Gericht zieht Pass von angeklagtem Beauty-Arzt ein
(wuk) Einen Tag nach Anklageerhebung wegen Körperverletzung mit Todesfolge ist ein 48-jähriger Beauty-Chirurg am Dienstag unter hohen Auflagen von der U-Haft verschont geblieben. Die Staatsanwaltschaft hatte einen Haftbefehl gegen den Schönheits-Operateur erwirkt. Den setzte das Schwurgericht gegen eine Sicherheitsleistung von 100.000 Euro außer Vollzug.
Der 48-Jährige werde alle Anklagepunkte im Prozess entkräften, sagte Verteidiger Michael Noll. „Mein Mandant ist unschuldig.“Die Anklage wirft dem Beauty-Arzt allerdings vor, durch fehlerhafte Behandlungen den Tod zweier Patientinnen (20 und 42 Jahre alt) verschuldet zu haben. Bei ambulanten Eingriffen habe er in seiner Praxis fatale Fehler begangen und beide Frauen nicht ausreichend über die Risiken belehrt. Deren Einwilligungen in die OPs seien dadurch „unwirksam“geworden. .In einem dritten Fall, den die Anklage als fahrlässige Körperverletzung wertet, soll er Mitte 2018 einer weiteren Patientin erhebliche Schäden zugefügt haben. Auch ihr habe der Arzt große Mengen Körperfett abgesaugt und an anderer Stelle wieder gespritzt. Dabei soll er ein nicht zugelassenes Medikament eingesetzt und die Patientin ohne Nachsorge entlassen haben.
Renommierte Schönheits-Chirurgen von der Kö weisen unterdessen darauf hin, dass der 48-Jährige aktuell nicht an der Nobelmeile residiert, sondern in einer Praxis Am Wehrhahn. Dort allerdings darf er laut den Auflagen des Landgerichts vorerst nicht mehr tätig sein, muss sich zudem zwei Mal wöchentlich bei der Polizei melden und seinen Reisepass abgeben.