Beamter wollte Soforthilfe erschwindeln
Die Richterin verurteilte den 53 Jahre alten Angeklagten zu 9000 Euro Strafe wegen Subventionsbetrugs.
DÜSSELDORF (wuk) Als Betrüger bei der Corona-Soforthilfe ist ein 53-jähriger Beamter am Dienstag vom Amtsgericht zu einer hohen Geldstrafe verurteilt worden. 9000 Euro Zuschuss hatte er sich Anfang April bei der NRW-Soforthilfe erschwindelt, indem er in einem Unterstützungs-Antrag vorgab, als Fitnesstrainer unter das Hilfsprogramm für Kleinstunternehmer und Solo-Selbstständige zu fallen.
Dass er allerdings hauptberuflich als Verwaltungsbeamter mehr als 3000 Euro netto verdient, hatte er im Antrag nicht erwähnt. Die
Richterin verurteilte ihn zu 9000 Euro Strafe wegen Subventionsbetruges. Sein Anwalt hatte auf Freispruch plädiert. Den zu Unrecht erhaltenen Zuschuss hat der 53-Jährige inzwischen an das Land zurückgezahlt. Eine Schuld des Beamten wollte sein Verteidiger Marc Nöthling aber nicht gelten lassen. Vielmehr hätte die Bezirksregierung, bei der das Geld vom Angeklagten beantragt worden war, genauer prüfen müssen – und dann wäre aufgefallen, dass der 53-Jährige als Beamter in Landesdiensten tätig ist.
Fakt ist lediglich, dass der Angeklagte nebenbei als Fitnesstrainer arbeitet und damit angeblich weitere 9000 Euro pro Jahr erwirtschaftet. Im Prozess betonte er nun, „es war nie meine Absicht zu betrügen“. Er führe ein gesetzestreues Leben, doch sei „die Situation so diffus“gewesen, als er Anfang April den Zuschuss-Antrag für Solo-Selbstständige ausgefüllt und abgeschickt habe. Dass derlei Zuwendungen nur für Hauptberufliche gedacht waren, habe er „nicht bemerkt“. Formell hatte er damit aber der Subventions-Behörde, konkret der Bezirksregierung, unrichtige Angaben geliefert, die für ihn vorteilhaft waren. Das genügt für einen Schuldspruch wegen Subventionsbetruges. Mit der Verurteilung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 100 Euro ist der Beamte jetzt sogar noch günstig weggekommen. Denn im ursprünglich schriftlich verhängten Strafbefehl war er mit 120 Tagessätzen á 100 Euro belegt worden. Sein Einspruch dagegen brachte ihm am Dienstag also eine Reduzierung der Strafe um 3000 Euro ein. Parallel muss er jetzt allerdings noch mit dienstrechtlichen Konsequenzen rechnen, falls das Urteil rechtskräftig wird.