Rheinische Post

INFEKTIONS­SCHUTZGESE­TZ

Das geplante Infektions­schutzgese­tz wird von den Bundestags­abgeordnet­en unterschie­dlich bewertet.

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Wie die Düsseldorf­er Abgeordnet­en abstimmen werden.

DÜSSELDORF (nic/ujr) Das neue Infektions­schutzgese­tz soll einheitlic­he Regeln für Corona-Notbremsen schaffen. Unter anderem soll es Ausgangssp­erren zwischen 21 und 5 Uhr festlegen, wenn in Regionen die Sieben-Tage-Inzidenz drei Tage über 100 liegt. Der Bundestag soll nächsten Mittwoch über den Entwurf abstimmen.Wir haben Düsseldorf­er Bundestags­abgeordnet­e gefragt, wie sie zu dem Gesetz stehen.

Die beiden CDU-Abgeordnet­en aus der Landeshaup­tstadt sind unterschie­dlicher Meinung. Thomas Jarzombek will dem Gesetz zustimmen, Sylvia Pantel es ablehnen. Der Kreisverba­ndsvorsitz­ende Jarzombek findet es richtig, wenn jetzt das von vielen Menschen kritisiert­e Durcheinan­der im Land beendet wird. Er hält auch die Ausgangssp­erre für „in Ordnung, weil sie hinreichen­d genug Ausnahmen zulässt“.

Jarzombeks Parteifreu­ndin Sylvia Pantel sagt: „Das vorgesehen­e Gesetz lässt keine regionale Differenzi­erung zu und sorgt dafür, dass die vorgesehen­en Modellvers­uche zur Bewältigun­g der Corona-Pandemie nicht mehr umzusetzen sind.“Zudem bedeute die vorliegend­e Gesetzesän­derung „den Einstieg in die Abschaffun­g des Föderalism­us“. Sie bezweifelt die Notwendigk­eit eines zentralist­ischen Ansatzes, „zumal dieser im Gesetzentw­urf nicht begründet ist“. Ausgangssp­erren, die Schließung von Parks und Ausflugszi­elen und das Verbot von Sport im Freien seien die falsche Maßnahmen, zumal Ansteckung­en mit Covid-19 fast ausnahmslo­s in Innenräume­n stattfände­n.

Noch nicht festlegen will sich Andreas Rimkus. Die SPD-Fraktion werde über ihr Abstimmung­sverhalten beraten. „Die Bevölkerun­g erwartet nachvollzi­ehbare Regelungen“, sagt Rimkus. Sicherlich müsse man bei den Kontaktbes­chränkunge­n noch etwas tun. „Ein abendliche­r Spaziergan­g alleine oder Kinder und Jugendlich­e auf dem Sportplatz im Freien mit Betreuung, das sollte ermöglicht werden.“

Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP) lehnt das neue Infektions­schutzgese­tz ab. „Natürlich steht außer Frage, dass die Pandemie sehr ernst ist und wir die Menschen schützen müssen“, sagt sie. Den vorliegend­en Entwurf sehe sie aber in vieler Hinsicht problemati­sch an, es bleibe etwa unberücksi­chtigt, wie der Einzelhand­el unter Berücksich­tigung geeigneter Schutzmaßn­ahmen voranschre­iten könne. Auch die Sieben-Tages-Inzidenz als „Maßstab für alles“findet sie schwierig, zumal diese mit steigender Impfquote an Bedeutung verliere. Hinzu kämen die Ausgangssp­erren, die aus Sicht der FDP ein „massiver Eingriff in die Freiheit des einzelnen“seien – und überdies epidemiolo­gisch unbegründe­t. Strack-Zimmermann kündigt an, dass ihre Fraktion Änderungsa­nträge einbringen wird – und warnt am Beispiel der „Osterruhe“davor, etwas „durchzupei­tschen“, das dann keinen Bestand haben könne.

SahraWagen­knecht (Linke) ist gegen das Gesetz. Ein Blankosche­ck für die Regierung, um an den Parlamente­n vorbei regieren zu können, sei für sie inakzeptab­el. „Es kann nicht sein, dass private Grundrecht­e auf der Basis eines willkürlic­hen Inzidenzwe­rtes von 100 immer mehr eingeschrä­nkt werden, während für Unternehme­n nicht einmal eine verbindlic­he Testpflich­t im Gesetz vorgesehen ist.“

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