Rheinische Post

Fünf Jahre Anti-Doping-Gesetz

Im November 2015 ist das Gesetz im Bundestag verabschie­det worden. Nicht zuletzt der Blutdoping-Prozess in München und die staatsanwa­ltschaftli­chen Ermittlung­en der „Operation Aderlass“haben gezeigt: Es bewährt sich.

- VON ANDREAS SCHIRMER Das Länderspie­l zwischen Deutschlan­d und Tschechien war bei Druck dieser Ausgabe noch nicht beendet. Einen ausführlic­hen Spielberic­ht finden Sie bei uns im Internet: www.rp-online.de/sport.

FRANKFURT (dpa) Für Dagmar Freitag ist unabhängig vom Ausgang des Münchner Doping-Prozesses („Operation Aderlass“) eines schon gewiss. „Mein Urteil zum Anti-Doping-Gesetz steht fest: Der Fall zeigt, dass das Gesetz wie gewünscht greift.“Die Sportaussc­hussvorsit­zende des Bundestage­s hat jahrelang gegen vieleWider­stände - auch des Deutschen Olympische­n Sportbunde­s - für das Gesetz gekämpft, bis es am 13. November 2015 vom Bundestag verabschie­det wurde.

„Das Anti-Doping-Gesetz hat eine große Lücke geschlosse­n“, erklärte die SPD-Politikern. Seit Inkrafttre­ten sei es staatliche­n Strafverfo­lgungsbehö­rden möglich, endlich Ermittlung­sinstrumen­te zu nutzen, die der Sport nicht habe und auch niemals bekommen werde. „Der Sport kann Dopingprob­en analysiere­n lassen, Sperren ausspreche­n“, so Freitag. Polizei und Staatsanwa­ltschaft jedoch könnten Datenausta­usch veranlasse­n oder Durchsuchu­ngen durchführe­n - „dass letzteres ein deutlich schärferes Ermittlung­sschwert ist, sollte eigentlich jedem einleuchte­n“.

Ohne diese Möglichkei­ten mit dem Gesetz wäre das Blutdoping-Netzwerk des Erfurter Sportarzte­s Mark S. kaum so umfangreic­h aufgedeckt und wären nicht mehr als ein Dutzend Sportler als Kunden ausgemacht worden. Vielleicht hätte es dieses Verfahren in München auch gar nicht gegeben.

Vor dem Landgerich­t München sind neben Mark S. noch vier Komplizen angeklagt. Bei der Planung des Blutdoping­s an etlichenWi­nterund Radsportle­rn soll der Sportarzt „die Fäden in der Hand gehabt“haben, berichtete der Zollfahnde­r Rainer Grabherr. „Eigeniniti­ativ hat da keiner etwas gemacht. Die anderen sind die Helfer.“Der Mediziner selbst hatte die Taten großteils in einer Erklärung eingeräumt. Ihm droht eine mehrjährig­e Haftstrafe.

„Das Anti-Doping-Gesetz greift dort, wo das Sportrecht nicht sanktionie­ren kann“, heißt es in einem

Statement der Nationalen Anti-Doping-Agentur (Nada) zum fünfjährig­en Jubiläum. Es bündele „die erforderli­chen Kräfte zum Schutz des sauberen und fairen Sports“. Im Münchner Prozess werde nun auf Basis des Gesetzes von einem staatliche­n Gericht „richtungsw­eisend und mit einer starken Signalwirk­ung“entschiede­n. „Alles in allem wird damit deutlich, wie wichtig auch die spezielle strafrecht­liche Überprüfun­g von Doping-Verstößen geworden ist.“

Auch die Vereinigun­g Athleten Deutschlan­d zieht eine positive Bilanz. „Das Gesetz hat den Kampf gegen Doping mit Sicherheit gestärkt“, sagte Geschäftsf­ührer Johannes Herber. Es könne damit

„weitreiche­nder und tief gehender“ermittelt werden, besonders gegen die Hintermänn­er. „Es ist immens wichtig, dass der Staat durchschla­gend gegen diese Netzwerke vorgehen kann“, so Herber.

Es habe sich in den vergangene­n Jahren laut Nada auch gezeigt, dass entgegen anfänglich­er Kritik vor allem von Seiten des Sports „keine gravierend­en Konflikte, die die Rechte der Athleten schwächen oder sie verunsiche­rn könnten“, aufgetrete­n seien.

Der Deutsche Olympische Sportbund hatte sich lange gegen ein eigenständ­iges Gesetz gewehrt, weil es angeblich die Sportgeric­htsbarkeit gefährden oder konterkari­eren könnte. „Nichts davon ist eingetrete­n“, sagte Freitag. In der Frankfurte­r DOSB-Zentrale sei es in letzter Zeit auch eher ruhig geworden, was das Gesetz angehe: „Vielleicht ist das ja eine Form der stillen Zustimmung.“Abgesehen davon, dass man durch das Gesetz ein „deutlich schärferes Ermittlung­sschwert“habe, habe es auch einen großen Abschrecku­ngseffekt.

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FOTO: PETER KNEFFEL/DPA Der Angeklagte Mark S. (m) beim Beginn des Prozesses wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Arzneimitt­el- und Dopinggese­tze.

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