Innenstädte als Erlebnisräume
Die Coronapandemie verschärft Krisen in Innenstädten. Gastronomen, der Einzelhandel, Hotels und viele andere bangen um ihre Existenzen oder haben sie bereits verloren. Aufgrund der wieder steigenden Infektionszahlen ist derzeit nicht abzusehen, wann in den Innenstädten wieder normales Leben stattfinden kann. Deshalb wird die Zahl der Leerstände steigen. Noch härter betroffen werden die ohnehin bereits heute leidenden Nebenlagen und Nebenzentren der großen Städte sein. Ob nach der Coronakrise eine Erholung folgen wird, ist fraglich. Schließlich ist der Trend zum Onlinekauf aufgrund der Pandemie weiter gewachsen, wodurch gerade der Einzelhandel unter Druck gerät. Die nach der Krise sicherlich noch vorhandene starke Tendenz zum Homeoffice wird zudem den Büromarkt unter Druck setzen.
Was ist jetzt also zu tun? Die Innenstädte werden sich konzentrieren und mehr unterschiedlichste Funktionen übernehmen müssen. Das bloße Shopping wird abgelöst durch Dienstleistungs-, Kultur- und Informationsangebote, die in einem Erlebnisraum mit hoher Aufenthaltsqualität von den Besuchern abgerufen werden. Hierzu müssen sich Eigentümer sowie Städte und Gemeinden bewegen und miteinander in den Dialog treten. Deshalb ist es gut, dass die Politik bereits erste Förderprogramme aufgelegt hat, um notwendige Prozesse in Gang zu setzen. Vor allem bedarf es, wie auf vielen Feldern, weniger Bürokratie, um neue Nutzungen, auch Zwischennutzungen, zu ermöglichen und gegebenenfalls Gewerberäume in Wohnungen umzuwandeln.
Dr. Werner Fliescher Der Autor ist Vorstand von Haus und Grund Düsseldorf.
Für Betreiber von Photovoltaikanlagen hat sich zum neuen Jahr einiges geändert. Ende 2020 ist die Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) durch die EEG-Novelle für die ersten Photovoltaikanlagen nach 20 Jahren Betrieb ausgelaufen. Das bedeutet: Der Netzbetreiber muss bei diesen Anlagen nicht länger den Strom abnehmen. Anlagenbetreiber müssen sich also um einen neuen Abnehmer kümmern und auf die sogenannte sonstige Direktvermarktung umsteigen. Vor allem für Besitzer von Kleinanlagen kann das ein schwieriger Weg sein. Immerhin müssen Anlagenbetreiber doch keine EEG-Umlage für den selbst verbrauchten Strom (bei maximal 30 Megawattstunden) zahlen. Der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW), Carsten Körnig, sagt: „Dies ist ein wichtiger Durchbruch für Prosumer [die also gleichzeitig produzieren und konsumieren, Anm. d. Red.] und erleichtert künftig beispielsweise den Betrieb von E-Autos und Wärmepumpen mit Ökostrom.“
Für Experten ist der Eigenverbrauch generell die wirtschaftlich sinnvollste Lösung bei Altanlagen. Gewinne werden dann mit der Photovol(bü) Eigenbedarf Soll eine Mietwohnung wegen Eigenbedarf des Vermieters gekündigt werden, so muss konkret angeben, welche Person(en) die Wohnung beziehen soll(en). Die schlichte Formulierung des Vermieters, er benötige die Wohnung „für sich selbst“, genüge nicht. Eine solche Kündigung muss bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllen. In dem konkreten Fall fand sich keine weitere Angabe dazu, ob der Vermieter auch tatsächlich selbst in die Wohnung einziehen und dort wohnen wollte. Laut Gericht müssen Gründe für „das berechtigte Interesse an der Beendigung des taikanlage zwar nicht mehr erzielt. Aber die Betreiber machen sich von ihrem Netzbetreiber unabhängiger und reduzieren den teuren Strombezug. Immerhin ist seit dem Jahr 2000 der durchschnittli
