BGH stärkt Verbraucherrechte bei der Partnersuche
Eine Seniorin aus NRW erstreitet vor dem Bundesgerichtshof eine Rückzahlung von mehr als 7000 Euro – weil sie zügig gekündigt hatte.
KARLSRUHE/AACHEN (dpa) Aus der Suche nach Zweisamkeit im Alter ist für eine Seniorin aus NRW ein Ritt durch die Instanzen der deutschen Justiz geworden. Vom Landgericht Aachen über das Oberlandesgericht Köln ist sie bis vor den Bundesgerichtshof (BGH) gezogen, um Geld von der Partnervermittlungsagentur „Glück für zwei“zurückzubekommen. 8330 Euro hatte sie einst gezahlt für 21 Partnervorschläge. Die Karlsruher Richter gaben der Frau am Donnerstag recht – und damit wohl auch anderen Kunden solcher Institute. Es kommt aber auf Details an (Az.: III ZR 169/20).
Im konkreten Fall hatte die Seniorin aus dem Raum Aachen – damals Mitte 70 – im Mai 2018 auf eine Kontaktanzeige eines vermeintlichen Herrn im örtlichen Wochenblatt reagiert. Die Nummer gehörte aber der Koblenzer Agentur „Glück für zwei“. Einen Tag später kam ein Mitarbeiter mit einem Vertrag, den sie unterschrieb: Das Institut sollte ihr 21 passende Kandidaten vorschlagen.
Am nächsten Tag holte „Glück für zwei“das Geld ab, der Bote brachte die ersten drei Partnervorschläge mit. Einen der Herren traf die Frau dreimal, dann wollte er nicht mehr. Die anderen beiden waren nach ihren Angaben vergeben. Eine Woche nach Vertragsschluss kündigte sie. Unmittelbar danach bekam sie noch 17 Kandidaten vorgeschlagen.
Die juristischen Details: Die Frau hatte eine Erklärung unterzeichnet, dass sie ihr Widerrufsrecht verliere, wenn der Vertrag seitens der Agentur vollständig erfüllt sei. Diese argumentierte, sie habe gemäß Vertrag 21 Vorschläge zusammengestellt. Das sah der dritte Zivilsenat am BGH allerdings anders: Für den Kunden sei allein die Zusendung der ausführlichen Partnervorschläge mit Namen und Kontaktdaten von Bedeutung. Und hiervon hatte die Klägerin bis zu ihrer Kündigung eben erst drei bekommen.
„Darüber hinaus ist der Kunde auch darauf angewiesen, dass die Partnervorschläge zu dem Zeitpunkt, zu dem er sie zu einer Kontaktanbahnung nutzt, noch aktuell und bis dahin gegebenenfalls ergänzt und aktualisiert worden sind“, hieß es vom BGH weiter. Kurzum: Die Richter wiesen die Revision der Agentur zurück. Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts muss sie jetzt 7139 Euro zurückzahlen.
Die Thematik sei weit verbreitet, sagt Iwona Husemann, Rechtsreferentin bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. „In der Regel funktioniert das System so“, erklärt sie. Und eines sei allen Fällen gemeinsam: „Wir reden hier immer über hohe Summen, ab 5000 Euro aufwärts.“Der Anwalt von „Glück für zwei“hatte vor dem BGH betont, die Agentur betreibe für jeden Kunden einen hohen Aufwand.