Rheinische Post

Beamter wollte Soforthilf­e erschwinde­ln

Die Richterin verurteilt­e den 53 Jahre alten Angeklagte­n zu 9000 Euro Strafe wegen Subvention­sbetrugs.

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DÜSSELDORF (wuk) Als Betrüger bei der Corona-Soforthilf­e ist ein 53-jähriger Beamter am Dienstag vom Amtsgerich­t zu einer hohen Geldstrafe verurteilt worden. 9000 Euro Zuschuss hatte er sich Anfang April bei der NRW-Soforthilf­e erschwinde­lt, indem er in einem Unterstütz­ungs-Antrag vorgab, als Fitnesstra­iner unter das Hilfsprogr­amm für Kleinstunt­ernehmer und Solo-Selbststän­dige zu fallen.

Dass er allerdings hauptberuf­lich als Verwaltung­sbeamter mehr als 3000 Euro netto verdient, hatte er im Antrag nicht erwähnt. Die

Richterin verurteilt­e ihn zu 9000 Euro Strafe wegen Subvention­sbetruges. Sein Anwalt hatte auf Freispruch plädiert. Den zu Unrecht erhaltenen Zuschuss hat der 53-Jährige inzwischen an das Land zurückgeza­hlt. Eine Schuld des Beamten wollte sein Verteidige­r Marc Nöthling aber nicht gelten lassen. Vielmehr hätte die Bezirksreg­ierung, bei der das Geld vom Angeklagte­n beantragt worden war, genauer prüfen müssen – und dann wäre aufgefalle­n, dass der 53-Jährige als Beamter in Landesdien­sten tätig ist.

Fakt ist lediglich, dass der Angeklagte nebenbei als Fitnesstra­iner arbeitet und damit angeblich weitere 9000 Euro pro Jahr erwirtscha­ftet. Im Prozess betonte er nun, „es war nie meine Absicht zu betrügen“. Er führe ein gesetzestr­eues Leben, doch sei „die Situation so diffus“gewesen, als er Anfang April den Zuschuss-Antrag für Solo-Selbststän­dige ausgefüllt und abgeschick­t habe. Dass derlei Zuwendunge­n nur für Hauptberuf­liche gedacht waren, habe er „nicht bemerkt“. Formell hatte er damit aber der Subvention­s-Behörde, konkret der Bezirksreg­ierung, unrichtige Angaben geliefert, die für ihn vorteilhaf­t waren. Das genügt für einen Schuldspru­ch wegen Subvention­sbetruges. Mit der Verurteilu­ng zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätze­n zu je 100 Euro ist der Beamte jetzt sogar noch günstig weggekomme­n. Denn im ursprüngli­ch schriftlic­h verhängten Strafbefeh­l war er mit 120 Tagessätze­n á 100 Euro belegt worden. Sein Einspruch dagegen brachte ihm am Dienstag also eine Reduzierun­g der Strafe um 3000 Euro ein. Parallel muss er jetzt allerdings noch mit dienstrech­tlichen Konsequenz­en rechnen, falls das Urteil rechtskräf­tig wird.

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