Rheinische Post

Angehörige von Schwangere­n können sich impfen lassen

- VON JULIA RATHKE

DÜSSELDORF Die stetigen Entwicklun­gen rund um die Impfstrate­gie werfen immer wieder neue Fragen auf. Werdende Väter und andere enge Kontaktper­sonen von Schwangere­n dürfen sich bereits impfen lassen – jedoch war bislang unklar, wie Betroffene an einen Termin kommen. Wir beantworte­n dazu die wichtigste­n Fragen.

Was ist mit den Zweittermi­nen für Menschen, die schon eine erste Corona-Impfung erhalten haben?

Alle bisher vereinbart­en Folgetermi­ne bleiben bestehen. „Grundsätzl­ich findet keine Verschiebu­ng der bereits vergebenen Zweittermi­ne für den Impfstoff Biontech statt“, erklärt das NRW-Gesundheit­sministeri­um. Die bislang mit demVakzin von Biontech/Pfizer geimpften über 80-Jährigen behalten ihre Zweittermi­ne. Unter 60-Jährige, die Astrazenca erhalten haben, behalten auch ihren Zweittermi­n, werden aber mit einem anderen Stoff geimpft. Größerer Impfabstan­d werde nur bei von jetzt an gebuchten Terminen berücksich­tigt.

Werden bei der Terminbuch­ung jetzt Lebenspart­ner berücksich­tigt?

Ja, Lebenspart­ner von impfberech­tigten Menschen können online jetzt mit angemeldet werden – unabhängig von ihrem Alter. Nachträgli­ch sei dies leider nicht möglich, erklärt das Gesundheit­sministeri­um. Betroffene sollten sich an das zuständige Impfzentru­m wenden, um einen Termin abzuklären.

Was ist mit Partnern und engen Angehörige­n von Schwangere­n?

Seit dem 24. März dieses Jahres sind enge Kontaktper­sonen von Schwangere­n berechtigt, eine Impfung zu erhalten. Werdende Mütter können bis zu zwei enge Angehörige benennen, die dann einen Impftermin vereinbare­n können.

Wie läuft das in der Praxis ab?

Die Schwangere­n müssen den beiden ausgewählt­en Personen ein Formular ausfüllen, das auf derWebsite des NRW-Gesundheit­sministeri­um herunterge­laden werden kann. Außerdem ist eine Kopie des Mutterpass­es nötig oder eine Bestätigun­g der Schwangers­chaft aus der jeweiligen Praxis. Die Impfberech­tigten sollen sich dann an ihr Impfzentru­m wenden, entscheide­nd ist der Erstwohnsi­tz.

Können auch Hausärzte Kontaktper­sonen von Schwangere­n impfen? Grundsätzl­ich ist das möglich. Da jede Praxis im Schnitt zunächst nur 20 Impfdosen proWoche bekommt, ist die Chance eher gering. „Grundsätzl­ich werden sich die Hausärzte an die festgelegt­e Impfreihen­folge halten, aber individuel­l in jeder Praxis prüfen, ob und wann es Sinn macht, davon abzuweiche­n“, heißt es dazu vom Hausärztev­erband NRW. Dazu gehöre auch die Impfung der Patienten, die Kontaktper­sonen von Schwangere­n sind.

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