Registrierungspflicht für Kurzzeitvermieter
Stadt könnte so verstärkt gegen Zweckentfremdung von Wohnungen über Portale wie Airbnb vorgehen.
DÜSSELDORF (gaa) Der Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung beschäftigt sich in seiner nächsten Sitzung am Montag auch mit der Wohnraumschutzsatzung und mit dem voraussichtlich ab dem 1. Juli in Kraft tretendenWohnraumstärkungsgesetz. Mit dem Gesetz möchte die schwarz-gelbe Landesregierung den Kommunen mehr Möglichkeiten geben, gegen eine Dauervermietung von Wohnungen – zum Beispiel über Online-Portale wie Airbnb – an Kurzzeittouristen vorzugehen.
Das Intervenieren ist notwendig geworden, weil in Großstädten wie Düsseldorf Wohnungen knapp geworden sind. Im Kampf gegen die Zweckentfremdung von Wohnungen arbeitet die Landeshauptstadt mit anderen Kommunen zusammen, die auch das Problem haben. In einer ersten Sitzung berieten sich Städte wie Aachen, Bonn, Dortmund, Düsseldorf, Köln und Münster, in denen eineWohnraumschutzsatzung bereits erlassen wurde, mit anderen an dem Thema interessierten Kommunen, wie Duisburg,
Essen und Solingen. In den Gesprächen wurde deutlich, dass in weiteren Sitzungen der Schwerpunkt auf der Umsetzung des neuenWohnraumstärkungsgesetzes liegen wird.
Wesentliche Änderung desWohnraumstärkungsgesetzes und damit hauptsächliche Novellierung des bisherigen Verwaltungsverfahrens wird die Einführung einer Registrierungspflicht für Anbieter von Kurzzeitvermietungen sein. Es wurde schon lange gefordert, dass Vermieter nicht anonym ihre Wohnungen über Internet-Plattformen anbieten dürfen, weil das Aufdecken von Zweckentfremdungen mit einem großen Aufwand für die Städte verbunden ist. Für sie ist es nicht leicht herauszufinden, hinter welchen Annoncen Dauerunterkünfte für Touristen stecken. Für die Konzeptionierung einer digitalen Umsetzung der Registrierungspflicht wird das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bauen und Gleichstellung den betroffenen Kommunen eine landeseinheitliche Software zur Verfügung stellen.