Grundrecht Meinungsfreiheit
Artikel fünf des Grundgesetzes regelt die Meinungsfreiheit in Deutschland – und bildet somit das Fundament journalistischer Arbeit.
Niederlande, die Schweiz und Neuseeland, aber auch Jamaika, Costa Rica oder Portugal bessern? Bemängelt wird von der Organisation die Rechte von Geheimdiensten, Computer und andere Geräte von Journalisten zu hacken, aber auch die laxe Haltung des Staates gegenüber vornehmlich Rechtsextremisten, aber auch linken Gruppen, die die Arbeit von Journalisten stören oder sie körperlich sogar bedrohen. Schließlich wird in Deutschland die erodierende wirtschaftliche Basis der freien Presse beklagt, die nach Ansicht von „Reporter ohne Grenzen“zu einer Einschränkung der Meinungsvielfalt führt. Die differenzierte Analyse der Organisation zeigt sehr deutlich, dass die Meinungsfreiheit auch in gefestigten Demokratien wie in Deutschland stets zu einem gewissen Maß zur Disposition steht. Sie muss immer wieder erkämpft werden, von freien Publizisten, von denVerlagen und Rundfunkanstalten, von allen Menschen, die sich auf sie beziehen. Gott sei Dank nicht durch den Einsatz des eigenen Lebens, wie in vielen anderen Ländern, aber gegen Anfeindungen, bewusste Falschnachrichten, Einschüchterungen und politische Einflussnahme von mächtigen Persönlichkeiten, Parteien,Wirtschaftsunternehmen oder großen Institutionen.„Reporter ohne Grenzen“kritisiert auch die Informationspolitik von Behörden in Deutschland, die Wissen über ihre Bürger, ihre Vorhaben oder Daten verheimlichen. „Die Gesetze zum Informationszugang in Deutschland sind schwach im internationalen Vergleich“, schreibt die regierungsunabhängige Organisation. Ein besorgniserregender Befund.
Der Grad der Meinungsfreiheit lässt sich oft an bestimmten Fällen festmachen.Wenn ein Lokaljournalist zu den Hintergrundrunden des Bürgermeisters wegen einer kritischen Berichterstattung nicht mehr eingeladen wird, ist zumindest die informelle Meinungsfreiheit in Gefahr. Denn dem Reporter oder der Reporterin wird der Zugang zu einer Quelle versagt, die seinen oder ihren vielleicht gefügigeren Kollegen zur Verfügung steht. Leider sind solche oder ähnlich gelagerte Fälle in Deutschland sehr zahlreich, wie der Autor aus eigener Erfahrung weiß. Zeitung der Bürger und nicht der Bürgermeister zu sein, ist mitunter schwieriger als gemeinhin gedacht. Unternehmen, manchmal sogar Behörden, beauftragen Detektive, um missliebige Journalisten zu überwachen. DieWeitergabe vertraulicher Dokumente wird kriminalisiert, auch wenn sie zu Enthüllungen über Fehlverhalten der Verantwortlichen führt – allen Whistleblower-Klauseln zum Trotz. Ein radikaler Test für die Meinungsfreiheit in der Bundespolitik war das umstrittene Gedicht des TV-Journalisten Jan Böhmermann über den türkischen Autokraten und Präsidenten Recep Tayyip Erdogan. Der ZDF-Moderator wollte überprüften, wie viel die Meinungsfreiheit in Deutschland noch wert ist, wenn sie nationale Interessen wie etwa den Schutz der EU-Außengrenzen gegenüber Flüchtlingen entscheidend berührt. Denn Erdogan, der durch einen von Kanzlerin Angela Merkel maßgeblich mit ausgehandeltenVertrag mit der Europäischen Union Geflüchtete davon abhält, auf griechische Inseln überzusetzen, hatte eine scharfe Antwort der Bundesregierung auf einen satirischen und türkeikritischen Beitrag des NDR-Moderators Christian Ehring verlangt. In Berlin war der türkische Präsident damit teilweise auf offene Ohren gestoßen. Beim nachfolgenden Disput mit Böhmermann und dessen „Schmähkritik“an Erdogan ermächtigte Kanzlerin Merkel sogar die deutsche Strafverfolgung zu Ermittlungen gegen den Fernsehjournalisten. Der Text, so die Christdemokratin, sei „bewusst beleidigend“gewesen. Sie sah darin ein mögliches Delikt, obwohl sie als Regierungschefin angebliche Beleidigungen gegen ausländische Staatschefs von der Strafverfolgung ausnehmen konnte. Immerhin hat sie ihren Fehler eingestanden, der Bundestag hat die entsprechende Ermächtigung des jeweiligen Regierungschefs aus dem Strafgesetz gestrichen.
Am Ende hat die Kontroverse zu einem Mehr an Meinungsfreiheit geführt. Das zeigt, das auch Grundrechte einem stetigen Wandel unterliegen und nicht als gegeben angesehen werden dürfen. Der Ermessensspielraum für die Meinungs- und Pressefreiheit ist weit. Gerade in sozialen Medien, wo Kritik mitunter die Form von Beleidigung annimmt und Personen so verunglimpft werden, dass sie manchmal sogar den Freitod suchen, werden Anspruch und Grenzen der Meinungsfreiheit neu vermessen. Ist eine anonym geäußerte Meinung weniger schützenswert als eine, bei der Name und womöglich sogar Anschrift bekannt sind? Wer tritt für den Persönlichkeits- und manchmal auch Lebensschutz von diffamierten Menschen ein? Wer trägt die Verantwortung für Exzesse oder gar kriminelle Handlungen? Auch hier bildet sich langsam ein Konsens heraus. Der Vorrang der Meinungsfreiheit gilt, sie findet ihre Grenze im Persönlichkeitsrecht des anderen. Und wer auf seinen Plattformen kriminelle Handlungen duldet, muss mit juristischen Konsequenzen rechnen.
Was darf also Meinungsfreiheit? Im wohlverstandenen Sinne alles. Kurt Tucholsky ist auch nach mehr als 100 Jahren noch aktuell.