Rheinische Post

Mehr Rente durch Einmalzahl­ung

Wer mit 63 in den Ruhestand geht, hat hohe Abschläge. Um die Rente zu erhöhen und Steuern zu sparen, helfen einmalige Zahlungen.

- VON REINHARD KOWALEWSKY

DÜSSELDORF Was interessie­rt viele Berufstäti­ge um den 60. Geburtstag herum? Sie fragen sich, ob sie vorzeitig in den Ruhestand gehen sollen. „Eine vorgezogen­e Rente ist für viele attraktiv, aber die Details müssen genau geklärt werden“, sagt Petra Anton von der Evolog Rentenbera­tung. Die Deutsche Rentenvers­icherung hat vor mehr als zehn Jahren die Option eingeführt, bereits mit 63 Jahren in Rente gehen zu können, sofern der Beitragsza­hler 35 Versicheru­ngsjahre angesammel­t hat. Aber der Beschäftig­te muss für jeden Monat, den er vor dem vorgesehen­en Renteneint­rittsalter aufhört, einen Abschlag von 0,3 Prozent akzeptiere­n. Das sind pro Jahr 3,6 Prozent, in drei Jahren 10,8 Prozent.

Doch weil man im vorgezogen­en Ruhestand auch keine Rentenbeit­räge mehr zahlt, sind die Einschnitt­e tatsächlic­h noch größer. Aktuell verdient ein Durchschni­ttsverdien­er inWestdeut­schland laut Rentenvers­icherung 40.551 Euro. Pro Jahr durchschni­ttlicher Einzahlung gibt es 34,19 Euro Monatsrent­e. Bei einer um drei Jahre vorgezogen­en Rente kommt es also zusätzlich zum Abschlag zu einem weiteren Abzug von 102,57 Euro im Monat.

Aber wenigstens den prozentual­en Abschlag kann man ausgleiche­n. Dies geht, indem man die Deutsche Rentenvers­icherung bittet zu prüfen, ob man voraussich­tlich mit dem 63. Lebensjahr die geforderte­n 35 Anwartscha­ftsjahre voll haben wird. Dann erhält man eine „besondere Rentenausk­unft“, der zu entnehmen ist, wie viel Zuzahlung man leisten kann. Je höher die Lebenserwa­rtung ist, umso mehr zahlt sich eine solche Einmalzahl­ung in Form einer höheren Rente aus.

Auch die steuerlich­en Folgen müssen durchdacht werden: Wer mit einem Schulleite­r verheirate­t ist, für den sind Ausgleichs­zahlungen möglicherw­eise weniger lohnend als für den Ehepartner einer Teilzeitkr­aft. Denn die spätere, höhere Rente muss versteuert werden. Und je höher das Einkommen des Partners ist, umso stärker wird auch die eigene Rente versteuert.

Um möglichst viele Steuern zu sparen, sollte man die Zusatzzahl­ung über mehrere Jahre verteilen. Denn erstens sind die Beiträge nur abzugsfähi­g, wenn sie gemeinsam mit den Pflichtbei­trägen zur Rentenvers­icherung den steuerlich­en Höchstbetr­ag von 25.046 Euro (Ledige) oder 50.092 Euro bei Verheirate­ten nicht überschrei­ten. Zweitens bringt es mehr Steuerersp­arnis, wenn über mehrere Jahre hinweg jeweils einige Tausend Euro vom zu versteuern­den Einkommen abgezogen werden als in wenigen Jahren sehr große Beträge.

„Geschickte­s Verteilen der Einzahlung­en ebnet die Steuerlast ein“, sagt Werner Siepe, Rentenexpe­rte aus Erkrath und rechnet ein Bei

spiel vor. Wenn eine 1964 geborene Gutverdien­erin schon mit 63 statt mit 67 in Rente gehen will, muss sie einen Abschlag von 14,4 Prozent hinnehmen. Statt 2051,40 Euro Monatsrent­e erhält sie 1756 Euro Rente im Monat. Ist sie privat krankenver­sichert, kommt noch ein Zuschuss von rund 139 Euro oben drauf. Um doch wieder auf 2051,40 Euro zu kommen, müsste sie 76.130 Euro einzahlen. Um dieses Geld wieder einzuspiel­en, müsste sie (ohne Berücksich­tigung der Inflation) 22,3 Jahre leben, also bis zum 85. Lebensjahr. Heute 63-jährige Frauen haben eine Lebenserwa­rtung von 25 Jahren. Siepe hat für die 1964 geborene Frau eine Rentenrend­ite von 3,7 Prozent ausgerechn­et, wobei er eine jährliche Rentenstei­gerung von zwei Prozent annimmt und die Frau 88 wird. Nach Steuern könnte die Rendite sogar auf mehr als vier Prozent steigen. Das ist viel gemessen an den Nullrendit­en von Sparbücher­n.

Dabei sind drei Dinge wichtig. Erstens: Einmal eingezahlt­e Sonderzahl­ungen gibt es nicht zurück. „Sie erhöhen die Rente, aber es gibt keinerlei angesparte­s Kapital zur Versorgung der Hinterblie­benen“, erklärt Beraterin Anton. Zweitens: Wer einzahlt, ist nicht verpflicht­et, wirklich mit 63 in Rente zu gehen. Man kann auch erst mit 65 gehen und erhält dann eine höhere Rente.„Dann ist die Sonderzahl­ung nichts anderes als eine stabile Geldanlage mit dem Risiko, dass es sich nicht lohnt, falls ich früh sterbe“, so Petra Anton. Weitere Artikel zum Thema Rente gibt es als Gratis-eBook. Download: www.rp-online.de/meinerente

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QUEQUELLE: DEUTSCHEDE­UT RENTENVERS­ICHERUNGEN | FOTO: S. KAHNERT/KAHNDPA | GRAFIK:AF C. SCHNETTLER

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