Angehörige von Schwangeren können sich impfen lassen
DÜSSELDORF Die stetigen Entwicklungen rund um die Impfstrategie werfen immer wieder neue Fragen auf. Werdende Väter und andere enge Kontaktpersonen von Schwangeren dürfen sich bereits impfen lassen – jedoch war bislang unklar, wie Betroffene an einen Termin kommen. Wir beantworten dazu die wichtigsten Fragen.
Was ist mit den Zweitterminen für Menschen, die schon eine erste Corona-Impfung erhalten haben?
Alle bisher vereinbarten Folgetermine bleiben bestehen. „Grundsätzlich findet keine Verschiebung der bereits vergebenen Zweittermine für den Impfstoff Biontech statt“, erklärt das NRW-Gesundheitsministerium. Die bislang mit demVakzin von Biontech/Pfizer geimpften über 80-Jährigen behalten ihre Zweittermine. Unter 60-Jährige, die Astrazenca erhalten haben, behalten auch ihren Zweittermin, werden aber mit einem anderen Stoff geimpft. Größerer Impfabstand werde nur bei von jetzt an gebuchten Terminen berücksichtigt.
Werden bei der Terminbuchung jetzt Lebenspartner berücksichtigt?
Ja, Lebenspartner von impfberechtigten Menschen können online jetzt mit angemeldet werden – unabhängig von ihrem Alter. Nachträglich sei dies leider nicht möglich, erklärt das Gesundheitsministerium. Betroffene sollten sich an das zuständige Impfzentrum wenden, um einen Termin abzuklären.
Was ist mit Partnern und engen Angehörigen von Schwangeren?
Seit dem 24. März dieses Jahres sind enge Kontaktpersonen von Schwangeren berechtigt, eine Impfung zu erhalten. Werdende Mütter können bis zu zwei enge Angehörige benennen, die dann einen Impftermin vereinbaren können.
Wie läuft das in der Praxis ab?
Die Schwangeren müssen den beiden ausgewählten Personen ein Formular ausfüllen, das auf derWebsite des NRW-Gesundheitsministerium heruntergeladen werden kann. Außerdem ist eine Kopie des Mutterpasses nötig oder eine Bestätigung der Schwangerschaft aus der jeweiligen Praxis. Die Impfberechtigten sollen sich dann an ihr Impfzentrum wenden, entscheidend ist der Erstwohnsitz.
Können auch Hausärzte Kontaktpersonen von Schwangeren impfen? Grundsätzlich ist das möglich. Da jede Praxis im Schnitt zunächst nur 20 Impfdosen proWoche bekommt, ist die Chance eher gering. „Grundsätzlich werden sich die Hausärzte an die festgelegte Impfreihenfolge halten, aber individuell in jeder Praxis prüfen, ob und wann es Sinn macht, davon abzuweichen“, heißt es dazu vom Hausärzteverband NRW. Dazu gehöre auch die Impfung der Patienten, die Kontaktpersonen von Schwangeren sind.