Rheinische Post

Koma-Patientin sexuell missbrauch­t

Der Lebensgefä­hrte der wehrlosen Frau will sich an die Tat nicht erinnern können.

-

DÜSSELDORF (wuk) Für den sexuellen Missbrauch seiner Freundin, die seit fast zwei Jahren im Wachkoma liegt, ist ein 53-Jähriger am Montag zu sechs Monaten Bewährungs­strafe verurteilt worden. Ende 2019 hat er nach Überzeugun­g des Amtsgerich­ts seine wehrlose Partnerin in sexueller Absicht am Gesäß und an der Brust angefasst.

Die Frau, mit der er 27 Jahre zusammenge­lebt hatte, war nach einem Unfall zum Pflegefall geworden – und als eine Pflegerin die Patientin nachts umkleiden und umbetten musste, habe der Angeklagte das ausgenutzt, um sich an der Wehrlosen zu vergreifen. Der Angeklagte gab an, er habe rauschbedi­ngt keinerlei Erinnerung mehr an jene Nacht, habe erst später erfahren, was er getan haben soll. Tatsächlic­h war der Angeklagte, als er spätabends die Wohnung der Patientin betrat, nach Schilderun­g der Pflegerin bereits angetrunke­n gewesen, habe zwei weitere Flaschen Wein getrunken – und sich dann an der wehrlosen Partnerin zu schaffen gemacht. Zwischendu­rch habe er mehrfach herumgebrü­llt, habe lange und laut geweint, sich auf den Boden gekniet oder gelegt und sei immer wieder eingeschla­fen, so die Pflegerin weiter.

Der Verteidige­r hatte Freispruch gefordert, weil der 53-Jährige zu betrunken gewesen sei, um zu wissen, was er tat. Eine Gerichtsme­dizinerin vermutete, der Angeklagte­n habe damals einen Alkoholwer­t von 2,5 bis 3,8 Promille gehabt, was seine Schuldfähi­gkeit eingeschrä­nkt habe. Die Richter gingen davon aus, dass die sexuellen Übergriffe im Rausch jetzt als minder schwerer Fall anzusehen seien. Dem Antrag des Staatsanwa­lts folgend, verhängte das Gericht daher die sechsmonat­ige Bewährungs­strafe.

Dafür, dass der Angeklagte völlig betrunken und damit schuldunfä­hig gewesen sein könnte, sah das Gericht allerdings keine Anhaltspun­kte. So sei er zwischen seinen Wein- und Brüllanfäl­len ja mehrfach in der Lage gewesen, den Balkon der Wohnung aufzusuche­n, um dort zu rauchen. Das Urteil ist nicht rechtskräf­tig.

 ?? FOTO: W. KANNEGIESS­ER ?? Der Angeklagte wurde im Düsseldorf­er Amtsgerich­t von Rechtsanwa­lt Rüdiger Kommer verteidigt.
FOTO: W. KANNEGIESS­ER Der Angeklagte wurde im Düsseldorf­er Amtsgerich­t von Rechtsanwa­lt Rüdiger Kommer verteidigt.

Newspapers in German

Newspapers from Germany