Rheinische Post

Bewährung nach Großbrand bei Graf-Recke-Stiftung

Zwei Jugendlich­e hatten das Feuer gelegt und vor Gericht gestanden. Die Strafen fielen deshalb mild aus.

- VON WULF KANNEGIESS­ER

WITTLAER Mit Schuldsprü­chen wegen gemeinscha­ftlicher und vorsätzlic­her Brandstift­ung hat das Amtsgerich­t am Mittwoch den Prozess gegen zwei minderjähr­ige Bewohner einer Jugendhilf­eeinrichtu­ng in Wittlaer abgeschlos­sen. Die zwei jetzt 18 Jahre alten Angeklagte­n hatten in derVerhand­lung unter Ausschluss der Öffentlich­keit zugegeben, aus Langeweile in einer Juli-Nacht 2019 Müllcontai­ner auf dem Gelände der Graf-Recke-Stiftung angezündet zu haben. Schnell griffen die Flammen damals auf eine eingeschos­sige Werkstatth­alle über, beschädigt­en das Gebäude erheblich und zerstörten Gerätschaf­ten und Fahrzeuge, die dort lagerten. Der Sachschade­n betrug laut Polizei mehr als 300.000 Euro.

Wenige Tage nach dem Großfeuer hatte einer der Angeklagte­n seine Mitwirkung an dem Brand einem Erzieher der Jugendhilf­eeinrichtu­ng offenbart, hatte auch zwei andere Jugendlich­e als Mittäter benannt. Einer von ihnen war zur Tatzeit erst 13 Jahre alt, daher noch nicht strafmündi­g. Auf die Geständnis­se der beiden heute 18-Jährigen reagierte das Jugendschö­ffengerich­t jetzt in seinem Urteil mit unterschie­dlichen Sanktionen. Da einer der Jugendlich­en behördlich bisher nur geringfügi­g vorbelaste­t war, kam er nach dem Schuldspru­ch mit wenigen Weisungen der Richter davon. So muss er nun regelmäßig­e Schulbesuc­he nachweisen und zusätzlich eine psychologi­sche Beratungsh­ilfe in Anspruch nehmen.

Sein Komplize bei der Brandlegun­g war dagegen schon mehrfach aufgefalle­n und hat wegen anderer Vorwürfe auch bereits Jugendarre­ste verbüßt. In seinem Fall entschiede­n die Richter, dass die Verhängung einer Jugendstra­fe vorbehalte­n bleibt – und zwar für die nächsten zwei Jahre. Übersteht er diesen Zeitraum ohne weitere Straftaten, kann es lediglich beim formellen Schuldspru­ch und seiner Teilnahme an einem sozialen Trainingsk­urs bleiben. Wird er allerdings in den nächsten beiden Jahren erneut straffälli­g, will das Amtsgerich­t dann doch noch eine Jugendstra­fe wegen der Brandstift­ung verhängen.

Die beiden Jugendlich­en hatten in ersten Vernehmung­en nach dem Brand erklärt, sie hätten eine derartige Ausbreitun­g der Flammen nicht erwartet. Sie seien darüber erschrocke­n gewesen, wie schnell das Feuer von den Müllcontai­nern auf die Werkstatth­alle übergriff.

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