Stadt lässt Totholz in Brutzeit entfernen
Das Gartenamt argumentiert, dass wegen des Hochwassers kein früherer Zeitpunkt möglich war. Georg Bourscheidt sieht das anders.
Das Gartenamt argumentiert, dass wegen des Hochwassers kein früherer Zeitpunkt möglich war. Georg Bourscheidt sieht das anders.
URDENBACH Die Schönheit der Urdenbacher Kämpe hat sich durch die Corona-Pandemie und der damit entdeckten Freude amWandern inzwischen weit herumgesprochen. Selbst unter der Woche ist der Wanderparkplatz am Piels Loch gut gefüllt mit Autos, die aus Solingen, Köln, Neuss, Remscheid oder dem Rheinisch-Bergschen Kreis kommen.
Wer in Urdenbach lebe, der mache nun vor allem an schönen Wochenenden einen riesigen Bogen um das Gebiet, sagt Georg Bourscheidt, dessen Vater als Bauer in der Urdenbacher Kämpe noch Landwirtschaft betrieb. Bourscheidt hat die Weiden am Ortweg verpachtet, verkaufen will er sie nicht. Sie gehören zu der Geschichte seiner Familie, sind ein Stück Heimat.
Doch die ist spätestens mit dem Beginn der Pandemie stark beansprucht. Wie Bourscheidt sagt, von „Heerscharen von Besuchern, die über das Naturschutzgebiet herfallen.“Doch nicht nur über die ärgert sich der Urdenbacher, vor allem, wenn diese die offiziellen Wege verlassen, ihre Hunde nicht anleinen, Müll herumliegen lassen oder ihre Notdurft im Naturschutzgebiet verrichten. Er hat auch die Stadt im Blick, die aktuell durch die Vergabe von Aufräumarbeiten in der Kämpe das Ökosystem störe.
Verbotenerweise, wie Georg Bourscheidt, der Mitglied der Jagdgenossenschaft Urdenbach ist, bei einem Ortstermin erzählt. Er verweist auf das Verbot der Gehölzpflege, das ab dem Beginn der Brut- und Aufzuchtzeit Anfang März bis Anfang Oktober solche Arbeiten nur noch in Ausnahmefällen zulassen. Doch genau dagegen verstoße nun die Stadt selbst. In den Totholzhaufen, die auf den Weiden liegen, könnten Vogel brüten oder auch andere Tiere mit ihrem Nachwuchs Schutz gesucht haben. Wenn das Holz dann demnächst abgeholt würde, würde die Natur erneut gestört.
Auch auf Georg BourscheidtsWiese ist das von der Stadt beauftragte Unternehmen tätig gewesen, ohne sein Wissen, wie er sagt. Die Stadt sagt, dass sie vorab die Pächter informiert habe. Doch der von Bourscheidt ausgestellte Pachtvertrag sieht explizit vor, dass von seinen Weiden kein Totholz erntfernt werden dürfe. Auch dass die Stadt in einer Stellungnahme schreibt, dass das Gartenamt die Maßnahmen im Rahmen des Maßnahmenkonzepts Urdenbacher Kämpe allen Eigentümern kommuniziert habe und sie langfristig abgestimmt seien, will Bourscheidt so nicht stehen lassen: „Ja, es gab vor Jahren dazu mal eine Information. Doch aus meiner Sicht ist die nicht für immer gültig.“Während es bei diesen Punkten eher um das Verhältnis zischen Stadt, Pächter und Eigentümer geht, ist aus Sicht des Urdenbachers der erst jetzt erfolgte Eingriff in die Natur der eigentliche Skandal.
Die Stadt beruft sich darauf, dass wegen des Rhein-Hochwassers die Maßnahmen nicht früher passiert seien. Wörtlich heißt es „Im Auftrag der Stadt Düsseldorf und der NRW-Stiftung lässt die Biologische Station Haus Bürgel routinemäßig Totholz und Treibholz aus Baumstämmen und Pflanzenresten von den Wiesen in der Kämpe räumen. Nach dem Hochwasser vom Februar waren dieWiesen noch wochenlang überflutet und nicht befahrbar. Die Totholzbereiche waren zum Teil noch bis Ende März nicht erreichbar. Die Arbeiten haben danach unmittelbar begonnen, denn die Flächen müssen geräumt werden, bevor das Gras austreibt sowie vor der ersten Mahd.“Totholz dürfe jeder Eigentümer zu jeder Zeit aus dem Grünland bergen. Auch das sieht Georg Bourscheidt differenzierter. Seiner Meinung nach hätte man im März in der Schönwetterperiode die Arbeiten erledigen können, dieWeiden seien da nicht mehr überflutet gewesen. Er regt an, dass das erst nach der zweiten Mahd des Heus im Herbst gemacht werde.
Warum das Totholz überhaupt entfernt wird, erläutert die Stadt so: „Die Urdenbacher Kämpe ist insbesondere wegen ihrer bedeutenden Wiesen geschützt – das regelt die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. Charakteristisch für solche Wiesen ist ein magerer Oberboden. Bliebe das Totholz auf diesem Gebiet, würde das einerseits zu einem Flächenverlust, andererseits zur Düngung der geschützten Wiesen führen. Das ist nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie nicht zulässig.“