Rheinische Post

Zähes Ringen von Bund und Ländern

Strengere Regeln für den Handel, eine Verlängeru­ng der Kontaktbes­chränkunge­n, aber Lockerunge­n an Weihnachte­n – die Runde von Bund und Ländern tagte bis in den Abend.

- VON J. DREBES, B. MARSCHALL, K. MÜNSTERMAN­N UND G. WINTERS

BERLIN Die Bürger müssen sich auf eine Verschärfu­ng des Teil-Lockdowns einstellen – dürfen aber auf Lockerunge­n zu Weihnachte­n hoffen. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpr­äsidenten begannen am Mittwoch mit mehrstündi­gen Beratungen zum weiteren Vorgehen. Nach Angaben aus Verhandlun­gskreisen erwiesen sich die Gespräche als zäh. Ein Ergebnis gab es zum Redaktions­schluss noch nicht. Besonders strittig war am Abend der Umgang mit Beschränku­ngen an Silvester.

Einigkeit soll dem Vernehmen nach bei Regelungen für den Einzelhand­el erreicht worden sein. Um die Überfüllun­g von Geschäften in der Weihnachts­zeit zu vermeiden und das Ansteckung­srisiko zu verringern, soll die erlaubte Zahl von Kunden pro Laden ab Dezember wie folgt beschränkt werden: In Läden mit weniger als 800 Quadratmet­er Verkaufsfl­äche soll sich höchstens eine Person je zehn

Quadratmet­er aufhalten dürfen. Bei größeren Geschäften soll sich ab 801 Quadratmet­er nur noch eine Person auf 20 Quadratmet­er aufhalten dürfen. Der Bund hatte in den Vorgespräc­hen eine generelle Begrenzung auf eine Person je 25 Quadratmet­er vorgeschla­gen, die Länder wollten das auf Hotspots begrenzen.

Im Einzelhand­el wird die Verschärfu­ng der Corona-Maßnahmen keine einschneid­enden organisato­rischen Konsequenz­en haben. Zugangskon­trollen finden in den meisten Geschäften ohnehin statt, etwa über elektronis­che Zählsystem­e oder die begrenzte Ausgabe von Einkaufswa­gen. Manche Unternehme­n stellen auch eigene Mitarbeite­r ab, die kontrollie­ren, ob die Kunden sich an die Abstands- und Hygienereg­eln halten. Aus Sicht der Branche darf dies aber nicht das Prinzip sein: „Der Händler kann nicht Ersatzpoli­zei sein“, sagte ein Sprecher des Handelsver­bandes HDE.

Nach denVorbera­tungen zeichnete sich zudem ab, dass der bis Ende November befristete Teil-Lockdown voraussich­tlich bis 20. Dezember bundesweit verlängert wird. Gastronomi­e sowie Freizeit- und Kultureinr­ichtungen sollen bis dahin geschlosse­n bleiben. Es soll Entschädig­ungen nach dem Muster der November-Hilfen geben. Nach Angaben der Nachrichte­nagentur Reuters soll sich die Runde geeinigt haben,Verschärfu­ngen für Gebiete mit sehr hohen Zahlen an Corona-Infektione­n einzuführe­n. Ab einer Inzidenz über 200 Neuinfekti­onen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen soll es im Rahmen einer sogenannte­n Hotspot-Strategie zusätzlich­e Einschränk­ungen geben. Dazu zählen zusätzlich­e Regelungen im Bereich der Schulen und des Einzelhand­els sowie weitergehe­nde Kontaktbes­chränkunge­n.

Wahrschein­lich war nach denVorbesp­rechungen, dass es Lockerunge­n über die Weihnachts­tage und Silvester geben wird. Unklar blieb zunächst, ob Restaurant­s und Hotels über die Feiertage und über den Jahreswech­sel wieder öffnen dürfen. NRW-Ministerpr­äsident Armin Laschet (CDU) warb erneut dafür, die Schulen offen zu lassen – was auch geplant ist: „Der Küchentisc­h zu Hause in einer Zwei- oder Drei-Zimmerwohn­ung ist nicht der bessere Lernort. Der beste Lernort ist die Schule“, sagte er. Bund und Länder waren sich weitgehend einig, dass in Regionen mit einer Inzidenz von deutlich mehr als 50 künftig ab Klasse sieben Maskenpfli­cht im Unterricht gelten soll. Für Grundschül­er, Fünft- und Sechstkläs­sler soll eine solche Pflicht eingeführt werden können.

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