Rechtsstreit von Baskets Bonn und Saibou geht in nächste Runde
Fast eine Stunde wurde beraten, doch ein Ergebnis blieb auch diesmal aus. Im Rechtsstreit zwischen den Telekom Baskets Bonn und ihrem gekündigten Spieler Joshiko Saibou ist es auch am Mittwoch vor dem Bonner Arbeitsgericht nicht zu einer gütlichen Einigung gekommen. Das Gericht gab beiden Parteien nun eine Woche Zeit, doch noch eine Vereinbarung zu erreichen. Bleibt diese aus, kommt es am 25. November (14.30 Uhr) zu einemVerkündungstermin, bei dem das Gericht eventuell eine Entscheidung ver- oder einen weiteren Termin ankündigen wird.
Die Bonner hatten Saibou am 3. August nach der Teilnahme an einer Demonstration in Berlin gegen die Corona-Maßnahmen fristlos gekündigt. Bei der Demo hatte der 30-Jährige keine Mund-Nasen-Schutzmaske getragen, laut eigener Aussage aber auf ausreichend Abstand zu anderen Teilnehmern geachtet.
Die Bonner sehen in diesem Verhalten einenVerstoß gegen Regelungen des Arbeitsvertrags und werfen Saibou vor, seine eigene Gesundheit und die seiner Mitspieler gefährdet zu haben. Der Spieler verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass es zum damaligen Zeitpunkt keinen Kontakt zu Mitspielern gegeben habe. Auf die Frage der Richterin, ob Saibous Verhalten nachteilige Auswirkungen auf den Verein gehabt habe, antwortete Baskets-Präsident Wolfgang Wiedlich: „Wir waren nicht bereit, diesen Unsicherheitsfaktor weiterhin zu tragen.“Die Bonner rechneten also damit, dass Saibou mit seinem Verhalten eine dauerhafte Gefahr für das von der Liga aufgestellte Hygienekonzept sein würde.
Beide Seiten hatten nach dem gescheiterten Gütetermin Ende August in den vergangenen Wochen erfolglos über eine Einigung verhandelt. Das Gericht machte beiden Seiten nun einen Vorschlag: Die Baskets sollten ihrem Ex-Spieler, dessen Vertrag bis zum 30. Juni 2021 datiert war, neun Bruttomonatsgehälter zur gütlichen Einigung zahlen.
Saibous Anwalt Georg Melzer betonte derweil, dass es seinem Mandanten auch um die Außendarstellung seiner Person gehe. Eine gütliche Trennung sei nur unter Berücksichtigung aller Interessen und „gesichtswahrend“möglich.