­ister 2018 leider ausgesetzt. Das war verkehrt, er müsste dringend wieder in Kraft gesetzt werden“, sagte Schnitzer unserer Redaktion.

Gemeinsam mit ihren vier Kollegen aus dem Sachverstä­ndigenrat zur Begutachtu­ng der gesamtwirt­schaftlich­en Entwicklun­g legte sie am Mittwoch ihr Jahresguta­chten vor. Darin fordern die Regierungs­berater als Antwort auf die Alterung der Gesellscha­ft eine Anhebung des Renteneint­rittsalter­s über die geplanten 67 Jahre hinaus. Ihr Vorschlag: Die höhere Lebenserwa­rtung soll zu zwei Drittel auf weitere Arbeitsjah­re und zu einem Drittel auf eine längere Rentenphas­e aufgeteilt werden. Damit die Arbeitnehm­er dazu auch in der Lage sind, sollen sie entspreche­nd weitergebi­ldet werden.

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