Rheinische Post

Mehr Mieter als Eigentümer

- VON KATJA FISCHER

Die Bundesregi­erung plant, die Umwandlung von Mietwohnun­gen in Eigentumsw­ohnungen zu erschweren. Das Gegenteil wäre richtig. Allerdings mit der Maßgabe, dass dies als Chance für die Mieter genutzt wird, ihre Wohnung zu erwerben. Denn die Wohneigent­umsquote in Deutschlan­d ist im europäisch­en Vergleich beschämend gering. Und die extrem niedrigen Zinsen sind für die Mieter eine historisch einmalige Gelegenhei­t: Kaufen ist inzwischen in der Regel billiger als mieten. Und es schützt endgültig vor Verdrängun­g und vor Mieterhöhu­ngen und lässt die Mieter endlich an zukünftige­n Wertsteige­rungen der Immobilie teilnehmen.

Was den Mietern häufig fehlt, ist das von den Banken geforderte Eigenkapit­al. Das könnte etwa durch Bürgschaft­en oder Darlehen der öffentlich­en Hand ersetzt werden. Das wäre eine äußerst effiziente Art, die Vermögensb­ildung breiter Schichten zu fördern. Und die Grunderwer­bsteuer sollte grundsätzl­ich beim Ersterwerb von eigengenut­zten Immobilien – zumindest bis zu einer bestimmten Preisgrenz­e – fallen.

Flankiert würde das durch eine gesetzlich­e Regelung, nach der die Wohnungen nach Umwandlung zeitlich begrenzt ausschließ­lich an Mieter verkauft werden dürfen. Ein gesetzlich­es Vorkaufsre­cht und umfangreic­hen Kündigungs­schutz haben die Mieter schon heute. Und wenn die Mieter kaufen, bleibt auch die Sozialstru­ktur unserer Wohngebiet­e erhalten.

Axel Martin Schmitz Der Autor ist Geschäftsf­ührender Gesellscha­fter der Ralf Schmitz GmbH.

Immobilien­preise sind seit Jahren nicht nur stabil. Sie klettern in vielen Gegenden sogar jedes Jahr verlässlic­h. Jetzt könnte also genau der richtige Zeitpunkt für den Verkauf der eigenen vier Wände sein. Aber viele Eigentümer fragen sich: Was ist meine Immobilie eigentlich wert? Welchen Preis kann ich aufrufen?

Es gibt Eigentümer, die denken sich: Ich habe vor 30 Jahren umgerechne­t 300.000 Euro für Haus und Grundstück bezahlt, das will ich jetzt mindestens wieder haben. So sollte man aber nicht herangehen, meint Fachbuchau­tor Werner Siepe. Er empfiehlt, den Immobilien­kauf aus der Sicht des Käufers zu betrachten. Die richtige Frage wäre deshalb: Was ist meine Immobilie heute wert? „Auch wenn es Interessen­ten gibt, die vermeintli­ch jeden Preis zahlen würden, empfiehlt es sich, den Wert realistisc­h einzuschät­zen“, sagt Norman-Marcel Dietz, Leiter des Regionalbü­ros Hildesheim des Verbands Privater Bauherren (VPB). „Denn auch in einem aufgeheizt­en Markt sind die meisten Käufer preissensi­bel.“Eine Immobilie kann auch schnell wegen einer überzogene­n Preisforde­rung zum Ladenhüter werden. Entscheide­nd für den erzielbare­n Preis (bü) Grunderwer­bsteuer Beim Kauf von Wohnungsei­gentum darf der „mitgekauft­e“Anteil an der Instandhal­tungsrückl­age (also an dem Verwaltung­svermögen für Instandhal­tungen und -setzungen, das von der Eigentümer­gemeinscha­ft zusammenge­tragen worden ist) bei der Bemessung der zu zahlenden Grunderwer­bsteuer nicht außen vor bleiben. Denn bei einem Eigentümer­wechsel bleibt das Verwaltung­svermögen bei derWohnung­seigentüme­rgemeinsch­aft, während die Eigentümer selbst über ihren Anteil nicht frei verfügen können, so der Bundesfina­nzhof. (BFH, II R 49/17) ist immer die Lage der Immobilie. Ins Gewicht fallen auch Baujahr, Wohnfläche und die erwartete Restnutzun­gsdauer, so Norman-Marcel Dietz. Grundlage für den Wert des Grundstück­s ist der Bodenricht­wert.„Die Bodenricht­werte kennen in den letzten Jahren

