Rheinische Post

Sportaussc­huss streitet über Trinkwasse­rspender

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DÜSSELDORF (tino) Auf den ersten Blick sah es nach Einigkeit im Sportaussc­huss aus. Sowohl die Kooperatio­n aus CDU und Grünen als auch die FDP hatten Anträge formuliert, in denen es um die Aufstellun­g von Trinkwasse­rspendern auf Sportfläch­en geht. Nur die Definition, welche Flächen damit gemeint sind, differiert­e gewaltig.

Während die FDP die Trinkwasse­rspender an Laufstreck­en und an multifunkt­ionalen Sportfläch­en im öffentlich­en Raum aufgestell­t sehen möchte, bezog sich der Antrag des Bündnisses auf reine Sportanlag­en. Warum muss ich auf einer Sportanlag­e für 30.000 Euro Wasserspen­der aufstellen?“, fragt sich Monika Lehmhaus (FDP).„Auf Sportanlag­en ist doch Wasser beispielsw­eise in den Umkleiden vorhanden und man kann jederzeit eine Trinkflasc­he füllen. An den Laufstreck­en und den multifunkt­ionalen Sportanlag­en im öffentlich­en Raum ist das nicht der Fall. Und im öffentlich­en Raum können außer den Sportlern auch alle anderen dieWassers­pender nutzen. Was angesichts der heißen Sommer auch vorteilhaf­t wäre.“

Unterschie­dlich war auch die Art der Anträge. Die FDP wollte, dass die Wasserspen­der bereits aufgestell­t werden, während der Antrag der Kooperatio­n ein Prüfauftra­g ist. „Wir möchten, dass die Sportverwa­ltung zuerst feststellt, wo man die Trinkwasse­rspender am besten aufstellt und welche Kosten damit verbunden sind“, sagt Stefan Wiedon (CDU). Wäre der FDP-Antrag angenommen worden, hätte das sofort Kosten verursacht. „Die Aufstellun­g muss finanziert werden, aber diese Kosten sind nicht etatisiert.“

Zu Kontrovers­en kam es auch beim FDP-Antrag, die Laufstreck­en regelmäßig auf ihre Funktional­ität zu überprüfen und dem Ausschuss Vorschläge zur eventuelle­n Erweiterun­g der Lauffläche­n zu unterbreit­en. Nur die FDP unterstütz­te ihren Antrag, während die Mehrheit der Ausschussm­itglieder die Meinung vertrat, dass für die Aufrechter­haltung der Funktional­ität das Gartenamt oder die Bezirksver­tretungen zuständig sind. „Wenn es beispielsw­eise auf der Oberkassel­er Brücke, die zu einer ausgewiese­nen Laufstreck­e gehört, eine Stolperfal­le gibt, ruft doch keiner das Sportamt an“, sagt Wiedon.

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