Bewährung nach Großbrand bei Graf-Recke-Stiftung
Zwei Jugendliche hatten das Feuer gelegt und vor Gericht gestanden. Die Strafen fielen deshalb mild aus.
WITTLAER Mit Schuldsprüchen wegen gemeinschaftlicher und vorsätzlicher Brandstiftung hat das Amtsgericht am Mittwoch den Prozess gegen zwei minderjährige Bewohner einer Jugendhilfeeinrichtung in Wittlaer abgeschlossen. Die zwei jetzt 18 Jahre alten Angeklagten hatten in derVerhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit zugegeben, aus Langeweile in einer Juli-Nacht 2019 Müllcontainer auf dem Gelände der Graf-Recke-Stiftung angezündet zu haben. Schnell griffen die Flammen damals auf eine eingeschossige Werkstatthalle über, beschädigten das Gebäude erheblich und zerstörten Gerätschaften und Fahrzeuge, die dort lagerten. Der Sachschaden betrug laut Polizei mehr als 300.000 Euro.
Wenige Tage nach dem Großfeuer hatte einer der Angeklagten seine Mitwirkung an dem Brand einem Erzieher der Jugendhilfeeinrichtung offenbart, hatte auch zwei andere Jugendliche als Mittäter benannt. Einer von ihnen war zur Tatzeit erst 13 Jahre alt, daher noch nicht strafmündig. Auf die Geständnisse der beiden heute 18-Jährigen reagierte das Jugendschöffengericht jetzt in seinem Urteil mit unterschiedlichen Sanktionen. Da einer der Jugendlichen behördlich bisher nur geringfügig vorbelastet war, kam er nach dem Schuldspruch mit wenigen Weisungen der Richter davon. So muss er nun regelmäßige Schulbesuche nachweisen und zusätzlich eine psychologische Beratungshilfe in Anspruch nehmen.
Sein Komplize bei der Brandlegung war dagegen schon mehrfach aufgefallen und hat wegen anderer Vorwürfe auch bereits Jugendarreste verbüßt. In seinem Fall entschieden die Richter, dass die Verhängung einer Jugendstrafe vorbehalten bleibt – und zwar für die nächsten zwei Jahre. Übersteht er diesen Zeitraum ohne weitere Straftaten, kann es lediglich beim formellen Schuldspruch und seiner Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs bleiben. Wird er allerdings in den nächsten beiden Jahren erneut straffällig, will das Amtsgericht dann doch noch eine Jugendstrafe wegen der Brandstiftung verhängen.
Die beiden Jugendlichen hatten in ersten Vernehmungen nach dem Brand erklärt, sie hätten eine derartige Ausbreitung der Flammen nicht erwartet. Sie seien darüber erschrocken gewesen, wie schnell das Feuer von den Müllcontainern auf die Werkstatthalle übergriff.