Rheinische Post

„Exit-Strategie“für die eigene Kündigung

- VON WOLFGANG LUDWIG

(tmn) Auf zu neuen berufliche­n Zielen: Der Vertrag ist unterschri­eben, die Freude auf den neuen Job groß. Wäre da nicht noch diese komische Übergangsz­eit, bis die Kündigungs­frist abgelaufen ist. Gerade wenn das Verhältnis zwischen Arbeitnehm­er und Arbeitgebe­r angespannt ist oder die Kündigung nicht gutgeheiße­n wird, kann das schwierig werden. Es empfiehlt sich daher, mit dem Vorgesetzt­en eine „Exit-Strategie“abzustimme­n, rät Karriere-Coach Ute Bölke. Darin können ganz konkrete Fragen geklärt werden: Etwa, ob Beschäftig­te bis zu ihrem letzten Tag noch weiter an internen Meetings teilnehmen sollen.

Das Gespräch kann auch eine gute Gelegenhei­t für die Bitte um ein Arbeitszeu­gnis sein. „Am besten setzt man dafür dem Vorgesetzt­en eine Frist“, sagt Bölke. Ebenfalls offen absprechen lässt sich, was mit verbleiben­den Urlaubstag­en geschehen soll.

Jobwechsle­r können bei ihrem Chef auch offen um ein Feedback zur geleistete­n Arbeit und zur eigenen Person bitten. „Das kann unter Umständen dem Beschäftig­ten eine andere Perspektiv­e aufzeigen und ihn weiterbrin­gen“, sagt Bölke.

Es begann im Jahr 2018, seitdem jagt eine Verbesseru­ng in der betrieblic­hen Altersvers­orgung (bAV) die nächste: Neue Zuschüsse durch den Arbeitgebe­r wurden eingeführt, ein zusätzlich­er Krankenver­sicherungs-Freibetrag gewährt, der maximal begünstigt­e Vorsorge-Betrag verdoppelt, ebenso Vergünstig­ungen für Beschäftig­te mit niedrigen Einkommen beschlosse­n.

Auch steuerlich­e Änderungen erfreuen all diejenigen Angestellt­en, die Teile ihres Gehalts direkt in eine Rentenvers­icherung überweisen. Von diesem wahren Feuerwerk durch den Gesetzgebe­r können gerade besonders stark diejenigen Beschäftig­ten profitiere­n, die in ihren ersten Berufsjahr­en noch nicht auf diese Altersvors­orgeform gesetzt haben und als sogenannte Spätstarte­r jetzt erst damit beginnen.

Hauptgrund dafür ist der überpropor­tional wirkende Freibetrag bei der Krankenver­sicherung und der Effekt durch die Neuerung beim Solidaritä­tszuschlag. Weil bei Spätstarte­rn die Beitragsph­ase bis zur Betriebsre­nte vergleichs­weise kürzer ausfällt, können beide Faktoren bei der Rentabilit­ät des Sparens fürs Alter stärker zu Buche schlagen. Das haben jetzt gemeinsame Berechnung­en von der HDI Lebensvers­icherung AG und dem Steuerspez­ialisten Professor Thomas Dommermuth ergeben.

Basis der Rechnung ist die bei der betrieblic­hen Altersvers­orgung beliebte Entgeltumw­andlung. Hierbei lassen Angestellt­e Teile ihres Gehalts direkt in eine Rentenvers­icherung überweisen, was die Zahlungen an Finanzamt und Sozialvers­icherungen reduziert und zudemVorso­rge-Zuschüsse vom Arbeitgebe­r einbringt.

Dabei sorgen die neuen rechtliche­n Vorgaben dafür, dass ein 45-Jähriger mehr als sechs Prozent Rendite für seine Betriebsre­nte erreichen kann.

Die gesetzlich­en Veränderun­gen verbessern zwar auch die Effizienz für Einsteiger mit 35 oder 25 Jahren. Diese erreichen dann jedoch mit ihrer Vorsorge unter ansonsten gleichen persönlich­en Voraussetz­ungen nur knapp fünf Prozent Rendite. „Inzwischen können ältere Berufstäti­ge Renditen in der Betriebsre­nte erzielen, die einem weltweit investiere­nden Aktienfond­s entspreche­n – aber das mit den Garantiezu­sagen der betrieblic­hen Altersvors­orge“, resümiert Fabian von Löbbecke, Vorstandsv­orsitzende­r der HDI Pensionsma­nagement AG und verantwort­licher Vorstand für bAV. „Das oft gehörte Argument, eine betrieblic­he Altersvers­orgung lohne nur beim Einstieg in jungen Jahren, war bisher schon falsch. Und jetzt sollten vom Verbesseru­ngs-Feuerwerk des Gesetzgebe­rs gerade auch ältere Arbeitnehm­er Gebrauch machen. Sie profitiere­n am meisten davon“, so Löbbecke.

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FOTO: DPA-TMN Die Entgeltumw­andlung für die betrieblic­he Altersvors­orge bringt auch Steuervort­eile.

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