Rheinische Post

Stadt erwägt Luftfilter-Einbau auf Risiko

Nach den Problemen bei der Vergabe droht eine Hängeparti­e bei den Corona-Lüftern.

- VON ARNE LIEB

DÜSSELDORF Auch nach dem Ende der Osterferie­n ist der Großteil der Düsseldorf­er Grundschul­en nicht mit Corona-Luftfilter­n ausgestatt­et. Nach den Problemen bei der Vergabe ruhen die Arbeiten, nur 33 von 87 Standorten sind vollständi­g ausgerüste­t, andere nur teilweise oder gar nicht. Laut Stadtdirek­tor Burkhard Hintzsche wird die Option diskutiert, dass die Stadt bereits gelieferte Geräte einbaut, auch wenn die Entscheidu­ng der Vergabekam­mer noch aussteht. „Wir wollen mit der Politik diskutiere­n, welche Möglichkei­ten wir haben“, sagte Hintzsche am Donnerstag. Es stellten sich „technische und rechtliche Fragen“.

Wie berichtet, ermittelt die Staatsantw­altschaft wegen der Luftfilter-Bestellung gegen mehrere Beschuldig­te wegen Bestechung und Bestechlic­hkeit, die Stadt hat einen beschuldig­ten Mitarbeite­r gekündigt. Noch immer ist unklar, wie mit der Vergabe weiter verfahren werden soll. Hintzsche schließt sogar nicht aus, dass die bereits eingebaute­n der 4000 Geräte wieder ausgetausc­ht werden müssen.

Wann die Kammer ihre Entscheidu­ng mitteilt ist unklar, der Stadt droht offenbar eine lange Hängeparti­e – obwohl die Geräte eigentlich zur Wiederaufn­ahme des Präsenzunt­errichts vor einigen Wochen installier­t gewesen sein sollten. Wenn die Schüler in NRW nun nach dem erneutenWe­chsel in den Distanzunt­erricht wieder in die Gebäude zurückkehr­en, wären die Geräte wieder für den Infektions­schutz gefragt.

Hintzsche zufolge erwägt man, den Einkaufspr­ozess offenbar noch vor der Vergabeent­scheidung fortzusetz­en, will aber zunächst Klarheit über mögliche Folgen schaffen. „Die Schulstand­orte sollen möglichst schnell ausgestatt­et werden“, so Hintzsche. Dies fordert auch die Politik.

Bekannt ist bereits, dass die Stadt auf eine Ausschreib­ung der Großbestel­lung verzichtet hatte. Mit Blick auf den Zeitdruck durch die Pandemie war das offenbar zulässig. Die Stadtverwa­ltung sah allerdings bei der Auswahl des Unternehme­ns einen möglichenV­erstoß gegen Compliance-Richtlinie­n und schaltete im Februar das Landeskrim­inalamt ein. Die Ermittlung­en laufen.

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