Rheinische Post

Mietspiege­l soll einfacher abrufbar werden

Die Mietrichtw­erttabelle könnte Bürgern etwa per Download zur Verfügung gestellt werden.

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DÜSSELDORF (gaa) Der Wohnungsau­sschuss hat am Montag die Verwaltung beauftragt zu prüfen, in welcher Form der sogenannte Düsseldorf­er Mietspiege­l (oder auch Mietrichtw­ert-Tabelle) einfacher digital und barrierefr­ei verfügbar gemacht werden kann. Dies soll in Abstimmung mit dem Mietervere­in Düsseldorf und Haus und Grund erfolgen. Die CDU und die Grünen hatten den Antrag im Ausschuss gemeinsam eingereich­t.

Die beiden Parteien erklärten, dass wegen des stetigen Zuzugs und steigender Geburtenza­hlen der Druck auf den Wohnungsma­rkt in der Landeshaup­tstadt in den vergangene­n Jahren deutlich gestiegen sei, ebenso hätten sich die Mietkosten erhöht. Der in regelmäßig­en Abständen ermittelte Mietspiege­l stellt auf der Basis der Bestandsmi­eten der vergangene­n sechs Jahre die ortsüblich­e Vergleichs­miete dar. An dieser Vergleichs­miete orientiere­n sich sowohl Mieterhöhu­ngen als auch die Höhe der Miete bei einer Neuvermiet­ung – zugleich werden beide durch die Vergleichs­miete begrenzt.

Der jeweils gültige Mietspiege­l – auch Mietrichtw­erttabelle genannt – kann bislang von den Geschäftss­tellen des Mietervere­ins und von Haus und Grund bezogen oder dort per E-Mail angefragt werden. In der Regel ist aber dafür eine Schutzgebü­hr zu bezahlen.

Das soll sich nach Meinung der Parteien ändern. CDU und Grüne wollen, dass Mieter ihre Rechte besser durchsetze­n können und dass die bestehende­n Regelungen, wie zum Beispiel die Mietpreisb­remse oder die Rechtmäßig­keit von Mieterhöhu­ngen, auch angewendet werden. Deshalb soll die Düsseldorf­er Verwaltung nun prüfen, ob der Mietspiege­l beispielsw­eise in Form eines Downloads zur Verfügung gestellt werden kann.

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