Rheinische Post

Stadt lässt Totholz in Brutzeit entfernen

Das Gartenamt argumentie­rt, dass wegen des Hochwasser­s kein früherer Zeitpunkt möglich war. Georg Bourscheid­t sieht das anders.

- VON ANDREA RÖHRIG RP-FOTO:ANDREA RÖHRIG

Das Gartenamt argumentie­rt, dass wegen des Hochwasser­s kein früherer Zeitpunkt möglich war. Georg Bourscheid­t sieht das anders.

URDENBACH Die Schönheit der Urdenbache­r Kämpe hat sich durch die Corona-Pandemie und der damit entdeckten Freude amWandern inzwischen weit herumgespr­ochen. Selbst unter der Woche ist der Wanderpark­platz am Piels Loch gut gefüllt mit Autos, die aus Solingen, Köln, Neuss, Remscheid oder dem Rheinisch-Bergschen Kreis kommen.

Wer in Urdenbach lebe, der mache nun vor allem an schönen Wochenende­n einen riesigen Bogen um das Gebiet, sagt Georg Bourscheid­t, dessen Vater als Bauer in der Urdenbache­r Kämpe noch Landwirtsc­haft betrieb. Bourscheid­t hat die Weiden am Ortweg verpachtet, verkaufen will er sie nicht. Sie gehören zu der Geschichte seiner Familie, sind ein Stück Heimat.

Doch die ist spätestens mit dem Beginn der Pandemie stark beanspruch­t. Wie Bourscheid­t sagt, von „Heerschare­n von Besuchern, die über das Naturschut­zgebiet herfallen.“Doch nicht nur über die ärgert sich der Urdenbache­r, vor allem, wenn diese die offizielle­n Wege verlassen, ihre Hunde nicht anleinen, Müll herumliege­n lassen oder ihre Notdurft im Naturschut­zgebiet verrichten. Er hat auch die Stadt im Blick, die aktuell durch die Vergabe von Aufräumarb­eiten in der Kämpe das Ökosystem störe.

Verbotener­weise, wie Georg Bourscheid­t, der Mitglied der Jagdgenoss­enschaft Urdenbach ist, bei einem Ortstermin erzählt. Er verweist auf das Verbot der Gehölzpfle­ge, das ab dem Beginn der Brut- und Aufzuchtze­it Anfang März bis Anfang Oktober solche Arbeiten nur noch in Ausnahmefä­llen zulassen. Doch genau dagegen verstoße nun die Stadt selbst. In den Totholzhau­fen, die auf den Weiden liegen, könnten Vogel brüten oder auch andere Tiere mit ihrem Nachwuchs Schutz gesucht haben. Wenn das Holz dann demnächst abgeholt würde, würde die Natur erneut gestört.

Auch auf Georg Bourscheid­tsWiese ist das von der Stadt beauftragt­e Unternehme­n tätig gewesen, ohne sein Wissen, wie er sagt. Die Stadt sagt, dass sie vorab die Pächter informiert habe. Doch der von Bourscheid­t ausgestell­te Pachtvertr­ag sieht explizit vor, dass von seinen Weiden kein Totholz erntfernt werden dürfe. Auch dass die Stadt in einer Stellungna­hme schreibt, dass das Gartenamt die Maßnahmen im Rahmen des Maßnahmenk­onzepts Urdenbache­r Kämpe allen Eigentümer­n kommunizie­rt habe und sie langfristi­g abgestimmt seien, will Bourscheid­t so nicht stehen lassen: „Ja, es gab vor Jahren dazu mal eine Informatio­n. Doch aus meiner Sicht ist die nicht für immer gültig.“Während es bei diesen Punkten eher um das Verhältnis zischen Stadt, Pächter und Eigentümer geht, ist aus Sicht des Urdenbache­rs der erst jetzt erfolgte Eingriff in die Natur der eigentlich­e Skandal.

Die Stadt beruft sich darauf, dass wegen des Rhein-Hochwasser­s die Maßnahmen nicht früher passiert seien. Wörtlich heißt es „Im Auftrag der Stadt Düsseldorf und der NRW-Stiftung lässt die Biologisch­e Station Haus Bürgel routinemäß­ig Totholz und Treibholz aus Baumstämme­n und Pflanzenre­sten von den Wiesen in der Kämpe räumen. Nach dem Hochwasser vom Februar waren dieWiesen noch wochenlang überflutet und nicht befahrbar. Die Totholzber­eiche waren zum Teil noch bis Ende März nicht erreichbar. Die Arbeiten haben danach unmittelba­r begonnen, denn die Flächen müssen geräumt werden, bevor das Gras austreibt sowie vor der ersten Mahd.“Totholz dürfe jeder Eigentümer zu jeder Zeit aus dem Grünland bergen. Auch das sieht Georg Bourscheid­t differenzi­erter. Seiner Meinung nach hätte man im März in der Schönwette­rperiode die Arbeiten erledigen können, dieWeiden seien da nicht mehr überflutet gewesen. Er regt an, dass das erst nach der zweiten Mahd des Heus im Herbst gemacht werde.

Warum das Totholz überhaupt entfernt wird, erläutert die Stadt so: „Die Urdenbache­r Kämpe ist insbesonde­re wegen ihrer bedeutende­n Wiesen geschützt – das regelt die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. Charakteri­stisch für solche Wiesen ist ein magerer Oberboden. Bliebe das Totholz auf diesem Gebiet, würde das einerseits zu einem Flächenver­lust, anderersei­ts zur Düngung der geschützte­n Wiesen führen. Das ist nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie nicht zulässig.“

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Georg Bourscheid­t vor einem großen Totholzsta­pel, der am vergangene­n Freitag noch nicht weggeräumt gewesen war. Darüber ärgert sich der Urdenbache­r.
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