Mietverhältnisses angegeben werden“. (LG Hamburg, 316 S 87/18)
Hauskauf Wird ein Haus verkauft, muss der Verkäufer den Käufer auch dann darauf hinweisen, dass in dem Gebäude Bleirohre für die Trinkwasserversorgung verlegt worden sind, wenn ein akuter Sanierungsbedarf nicht vorliegt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat deutlich gemacht, dass Bleirohre im Haus einen Sachmangel darstellen. Das gelte auch dann, wenn diese Rohre zum Zeitpunkt der Errichtung üblich waren. (OLG Düsseldorf, 24 U 251/18) che Strompreis für Verbraucher von 13,97 Cent pro Kilowattstunde (kWh) auf 31,37 Cent in 2020 gestiegen. Wichtig: Für die Eigennutzung ist ein Zweirichtungszähler notwendig, der den Strom misst, der aus dem Netz und von der PV-Anlage kommt und den herkömmlichen Bezugszähler ersetzt. Bei einer wirtschaftlich abgeschriebenen Anlage fallen letztlich nur noch Ausgaben für den Betrieb wieWartung, Reparaturen oder Reinigung an. Wer den kompletten Strom aus der PV-Anlage nutzen will, braucht einen Stromspeicher. Die Kosten für einen kleinen Speicher mit sechs Kilowattstunden nutzbarer Speicherkapazität inklusive Leistungselektronik liegen aktuell zwischen 900 und 1900 Euro pro Kilowattstunde. Die Kreditanstalt fürWiederaufbau (KfW) fördert beispielsweise über das Programm „270 Erneuerbare Energien – Standard“die Anschaffung eines Batteriespeichers ab 1,03 Prozent effektivem Jahreszins. Der Vorteil für die Zukunft: Laut einer Studie der Bank of America sollen die Kosten für Speicher noch auf bis auf unter 250 US-Dollar (etwas mehr als 200 Euro) je Kilowattstunde im Jahr 2025 fallen.
Die Verbraucherzentrale rät in dem Zusammenhang: Bevor Betreiber eine Entscheidung darüber träfen, ob die Anlage weiterlaufen solle, sollten sie diese detailliert von einem Fachbetrieb checken lassen, um die mechanische und elektrische Sicherheit sowie die Leistungsfähigkeit der Photovoltaikanlage zu bewerten. „Betreiber von Photovoltaikanlagen sind für die Sicherheit und den Schutz vor Gefahren durch diese Anlage verantwortlich. Um im Schadensfall nicht fürVersäumnisse belangt zu werden, muss eine Fachperson in bestimmten Zeitabständen dokumentieren, dass sie die Photovoltaikanlage kontrolliert und geprüft hat“, heißt es weiter.
Eine Alternative sei, alte Photovoltaikmodule zu recyceln und damit die darin verwendeten wertvollen Rohstoffe für den weiteren Einsatz wieder nutzbar zu machen oder gebrauchte Module aufzubereiten und Beschädigungen zu beseitigen. „Das kann gerade für Betreiber größerer Anlagen, die weiteres wirtschaftliches Interesse an der Stromeinspeisung haben und einen neuen Abnehmer suchen, eine Option sein. In 90 Prozent der Fälle besteht keine Notwendigkeit, Module zu entsorgen. Fast jedes beschädigte Modul könne aufbereitet werden, um die Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit wiederherzustellen. Damit werden Module für die weitere Nutzung neu zurVerfügung gestellt und die Lebenszyklen deutlich verlängert“, sagt Josef Gmeiner von Rinovasol. Das Unternehmen ist darauf spezialisiert, gebrauchte Solar- und Photovoltaikmodule aufzuarbeiten beziehungsweise bestmöglich zu recyceln und unterstützt Betreiber so dabei, ihre Anlagen langfristig wirtschaftlich sinnvoll aufzustellen – oder eben dafür zu sorgen, dass kein Müll bei der Entsorgung entsteht.
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