Rheinische Post

Auffrischu­ng dringend empfohlen

Bei Johnson & Johnson soll es eine zweite Spritze geben, so die Empfehlung – mit einem mRNA-Impfstoff. Was sonst noch gilt.

- VON ANTJE HÖNING

DÜSSELDORF Die Impfkampag­ne kommt nur noch mühsam voran. Nur knapp 66 Prozent der Bevölkerun­g in Deutschlan­d sind vollständi­g gegen Corona geimpft, in NRW sind es immerhin 69 Prozent. Während die einen eine Impfung ablehnen, haben 1,3 Millionen Bürger bundesweit schon eine Auffrischu­ng erhalten. Nun hat die Ständige Impfkommis­sion (Stiko) ihre Empfehlung aktualisie­rt.

Wem empfiehlt die Stiko eine Auffrischu­ng?

Der Sprecher von NRWMiniste­r Karl-Josef Laumann (CDU) fasst es so zusammen: Personen mit Immunschwä­che, Personen ab 70 Jahren, Bewohner in Einrichtun­gen der Pflege (unabhängig von ihrem Alter), Pflegepers­onal, Personal in medizinisc­hen Einrichtun­gen mit direktem Patientenk­ontakt sowie Personen, die mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson (J & J) geimpft wurden. Darüber hinaus macht die Politik die Auffrischu­ng für Bürger ab 60 möglich – ebenso für Bürger, die zweimal das Mittel von Astrazenec­a erhalten haben.

Was ist mit über 60-Jährigen?

„Personen über 60 sollen nach individuel­ler Abwägung, ärztlicher Beratung und Entscheidu­ng eine Auffrischu­ng erhalten“, erklärte die Sprecherin der Kassenärzt­lichen Vereinigun­g (KV) Westfalen. Das haben die Gesundheit­sminister bereits vor Wochen empfohlen, auch wenn die Stiko dieser Frage noch nachgeht. Der Nutzen einer vorsorglic­hen Auffrischu­ng für diese Personengr­uppe sei hinreichen­d belegt, so die Minister.

Was ist mit J & J-Impflingen? Beim Impfstoff von J & J, der Vaccine Janssen heißt, gab es bislang nur eine Dosis. Nun empfiehlt die Stiko erstmals, dass alle J & J-Impflinge eine Auffrischu­ng bekommen – und zwar unabhängig von ihrem Alter. „Personen, die eine Grundimmun­isierung mit einer Dosis Vaccine Janssen erhalten haben, sollen zur Optimierun­g eine weitere Impfung erhalten“, teilte die Stiko am Montag mit. Sie empfiehlt zur Auffrischu­ng Biontech oder Moderna. Die Auffrischu­ng kann vier Wochen nach der J & J-Impfung angeboten werden, so die Stiko. „Für das Janssen-Vakzin wurde eine vergleichs­weise geringe Wirksamkei­t gegenüber der DeltaVaria­nte festgestel­lt“, betont die KV Nordrhein. Hier gebe es überdurchs­chnittlich viele Impfdurchb­rüche.

Was ist mit Bürgern, die zweimal Astrazenec­a erhielten?

Die Stiko spricht keine Empfehlung für eine Auffrischu­ng aus, sondern schreibt, dass eine zweimalige Impfung mit dem britischen Vakzin gut vor schweren Erkrankung­en einschließ­lich der Delta-Variante schütze. Doch die Gesundheit­sminister haben auch dieser Gruppe eine Auffrischu­ng mit Biontech oder Moderna nahegelegt. „Personen, die eine vollständi­ge Impfserie mit Astrazenec­a erhalten haben, können eine Auffrischu­ng mit einem mRNA-Impfstoff erhalten, das Alter der Personen ist unerheblic­h“, betont Laumanns Sprecher.

Welcher Impfstoff soll verwendet werden?

Für die Auffrischu­ng soll grundsätzl­ich ein mRNA-Impfstoff verwendet werden, unabhängig davon, was in der ersten Serie eingesetzt wurde. Bislang hat nur Biontech die offizielle Zulassung der Europäisch­en Arzneimitt­elagentur (Ema) für die Auffrischu­ng erhalten. Moderna hat dies beantragt.

In welchem Abstand soll die Auffrischu­ng erfolgen?

„Die Auffrischu­ngsimpfung­en sollen grundsätzl­ich frühestens sechs Monate nach der vollständi­gen Impfserie erfolgen“, betont das Ministeriu­m. Eine Ausnahme bestehe für den J & J-Impfstoff, hier ist die Auffrischu­ng nach vier Wochen möglich.

Gilt man nur mit Auffrischu­ng als vollständi­g geimpft?

Nein, das Impfzertif­ikat schreibt den vollen Impfschutz ab zwei Impfungen (bei J & J: einer Impfung) fest. Daran ändert sich auch nichts durch die Empfehlung zur Auffrischu­ng.

Was ist mit Genesenen? Wer an Corona erkrankt war und dies durch PCR-Test nachweisen kann, dem empfiehlt die Stiko eine Impfdosis, und zwar in der Regel sechs Monate nach der Infektion – nicht früher. Die Daten belegen eine Schutzwirk­ung für mindestens sechs bis zehn Monate nach überstande­ner Infektion, schreibt die Stiko.

Was ist mit den Pflegeheim­en in NRW?

Alle Bewohner in Pflegeheim­en erhalten laut Ministeriu­m Angebote für Auffrischu­ngen durch niedergela­ssene Ärzte. Viele Heimbewohn­er seien bereits durchgeimp­ft, in einigen wenigen Häusern würde dies noch organisier­t. „Die Auffrischu­ngsimpfung­en sollen bis zum 31. Oktober abgeschlos­sen sein. Bei Bedarf, etwa bei einem Einzug, erhalten die Bewohner über dieses Datum hinaus weiterhin Impfangebo­te“, so das Ministeriu­m.

Dürfen Pflegeheim­e von voll geimpften Besuchern zusätzlich einen Corona-Test verlangen?

Nein, sagt Laumanns Sprecher. Nach der Allgemeinv­erfügung des Ministeriu­ms „entfällt die Testpflich­t für geimpfte und genesene Besucher“. Manche Heime verlangen von Besuchern einen Test, auch wenn diese geimpft sind. Das jedoch ist unzulässig, wie das Ministeriu­m nun klarstellt.

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