Versteckte­s Geld Hat eine Mieterin in derWohnung hinter einer Steckdose 80.000 Euro gefunden, so steht ihr kein Geld aus diesem „Fund“zu, auch keine anteilige Auszahlung, urteilte das Amtsgerich­t München. Die Frau hatte auf Herausgabe eines Teilbetrag­es in Höhe von 1500 Euro gegen die (noch) unbekannte­n Erben geklagt – vergeblich. Das Geld sei versteckt gewesen und nicht verloren gegangen, so dass die Fundvorsch­riften nicht anwendbar seien. Vielmehr seien Eigentum und Besitz auf die Erben übergegang­en. (AmG München, 111 C 21915/19) an den meisten Orten nur eine Richtung, nach oben“, beobachtet der Experte.

Dabei sind Ausstattun­g und Zustand der Immobilie für den Käufer extrem wichtig. „Bei renovierun­gsbedürfti­gen Häusern ist häufig die Energiebil­anz schlecht. Das muss sich natürlich auf den Kaufpreis auswirken“, sagt Annabel Oelmann,Vorständin derVerbrau­cherzentra­le Bremen.

Gerade Verkäufer, die jahrzehnte­lang in ihrem Haus leben, überschätz­en gern den Zustand der Immobilie und damit ihren Wert. Sie berücksich­tigen nicht, dass für den Käufer zusätzlich zum Kaufpreis teure Renovierun­gen und dringende Modernisie­rungen anfallen.

Einen Überblick und ein Gefühl für realistisc­he Preise bekommenVe­rkäufer am besten, indem sie sich anschauen, wie ähnliche Immobilien in ihrer Straße oder ihrem Viertel verkauft wurden.

Auch eine Internetre­cherche kann helfen. „Bei den großen Portalen kommt man zu guten Ergebnisse­n, wenn man die Adresse der zu verkaufend­en Immobilie unter „Kauf“eingibt und dann nach Häusern beziehungs­weise Eigentumsw­ohnungen in fünf bis zehn Kilometer Entfernung sucht“, sagt Werner Siepe.

Vorsicht ist bei kostenlose­n Wertermitt­lungen im Netz angebracht. „Juristisch haltbare Bewertunge­n sind nicht umsonst zu haben. Die Frage ist also, worum geht es dem Anbieter des kostenlose­n Angebotes? Kundendate­n, Kontakte und Objektinfo­rmationen? Hinter solchen Angeboten im Internet steht in der Regel immer ein finanziell­es Interesse“, sagt Annabel Oelmann.

Wer genau wissen will, was seine Immobilie wert ist, sollte den klassische­n Weg gehen und den Verkehrswe­rt bestimmen. „Das ist ein Alsob-Marktpreis, mit dem man sich dem am wahrschein­lichsten zu erzielende­n Kauf- beziehungs­weise Verkaufspr­eis annähert“, so Siepe. „Bei selbst genutzten Immobilien wird in Deutschlan­d in der Regel zur Bestimmung des Verkehrswe­rts der Sachwert ermittelt“, erklärt Annabel Oelmann. Dabei werden die Baukosten für die gesamte Immobilie geschätzt. Diese Kosten werden dann mit dem Bodenwert addiert. Zudem wird ein eventuell vorhandene­r Abnutzungs­verlust geschätzt und mitberechn­et. „Dieses Verfahren ist aber relativ aufwendig. Einfacher ist die Vergleichs­wertmethod­e, die den Wert anhand der real erzielten Preise von Vergleichs­objekten ermittelt“, ergänzt sie. Allerdings seien nicht immer ausreichen­d viele Immobilien oder Grundstück­e vorhanden, die zum Vergleich herangezog­en werden können.

Ein Wertgutach­ten von einem Sachverstä­ndigen, der den aktuellen Verkehrswe­rt ermittelt, ist aber nicht bei jedem Immobilien­verkauf notwendig. Es wird nur dann gebraucht, wenn der Immobilien­wert rechtliche Relevanz hat, zum Beispiel bei Erbfällen. „Ein vomVerkäuf­er in Auftrag gegebenes Wertgutach­ten kann sogar kontraprod­uktiv sein. Denn Kaufintere­ssenten schließen gern auf ein Gefälligke­itsgutacht­en“, warnt Immobilien­experte Werner Siepe.

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FOTO: DPA Der Wert eines Hauses hängt von vielen Faktoren ab. Zustand und Lage sind zum Beispiel wichtige Kriterien. Viele Eigentümer überschätz­en den Wert ihrer Immobilie, sagen Experten.
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