Das Fest der Hoffnungen
Der Handelsverband NRW rechnet im Weihnachtsgeschäft trotz Corona sogar mit mehr Umsatz als im Vorjahr.
DÜSSELDORF Im Einzelhandel herrscht das Prinzip Hoffnung. Hoffnung vor allem darauf, dass nach dem „Lockdown light“im November rechtzeitig vorWeihnachten wieder ein Hauch Normalität in die Fußgängerzonen einzieht und im Advent mehr Menschen als bisher trotz des Wegfalls der Weihnachtsmärkte in die Innenstädte gehen.
„Die Einbußen sind bisher erheblich“, sagt Rainer Gallus, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes NRW-Rheinland. Das gilt sowohl für die Frequenz in den Geschäften als auch für die Umsätze der Händler. Bei knapp der Hälfte der Unternehmen sei die Kundenzahl zuletzt auf 40 Prozent des Üblichen geschrumpft, zwei von fünf Händlern hätten Umsatz in gleicher Größenordnung verloren.„Die Situation hat sich nicht verbessert, eher dramatisiert“, so Gallus. Bei einem zweiten Lockdown im Handel würde wohl einer fünfstelligen Zahl von Ladenlokalen in NRW das Aus drohen.
Dass die Branche in der Region trotzdem mit einem Umsatz von 23,4 Milliarden Euro im Weihnachtsgeschäft (das umfasst die Monate November und Dezember) rechnet und somit optimistischer ist als im Vorjahr, steht dazu nicht im Widerspruch. Denn der Online-Handel ist wie beim ersten Lockdown im Frühling auch jetzt ein Gewinner der Pandemie, und das macht sich laut Gallus unter anderem in Düsseldorf bemerkbar, „wo die Unternehmen in der Hinsicht gut aufgestellt sind“– womöglich auch dank der Hilfe der Digitalcoaches, die den Händlern bei der (Fort-)Entwicklung des Online-Geschäfts zur Seite stehen.
Dagegen leidet der stationäre Modehandel ungebremst.Verbesserungen seien da kaum zu erkennen, so Gallus. „Von Ausgleich der Umsatzverluste muss man da gar nicht reden.“Aber es bleibt eben die Hoffnung darauf, dass es der Handel auch in der Pandemie schafft,Weihnachtsstimmung zu verbreiten und die Kunden zum Kauf anzuregen.
Natürlich wären da auch die vom Land NRW erlaubten verkaufsoffenen Sonntage vor und nach Weihnachten hilfreich, aber ob die stattfinden können, ist noch offen. Denn die Gewerkschaft Verdi hat dagegen vor dem Oberverwaltungsgericht Münster geklagt, und dessen Entscheidung steht noch aus. Am Freitag lief die Frist ab, in der Stellungnahmen der beteiligten Parteien möglich waren. Das NRW-Wirtschaftsministerium hat diese Frist sozusagen bis zum letzten Moment ausgereizt. Das Land Nordrhein-Westfalen „beziehungsweise die vom Land beauftragte Kanzlei“werde eine Stellungnahme fristgerecht vorlegen, teilte das Arbeitsministerium des Landes am Freitag auf Anfrage mit. Eine gerichtliche Entscheidung, so heißt es in Justizkreisen, solle kommende Woche fallen. Ein Argument der Befürworter: Je mehr die Menschen sich beim Einkauf auf die einzelnen Wochenenden verteilen, umso geringer ist das Ansteckungsrisiko in den Innenstädten. Aus Sicht der Gewerkschaft braucht es dagegen einen Anlass für eine Sonntagsöffnung, der wegen des Wegfalls von Veranstaltungen in der Pandemie nicht mehr gegeben sei.
Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens empfiehlt der Handelsverband mit Blick auf die geplante Sonntagsöffnung in NRW: „Damit die frequenzstärkeren Adventssamstage entlastet werden, hat die NRW-Landesregierung im Rahmen der Corona-Schutzverordnung die Adventssonntage generell für die Öffnung der Geschäfte zwischen 13 und 18 Uhr freigegeben. Da es sich allerdings um freiwillige Öffnungen handelt, empfiehlt der Handelsverband, sich vorher zu informieren, ob das Geschäft der Wahl geöffnet hat.“Daraus spricht vermutlich die Erkenntnis, dass es aus Sicht einiger Händler betriebswirtschaftlich sinnvoller wäre, das eigene Geschäft zu schließen und dadurch Kosten zu sparen.