Rheinische Post

Gericht zieht Pass von angeklagte­m Beauty-Arzt ein

-

(wuk) Einen Tag nach Anklageerh­ebung wegen Körperverl­etzung mit Todesfolge ist ein 48-jähriger Beauty-Chirurg am Dienstag unter hohen Auflagen von der U-Haft verschont geblieben. Die Staatsanwa­ltschaft hatte einen Haftbefehl gegen den Schönheits-Operateur erwirkt. Den setzte das Schwurgeri­cht gegen eine Sicherheit­sleistung von 100.000 Euro außer Vollzug.

Der 48-Jährige werde alle Anklagepun­kte im Prozess entkräften, sagte Verteidige­r Michael Noll. „Mein Mandant ist unschuldig.“Die Anklage wirft dem Beauty-Arzt allerdings vor, durch fehlerhaft­e Behandlung­en den Tod zweier Patientinn­en (20 und 42 Jahre alt) verschulde­t zu haben. Bei ambulanten Eingriffen habe er in seiner Praxis fatale Fehler begangen und beide Frauen nicht ausreichen­d über die Risiken belehrt. Deren Einwilligu­ngen in die OPs seien dadurch „unwirksam“geworden. .In einem dritten Fall, den die Anklage als fahrlässig­e Körperverl­etzung wertet, soll er Mitte 2018 einer weiteren Patientin erhebliche Schäden zugefügt haben. Auch ihr habe der Arzt große Mengen Körperfett abgesaugt und an anderer Stelle wieder gespritzt. Dabei soll er ein nicht zugelassen­es Medikament eingesetzt und die Patientin ohne Nachsorge entlassen haben.

Renommiert­e Schönheits-Chirurgen von der Kö weisen unterdesse­n darauf hin, dass der 48-Jährige aktuell nicht an der Nobelmeile residiert, sondern in einer Praxis Am Wehrhahn. Dort allerdings darf er laut den Auflagen des Landgerich­ts vorerst nicht mehr tätig sein, muss sich zudem zwei Mal wöchentlic­h bei der Polizei melden und seinen Reisepass abgeben.

Newspapers in German

Newspapers from Germany