Mietspiegel soll einfacher abrufbar werden
Die Mietrichtwerttabelle könnte Bürgern etwa per Download zur Verfügung gestellt werden.
DÜSSELDORF (gaa) Der Wohnungsausschuss hat am Montag die Verwaltung beauftragt zu prüfen, in welcher Form der sogenannte Düsseldorfer Mietspiegel (oder auch Mietrichtwert-Tabelle) einfacher digital und barrierefrei verfügbar gemacht werden kann. Dies soll in Abstimmung mit dem Mieterverein Düsseldorf und Haus und Grund erfolgen. Die CDU und die Grünen hatten den Antrag im Ausschuss gemeinsam eingereicht.
Die beiden Parteien erklärten, dass wegen des stetigen Zuzugs und steigender Geburtenzahlen der Druck auf den Wohnungsmarkt in der Landeshauptstadt in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen sei, ebenso hätten sich die Mietkosten erhöht. Der in regelmäßigen Abständen ermittelte Mietspiegel stellt auf der Basis der Bestandsmieten der vergangenen sechs Jahre die ortsübliche Vergleichsmiete dar. An dieser Vergleichsmiete orientieren sich sowohl Mieterhöhungen als auch die Höhe der Miete bei einer Neuvermietung – zugleich werden beide durch die Vergleichsmiete begrenzt.
Der jeweils gültige Mietspiegel – auch Mietrichtwerttabelle genannt – kann bislang von den Geschäftsstellen des Mietervereins und von Haus und Grund bezogen oder dort per E-Mail angefragt werden. In der Regel ist aber dafür eine Schutzgebühr zu bezahlen.
Das soll sich nach Meinung der Parteien ändern. CDU und Grüne wollen, dass Mieter ihre Rechte besser durchsetzen können und dass die bestehenden Regelungen, wie zum Beispiel die Mietpreisbremse oder die Rechtmäßigkeit von Mieterhöhungen, auch angewendet werden. Deshalb soll die Düsseldorfer Verwaltung nun prüfen, ob der Mietspiegel beispielsweise in Form eines Downloads zur Verfügung gestellt werden kann.