Angeklagter bestreitet Überfall auf Ehepaar
Als Räuber war er offenbar vielbeschäftigt. Der Angeklagte will zur Tatzeit einen Raub in Belgien begangen haben.
(wuk) Die Welt ist ungerecht. In diesem Sinne hat sich ein 30-jähriger Angeklagter, der 2015 an einem Raubüberfall auf ein Paar in dessen Haus in Hubbelrath beteiligt gewesen sein soll, am Mittwoch vor dem Landgericht erstmals zumVorwurf geäußert. Er bestritt, damals mit zwei Komplizen das Paar überfallen, gefesselt und ausgeplündert zu haben. Mit trotzig vorgeschobener Unterlippe wehrt er sich jetzt dagegen, auch noch für den Düsseldorfer Raubzug verurteilt zu werden – obwohl er doch gar nicht dabei gewesen sei.
Es gab beim Hubbelrather Überfall auf einen Geschäftsmann (59) und dessen Partnerin (54) damals nur eine einzige DNA-Spur von einem der drei maskierten und bewaffneten Täter: Auf einem Stein, mit dem 2015 die Terrassentür der Opfer eingeschlagen wurde, während das Paar beim Fernsehen auf der Couch saß, waren Hinweise auf den Angeklagten entdeckt worden.
Der ließ dafür jetzt über seinen Anwalt eine „Erklärung“liefern: Ein flüchtiger Bekannter habe ihn damals für den Einbruch bei jenem Paar gewinnen wollen. Doch während beide Männer die Situation abends in Hubbelrath ausbaldowert haben, dazu auch in gebückter Haltung durch den Garten der späteren Opfer gerobbt seien, habe der Angeklagte wohl mehrere Steine im Garten mit der Hand berührt.
Ob mit einem jener Steine Tage später die Scheibe zur Terrassentür eingeworfen, das Paar überrumpelt und umWertsachen für rund 60.000 Euro beraubt wurde – das könne der Angeklagte nicht wissen: „Er war nicht abgeneigt, seine Hilfe für einen Einbruch anzubieten“, so sein Anwalt.
Aber kurz vorher sei er von einem anderen Komplizen nach Belgien abberufen worden. Auch dort sollte ein wohlhabendes Paar nach fast identischem Muster im eigenen Haus überfallen und ausgeraubt, der Angeklagte dafür mit bis zu 150.000 Euro Beuteanteil bedacht werden.
Doch weil dort alles schief ging, sitzt der 30-Jährige im Nachbarstaat derzeit eine mehrjährige Haftstrafe ab. Und für eine Tatbeteiligung in Düsseldorf möchte er nicht auch noch verurteilt werden. Immerhin sei sein Mandant doch „nicht mehr zugegen gewesen“, als hier der Überfall in Hubbelrath von völlig anderen Leuten begangen worden sei, so sein Verteidiger weiter.
Ob das Landgericht dieser Version folgt und an die Unschuld dieses Angeklagten glaubt, wird der weitere Prozessverlauf zeigen.