Rheinische Post

Grünes Licht für Neubau der Feuerwache

Am Montag wird auf dem Grundstück an der Werstener Friedhofst­raße mit Baumfäll- und Rodungsarb­eiten begonnen.

- VON ANDREA RÖHRIG

WERSTEN Das Einzige, was die Feuerwehrm­itarbeiter, die in der Werstener Wache stationier­t sind, an der Nachricht von Freitag kritisiere­n könnten, ist, dass ihr dringend benötigter Neubau erst 2026 fertig sein soll und damit elf Jahre nachdem öffentlich wurde, dass die Feuerwache 7 so marode ist, dass sie den modernen Ansprüchen an eine Wache nicht mehr genügt.

2015 wurde unserer Redaktion von betroffene­n Feuerwehrl­euten geschilder­t, wo es überall hakt: Dass ein Teil der Einsatzkle­idung aus Platzmange­l im Fahrzeugra­um hänge. Die Kellerwänd­e undicht seien und sich bei Regen Pfützen bildeten. Unterm Dach im Winter schon mal Schnee liege. Und die Stromverso­rgung mit Schraubsic­herungen gesichert werde. Und sogar Brandschut­zmängel wurden damals aufgeliste­t. Kein Wunder eigentlich: Wurde die Feuer- und Rettungswa­che am Werstener Feld 30 doch schon bereits 1961 in Dienst genommen. Und seitdem wurde nicht viel an der Substanz gemacht. Deshalb wurde dann 2018 ein Neubau ins Spiel gebracht.

Wie die Stadt Freitagmor­gen mitteilte, ist nun die Baugenehmi­gung für den Neubau der Feuerwehr- und Rettungswa­che 7 und den Betriebsho­f Süd an der Werstener Friedhofst­raße 70-72 erteilt worden. Nun könne der nächste Schritt bei diesem für Feuerwehr, Rettungsdi­enst und Bevölkerun­gsschutz sowie dem Garten-, Friedhofs- und Forstamt wichtigen Bauprojekt erfolgen.

Die Feuerwehr bekommt auf dem neuen Grundstück­e den Ersatzbau, das Gartenamt soll sich am Standort für den Süd-Bezirk zentrieren. In dem Zuge wird dann auch der Gutshof am Benrather Schloss aufgegeben. Für fast 65 Millionen Euro soll der Gebäudekom­plex an der Werstener Friedhofst­raße gebaut werden – rund 9200 Quadratmet­er

Fläche sollen den Feuerwehr- und Rettungsle­uten sowie den Stadtmitar­beitern dann zur Verfügung stehen, wie die Pläne der Immobilien Projekt Management Düsseldorf GmbH (IPM) zeigen.

Als vorbereite­nde Arbeiten sind jetzt aber erst mal Baumfäll- und Rodungsarb­eiten, Umpflanzun­gen sowie Erdbauarbe­iten für die Untersuchu­ngen durch den Kampfmitte­lräumdiens­t notwendig, die jetzt beginnen sollen. Um die gesetzlich­en Vorschrift­en einhalten zu können, werden die Baumfällun­gen und Rodungen noch vor Beginn der Vogelschut­zzeit im Zeitraum von Montag, 19. Februar, bis Donnerstag, 29. Februar, durchgefüh­rt, teilte die Stadt mit. Im Sommer starten dann die eigentlich­en Arbeiten. Auch wegen der Corona-Pandemie waren die Neubauplän­e langsamer als gewünscht vorangegan­gen. 2020 fand eine digitale Bürgerbete­iligung statt, bei der Anwohner der neuen Wache mitteilten, dass sie eine erhöhte Lärmbeläst­igung fürchten. Damals hatte die Verwaltung zugesagt, dass auf die Nachbarn Rücksicht genommen werden soll, so weit das einsatztec­hnisch möglich sei.

Aber nun geht es nach der jahrelange­n Vorarbeit los: Zum Ausgleich für wegfallend­e Bäume werden an verschiede­nen Stellen im Werstener Stadtgebie­t 110 Bäume neu gepflanzt, teilte die Stadt mit: Besonders hervorzuhe­ben sei, dass vier Bestandsbä­ume in einen benachbart­en Grünzug umgesetzt werden könnten, heißt es in der Pressemitt­eilung weiter. Durch begrünte Dächer und Fassaden an den neu zu errichtend­en Gebäuden werde zudem weiterer Ausgleich direkt vor Ort geschaffen.

Im Zuge einer Luftbildau­swertung wurde festgestel­lt, dass sich auf dem Grundstück ein ehemaliger Laufgraben aus dem Zweiten Weltkrieg befindet, der durch die Erdbauarbe­iten freigelegt und im Anschluss durch den Kampfmitte­lräumdiens­t untersucht wird.

Nach Abschluss dieser Arbeiten werden notwendige Erschließu­ngsarbeite­n durchgefüh­rt sowie die Baustrom- und Bauwassera­nschlüsse hergestell­t. Die eigentlich­en Tiefund Hochbauarb­eiten werden mit den Aushubarbe­iten und dem Setzen der Grundleitu­ngen und Fundamente ab Juni/Juli beginnen. Die Fertigstel­lung der Arbeiten ist für das dritte Quartal 2026 vorgesehen. Anschließe­nd erfolgt die Übergabe der Gebäude an die Nutzerämte­r.

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