„Exit-Strategie“für die eigene Kündigung
(tmn) Auf zu neuen beruflichen Zielen: Der Vertrag ist unterschrieben, die Freude auf den neuen Job groß. Wäre da nicht noch diese komische Übergangszeit, bis die Kündigungsfrist abgelaufen ist. Gerade wenn das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber angespannt ist oder die Kündigung nicht gutgeheißen wird, kann das schwierig werden. Es empfiehlt sich daher, mit dem Vorgesetzten eine „Exit-Strategie“abzustimmen, rät Karriere-Coach Ute Bölke. Darin können ganz konkrete Fragen geklärt werden: Etwa, ob Beschäftigte bis zu ihrem letzten Tag noch weiter an internen Meetings teilnehmen sollen.
Das Gespräch kann auch eine gute Gelegenheit für die Bitte um ein Arbeitszeugnis sein. „Am besten setzt man dafür dem Vorgesetzten eine Frist“, sagt Bölke. Ebenfalls offen absprechen lässt sich, was mit verbleibenden Urlaubstagen geschehen soll.
Jobwechsler können bei ihrem Chef auch offen um ein Feedback zur geleisteten Arbeit und zur eigenen Person bitten. „Das kann unter Umständen dem Beschäftigten eine andere Perspektive aufzeigen und ihn weiterbringen“, sagt Bölke.
Es begann im Jahr 2018, seitdem jagt eine Verbesserung in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) die nächste: Neue Zuschüsse durch den Arbeitgeber wurden eingeführt, ein zusätzlicher Krankenversicherungs-Freibetrag gewährt, der maximal begünstigte Vorsorge-Betrag verdoppelt, ebenso Vergünstigungen für Beschäftigte mit niedrigen Einkommen beschlossen.
Auch steuerliche Änderungen erfreuen all diejenigen Angestellten, die Teile ihres Gehalts direkt in eine Rentenversicherung überweisen. Von diesem wahren Feuerwerk durch den Gesetzgeber können gerade besonders stark diejenigen Beschäftigten profitieren, die in ihren ersten Berufsjahren noch nicht auf diese Altersvorsorgeform gesetzt haben und als sogenannte Spätstarter jetzt erst damit beginnen.
Hauptgrund dafür ist der überproportional wirkende Freibetrag bei der Krankenversicherung und der Effekt durch die Neuerung beim Solidaritätszuschlag. Weil bei Spätstartern die Beitragsphase bis zur Betriebsrente vergleichsweise kürzer ausfällt, können beide Faktoren bei der Rentabilität des Sparens fürs Alter stärker zu Buche schlagen. Das haben jetzt gemeinsame Berechnungen von der HDI Lebensversicherung AG und dem Steuerspezialisten Professor Thomas Dommermuth ergeben.
Basis der Rechnung ist die bei der betrieblichen Altersversorgung beliebte Entgeltumwandlung. Hierbei lassen Angestellte Teile ihres Gehalts direkt in eine Rentenversicherung überweisen, was die Zahlungen an Finanzamt und Sozialversicherungen reduziert und zudemVorsorge-Zuschüsse vom Arbeitgeber einbringt.
Dabei sorgen die neuen rechtlichen Vorgaben dafür, dass ein 45-Jähriger mehr als sechs Prozent Rendite für seine Betriebsrente erreichen kann.
Die gesetzlichen Veränderungen verbessern zwar auch die Effizienz für Einsteiger mit 35 oder 25 Jahren. Diese erreichen dann jedoch mit ihrer Vorsorge unter ansonsten gleichen persönlichen Voraussetzungen nur knapp fünf Prozent Rendite. „Inzwischen können ältere Berufstätige Renditen in der Betriebsrente erzielen, die einem weltweit investierenden Aktienfonds entsprechen – aber das mit den Garantiezusagen der betrieblichen Altersvorsorge“, resümiert Fabian von Löbbecke, Vorstandsvorsitzender der HDI Pensionsmanagement AG und verantwortlicher Vorstand für bAV. „Das oft gehörte Argument, eine betriebliche Altersversorgung lohne nur beim Einstieg in jungen Jahren, war bisher schon falsch. Und jetzt sollten vom Verbesserungs-Feuerwerk des Gesetzgebers gerade auch ältere Arbeitnehmer Gebrauch machen. Sie profitieren am meisten davon“, so Löbbecke.